Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung des AG. — Los 1: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt West Weida-Remptendorf, — Los 2: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt Ost Röhrsdorf-Weida, — Los 3: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt Mitte Mast 65-155 (inkl. Befliegung), — Los 4: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West Mast 155-Umspannwerk Vieselbach (inkl. Befliegung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: T03-2018-0006
Kurze Beschreibung:
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung des AG.
— Los 1: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt West Weida-Remptendorf,
— Los 2: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt Ost Röhrsdorf-Weida,
— Los 3: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt Mitte Mast 65-155 (inkl. Befliegung),
— Los 4: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West Mast 155-Umspannwerk Vieselbach (inkl. Befliegung).
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung des AG.
— Los 1: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt West Weida-Remptendorf,
— Los 2: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt Ost Röhrsdorf-Weida,
— Los 3: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt Mitte Mast 65-155 (inkl. Befliegung),
— Los 4: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West Mast 155-Umspannwerk Vieselbach (inkl. Befliegung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen
🏙️ Sachsen-Anhalt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Fortsetzung des Punktes III.1.4) „Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien“:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist;
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
d) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
Fortsetzung des Punktes III.1.4) „Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien“:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist;
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
d) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung des AG.
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung des AG.
— Los 1: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt West Weida-Remptendorf,
— Los 2: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt Ost Röhrsdorf-Weida,
— Los 3: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt Mitte Mast 65-155 (inkl. Befliegung),
— Los 4: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West Mast 155-Umspannwerk Vieselbach (inkl. Befliegung).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt West Weida-Remptendorf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung.
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung.
Die Trassierungsleistung beginnt und endet an den jeweils neu zu errichtenden Portalen der betroffenen Umspannwerke Weida und Remptendorf. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
Die Trassierungsleistung beginnt und endet an den jeweils neu zu errichtenden Portalen der betroffenen Umspannwerke Weida und Remptendorf. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
Bezeichnung des Loses: Röhrsdorf-Weida-Remptendorf, Abschnitt Ost Röhrsdorf-Weida
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Trassierungsleistung beginnt und endet an den jeweils neu zu errichtenden Portalen der betroffenen Umspannwerke Röhrsdorf und Weida. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
Die Trassierungsleistung beginnt und endet an den jeweils neu zu errichtenden Portalen der betroffenen Umspannwerke Röhrsdorf und Weida. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
Bezeichnung des Loses: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt Mitte Mast 65-155 (inkl. Befliegung)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen (inklusive Befliegung des Vorzugskorridors aus der Bundesfachplanung als Planungsgrundlage) für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung während des Genehmigungs- und der Ausführungszeit.
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen (inklusive Befliegung des Vorzugskorridors aus der Bundesfachplanung als Planungsgrundlage) für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung während des Genehmigungs- und der Ausführungszeit.
Die Trassierungsleistung beginnt für das Los 3 am Mast 65 und endet am Mast 155. Es handelt sich um einen parallelen Ersatzneubau (teilweise auf der Bestandstrasse und teilweise parallel zur Bestandsleitung). Somit sind auch Provisorische Leitungen für Zwischenbauzustände mit zu planen.
Die Trassierungsleistung beginnt für das Los 3 am Mast 65 und endet am Mast 155. Es handelt sich um einen parallelen Ersatzneubau (teilweise auf der Bestandstrasse und teilweise parallel zur Bestandsleitung). Somit sind auch Provisorische Leitungen für Zwischenbauzustände mit zu planen.
Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
Bezeichnung des Loses: Pulgar-Vieselbach, Abschnitt West Mast 155-Umspannwerk Vieselbach
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Trassierungsleistung beginnt für das Los 4 am Mast 155 und endet am Umspannwerk in Vieselbach. Es handelt sich um einen parallelen Ersatzneubau (teilweise auf der Bestandstrasse und teilweise parallel zur Bestandsleitung). Somit sind auch Provisorische Leitungen für Zwischenbauzustände mit zu planen.
Die Trassierungsleistung beginnt für das Los 4 am Mast 155 und endet am Umspannwerk in Vieselbach. Es handelt sich um einen parallelen Ersatzneubau (teilweise auf der Bestandstrasse und teilweise parallel zur Bestandsleitung). Somit sind auch Provisorische Leitungen für Zwischenbauzustände mit zu planen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind nach Maßgabe der Formanforderungen gemäß Punkt VI.3) der EU-Bekanntmachung die folgenden Bescheinigungen, Unterlagen, Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben einzureichen:
1) Angabe der Handelsregisternummer (soweit Registrierungspflicht besteht). Sofern keine Registrierungspflicht besteht, Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen (soweit möglich);
2) Formlose Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen;
3) Formlose Eigenerklärung mit welcher der Bewerber zusichert, dass er die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags in deutscher Sprache durchführen kann und die vollständige Dokumentation in deutscher Sprache und beglaubigter englischer Übersetzung erstellen kann;
3) Formlose Eigenerklärung mit welcher der Bewerber zusichert, dass er die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags in deutscher Sprache durchführen kann und die vollständige Dokumentation in deutscher Sprache und beglaubigter englischer Übersetzung erstellen kann;
4) Formlose Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie etwaiger tariflicher Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter einzureichen.
Sämtliche Nachweise nach dieser Ziffer III.1.1) sind Mindestbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung, dass die Geschäftsberichte, alternativ die Bilanzen, der letzten beiden Geschäftsjahre auf Anforderung unverzüglich kostenfrei in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden;
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen zum Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 vollen Geschäftsjahren.
