Technischer Sachverständiger für FZ-finanzierte Vorhaben in frankophonen Ländern für den Bereich Stromübertragung/-verteilung (Los 1) und Solarenergie (Los 2)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TSV Solar Netze
KfW-2018-0035
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Technischer Sachverständiger für FZ-finanzierte Vorhaben in frankophonen Ländern für den Bereich Stromübertragung/-verteilung (Los 1) und Solarenergie (Los 2)”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stromübertragung/-verteilung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Der/Die Technische Sachverständige (TSV) wird die Planung und Durchführung von FZ-finanzierten Vorhaben in französischsprachigen Ländern (u.a. westliches...”
Beschreibung der Beschaffung
Der/Die Technische Sachverständige (TSV) wird die Planung und Durchführung von FZ-finanzierten Vorhaben in französischsprachigen Ländern (u.a. westliches Afrika, Madagaskar und Nordafrika) in dem Schwerpunkt Stromübertragung/-verteilung begleiten. Folgende Teilprojekte sind seitens des TSV selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Tätigkeiten umfassen u.a.
— Auswertung (einschließlich selbständiger Datensammlung und Recherchetätigkeit) und Kommentierung aus technischer Sicht von vorgelegten Studien, Implementierungskonzepten und sonstiger Berichte (u.a. Träger, Consultants) im Zusammenhang mit den Vorhaben in Hinblick auf Durchführbarkeit, technische Lösungen, Wirtschaftlichkeit, technische Risiken sowie Umwelt-, Sozial- und Klimarelevanz;
— Erstellung von Kurzberichten und Stellungnahmen aus technischer Sicht für die interne und externe Verwendung in deutscher und französischer Sprache;
— Inhaltlich technischer Beitrag bei Projektprüfungen inkl. Missionen vor Ort, d.h. bei Erstellung des technischen Teils der Prüfungskonzeption, des Programmvorschlags für das BMZ einschließlich gesamtwirtschaftlicher Einschätzung der Ausbaupläne des betreffenden Stromsektors, Problemdarstellung, Umsetzung, Trägerstrukturen, Kosten und Finanzierungsplan sowie die technischen Aspekte weiterer Dokumente und Berichtsteile;
— Überwachung, Unterstützung, Kontrolle und Genehmigung von Ausschreibungsprozessen in Zusammenarbeit mit dem KfW-Projektmanager und der Vergabeabteilung:
— Erstellung des technischen Teils bei Projektfortschritts- und Abschlusskontrollberichten inkl. Missionen vor Ort.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate ab dem Datum der Zuschlagserteilung. Der Rahmenvertrag verlängert auf schriftliches Verlangen der KfW zweimalig um weitere 12 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf das Ziehen der Verlängerungsoption. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über die vereinbarte Vertragslaufzeit in Form von Einzelaufträgen abrufen. Die Vergabeunterlagen enthalten eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Jahresabbnahmemengen über die Vertragslaufzeit, die über- oder unterschritten werden kann. Es besteht keine
Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin.
Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag verlängert auf schriftliches Verlangen der KfW zweimalig um weitere 12 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf das...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag verlängert auf schriftliches Verlangen der KfW zweimalig um weitere 12 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf das Ziehen der Verlängerungsoption.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Solarenergie
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der/Die Technische Sachverständige (TSV) wird die Planung und Durchführung von FZ-finanzierten Vorhaben in französischsprachigen Ländern (u.a. westliches...”
Beschreibung der Beschaffung
Der/Die Technische Sachverständige (TSV) wird die Planung und Durchführung von FZ-finanzierten Vorhaben in französischsprachigen Ländern (u.a. westliches Afrika, Madagaskar und Nordafrika) in dem Schwerpunkt Solarenergie begleiten. Folgende Teilprojekte sind seitens des TSV selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Tätigkeiten umfassen u.a.
