Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: https://pptls.polizei-bw.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transporter und LKW mit Kofferaufbau
2018-11V-29-4
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Kaufvertrag über 3 neutrale Transportfahrzeuge mit Kofferaufbau und Ladebordwand ohne polizeispezifische Ausstattung (2 Lose)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 1 neutraler Transporter mit Kofferaufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Transporter 3,5 t zGM, mit Kofferaufbau und Ladebordwand (unverbindliche Beispiele: Volkswagen Crafter, Mercedes-Benz Sprinter, Citroen Jumper, Iveco Daily, etc.)”
Beschreibung der Beschaffung
Transporter 3,5 t zGM, mit Kofferaufbau und Ladebordwand (unverbindliche Beispiele: Volkswagen Crafter, Mercedes-Benz Sprinter, Citroen Jumper, Iveco Daily, etc.)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 2 neutrale LKW mit Kofferaufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“LKW 7,49 t mit Kofferaufbau und Ladebordwand (unverbindliche Beispiele: Mercedes Benz Atego, MAN TGL, Ivecbo ML, etc.)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 069-152751
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-11V-29-4
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: 1 neutraler Transporter mit Kofferaufbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler AG, vertreten durch MBV NFZ GmbH
Postanschrift: Hallschlag 65
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: 2 neutrale LKW mit Kofferaufbau
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYZWH” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein Bieter sich durch Form und / oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Bieter sich durch Form und / oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge an die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständige Vergabekammer einzureichen.
Für die Rüge gelten folgende Fristen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen zehn Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.
Im Übrigen wird insbesondere auch auf § 160 GWB verwiesen.
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2018/S 158-361942 (2018-08-17)