Sämtliche Nachweise dieser Ziffer III.1.2) sind Mindestbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Bestätigung, dass Trassierungsleistungen für Planfeststellungsverfahren inklusive eigenständiger Zusammenstellung der Gesamtunterlage erbracht wurden, unter Angabe der bisher realisierten Genehmigungslängen. Dies ist anhand von 3 Referenzen der letzten 5 Jahre nachzuweisen;
1) Bestätigung, dass Trassierungsleistungen für Planfeststellungsverfahren inklusive eigenständiger Zusammenstellung der Gesamtunterlage erbracht wurden, unter Angabe der bisher realisierten Genehmigungslängen. Dies ist anhand von 3 Referenzen der letzten 5 Jahre nachzuweisen;
2) Der Bewerber muss Genehmigungsunterlagen für Leitungsneubauten von Hochspannungsfreileitungen (110- 380 kV) mit einer Strecke von mindestens 10 km an einem Stück und mindestens 20 km in Summe innerhalb der letzten 5 Jahre nach deutschem Recht erarbeitet haben. Hierfür sind nachprüfbare Referenzen mit Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), Leistung, Streckenlänge, Leistungs- und Vertragslaufzeit zu nennen.
2) Der Bewerber muss Genehmigungsunterlagen für Leitungsneubauten von Hochspannungsfreileitungen (110- 380 kV) mit einer Strecke von mindestens 10 km an einem Stück und mindestens 20 km in Summe innerhalb der letzten 5 Jahre nach deutschem Recht erarbeitet haben. Hierfür sind nachprüfbare Referenzen mit Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), Leistung, Streckenlänge, Leistungs- und Vertragslaufzeit zu nennen.
Darüber hinaus erklären Sie sich bereit, auf Anforderung des Auftraggebers den Namen und die Position eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse zu den oben geforderten Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist, zur Verfügung zu stellen;
Darüber hinaus erklären Sie sich bereit, auf Anforderung des Auftraggebers den Namen und die Position eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse zu den oben geforderten Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist, zur Verfügung zu stellen;
3) Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist für das zum Einsatz kommende Personal ein Sprachniveau Deutsch C1 zu gewährleisten. Die jeweilige fachliche Qualifikation gilt auch für das übrige insgesamt eingesetzte Personal;
4) Eigenerklärung, dass mindestens 3 Jahre Erfahrung in direkter Kommunikation mit deutschen Genehmigungsbehörden, Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsunternehmen bezüglich der Planung und Realisierung bzw. Beachtung der geforderten planungsrelevanten Angaben und Hinweisen bestehen.
4) Eigenerklärung, dass mindestens 3 Jahre Erfahrung in direkter Kommunikation mit deutschen Genehmigungsbehörden, Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsunternehmen bezüglich der Planung und Realisierung bzw. Beachtung der geforderten planungsrelevanten Angaben und Hinweisen bestehen.
Sämtliche Nachweise dieser Ziffer III.1.3) sind Mindestbedingungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Gliederung des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und auch in Register aufzuteilen:
(1) Anschreiben, in dem mind. die Umsatz- und Beschäftigtenangaben enthalten sind, sowie die Lose auf die sich die Bewerbung bezieht;
(2) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu 1., 2. usw;
(3) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu 1., 2. usw;
(4) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu 1., 2. usw;
(5) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen (siehe unten VI. 3) c) (5);
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI. 3) c) (4).
b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch in elektronischer Form über die Homepage der Vergabekooperation Berlin einzureichen.
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien werden in Punkt VI. 3) fortgesetzt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsverkehr in EUR
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Fortsetzung des Punktes III.1.4) „Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien“:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist;
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
d) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2018/S 225-515777 (2018-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen umfasst alle erforderlichen trassierungstechnischen und eigentumsrechtlichen Dienstleistungen sowie Vermessungsleistungen…
… für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung. Die Trassierungsleistung beginnt und endet an den jeweils neu zu errichtenden Portalen der betroffenen Umspannwerke Weida und Remptendorf. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
… für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung. Die Trassierungsleistung beginnt und endet an den jeweils neu zu errichtenden Portalen der betroffenen Umspannwerke Röhrsdorf und Weida. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
… (inklusive Befliegung des Vorzugskorridors aus der Bundesfachplanung als Planungsgrundlage) für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung während des Genehmigungs- und der Ausführungszeit. Die Trassierungsleistung beginnt für das Los 3 am Mast 65 und endet am Mast 155. Es handelt sich um einen parallelen Ersatzneubau (teilweise auf der Bestandstrasse und teilweise parallel zur Bestandsleitung). Somit sind auch Provisorische Leitungen für Zwischenbauzustände mit zu planen. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.
… (inklusive Befliegung des Vorzugskorridors aus der Bundesfachplanung als Planungsgrundlage) für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die für das Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Hierzu zählen neben den erforderlichen Vor- und Nacharbeiten auch die Begleitung und Beratung während des Genehmigungs- und der Ausführungszeit. Die Trassierungsleistung beginnt für das Los 4 am Mast 155 und endet am Umspannwerk in Vieselbach. Es handelt sich um einen parallelen Ersatzneubau (teilweise auf der Bestandstrasse und teilweise parallel zur Bestandsleitung). Somit sind auch Provisorische Leitungen für Zwischenbauzustände mit zu planen. Die Gesamtleistung beginnt mit Erteilung der Bestellung, zur Erlangung einer rechtssicheren Genehmigung im Planfeststellungsverfahren, inklusive einer fachlichen Begleitung eines eventuellen Klageverfahrens sowie der bauvorbereitenden Maßnahmen und Baubegleitung hinsichtlich notwendiger Anzeigen und endet mit der Leitungsrevision.