— Auswertung (einschließlich selbständiger Datensammlung und Recherchetätigkeit) und Kommentierung aus technischer Sicht von vorgelegten Studien, Implementierungskonzepten und sonstiger Berichte (u.a. Träger, Consultants) im Zusammenhang mit den Vorhaben in Hinblick auf Durchführbarkeit, technische Lösungen, Wirtschaftlichkeit, technische Risiken sowie Umwelt-, Sozial- und Klimarelevanz,
— Erstellung von Kurzberichten und Stellungnahmen aus technischer Sicht für die interne und externe Verwendung in deutscher und französischer Sprache,
— Inhaltlich technischer Beitrag bei Projektprüfungen inkl. Missionen vor Ort, d.h. bei Erstellung des technischen Teils der Prüfungskonzeption, des Programmvorschlags für das BMZ einschließlich gesamtwirtschaftlicher Einschätzung der Ausbaupläne des betreffenden Stromsektors, Problemdarstellung, Umsetzung, Trägerstrukturen, Kosten und Finanzierungsplan sowie die technischen Aspekte weiterer Dokumente und Berichtsteile,
— Überwachung, Unterstützung, Kontrolle und Genehmigung von Ausschreibungsprozessen in Zusammenarbeit mit dem KfW-Projektmanager und der Vergabeabteilung:
— Erstellung des technischen Teils bei Projektfortschritts- und Abschlusskontrollberichten inkl. Missionen vor Ort.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate ab dem Datum der Zuschlagserteilung. Der Rahmenvertrag verlängert auf schriftliches Verlangen der KfW zweimalig um weitere 12 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf das Ziehen der Verlängerungsoption. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über die vereinbarte Vertragslaufzeit in Form von Einzelaufträgen abrufen. Die Vergabeunterlagen enthalten eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Jahresabbnahmemengen über die Vertragslaufzeit, die über- oder unterschritten werden kann. Es besteht keine
Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin.
Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.
Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.
Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung spätestens 30 Kalendertage nach Zuschlagserteilung sämtliche Versicherungen abschließen, die erforderlich und üblich sind, um seine beruflichen undpersönlichen Risiken abzusichern. Verfügt der Wirtschaftsteilnehmer bereits über einen entsprechendenVersicherungsschutz, wird er diesen über die Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen der KfW nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Verpflichtung des Auftragnehmers,
— dass alle an der Ausführung des Auftrags beteiligten Personen gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Verpflichtung des Auftragnehmers,
— dass alle an der Ausführung des Auftrags beteiligten Personen gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und dies dokumentiert wird. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten,
— bei der Ausführung des Auftrags alle Wirtschaftsteilnehmer in ihrem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden.
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
[…] siehe Ziffer VI.3.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“[…] siehe III.2.2
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105);
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz...”
[…] siehe III.2.2
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105);
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98)und;
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
Einzuhalten.
Ad II.1.6
Die Angebotsabgabe ist für sowohl für ein als auch für beide Lose möglich. Es besteht demnach keine Angebotslimitierung. Allerdings besteht eine Zuschlagslimitierung: sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für beide Lose. Es sei denn, aus den Angeboten wird ersichtlich, dass der Bieter nicht über die erforderlichen Leistungsfähigkeit verfügt, um die nachgefragten Leistungen losübergreifend ordnungsgemäß auszuführen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bieter losübergreifend lediglich eine natürliche Person benennt, die für die Ausführung sämtlicher Leistungen vorgesehen ist. Sofern aufgrund des Mangels an Leistungsfähigkeit keine ordnungsgemäße Leistungserbringung bzw. ein hohes Ausfallrisiko zu erwarten ist, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Los 1 Stromübertragung und -verteilung zu limitieren. Der Zuschlag in dem Los 2 Solarenergie wird im Falle der Zuschlagslimitierung – nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für dieses Los – auf das Angebot des nächstplazierten Bieters erteilt.
Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt der folgende Fall dar:
Sollte im Falle der Zuschlagslimitierung auf das Los 1 „Stromübertragung und -verteilung“ der Zuschlag auf das Angebot des nächstplazierten Bieters für das Los 2 „Solarenergie“ aufgrund des Mangels an Angeboten für das Los 2 „Solarenergie“ nicht möglich sein, so wird der Zuschlag auf das Los 2 „Solarenergie“ limitiert. Der Zuschlag in dem Los 1 „Stromübertragung und -verteilung“ wird im Falle der Zuschlagslimitierung auf das Los 2 „Solarenergie“ – nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für das Los 1 „Stromübertragung und -verteilung“ – auf das Angebot des nächstplazierten Bieters erteilt.
Ad III.1.2 und III.1.3
Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Eignungskriterien und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt Bieter ggf. vom Vergabeverfahren aus. Um das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 123 und § 124 GWB überprüfen zu können, hat der Bewerber mit dem Angebot eine entsprechende.
Eigenerklärung abzugeben, dass die in § 123 und § 124 GWB genannten Gründe für sein Unternehmen nicht zutreffen oder er die in § 125 GWB genannten selbstreinigenden Maßnahmen getroffen hat. Bei Bietergemeinschaften hat das stellvertretende Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung für alle Mitglieder.
Der Bietergemeinschaft abzugeben. Darüber hinaus hat jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft (Eignungsleihe), eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 132-300776 (2018-07-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 132-300776
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: 2 000 000,00
Neuer Wert
Text: 0,01
Quelle: OJS 2018/S 133-303829 (2018-07-10)