Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen d. vollständigen Teilnahmeantrages (Bewerbungsformular und entspr. Anlagen) im Original in einem verschlossenen Umschlag (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden)
3) Abschlusserklärungen unterschrieben
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016
5) Bei Bewerbergemeinschaften: Von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung zur Bewerbergemeinschaft
6) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. §47(1) VgV 2016, bei Eignungsleihe Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmer unterschrieben.
7) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer im Original gezeichnet
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
9) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 125 GWB
10) Nachweis Eintragung in ein Handelsregister gem. Pkt. III.1.2), sonst Begründung erforderlich
11) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
12) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3)
13) Ausbildungsnachweise Projektleiter / stellv. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3)
14) Berufserfahrung Projektleiter/stellv. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %; davon:
Referenzen; 32 %, davon:
A) Mindestreferenz A- Fachplanung Technische Ausrüstung HLS + GA der technischen Anlagengruppe 1-3+8 eines Gebäudes, 27 %
B) Mindestreferenz B- Fachplanung Technische Ausrüstung HLS + GA der technischen Anlagengruppe 1-3+8 eines Gebäudes, 27 %
C) zusätzliche Referenz, 5 %; davon:
C.1) Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) - nationale Ausschreibung oder § 3 EU (1) oder (2) - europaweite Ausschreibung bei der Planung einer technischen Anlage eines Gebäudes; 5 %
D) Qualifikation Projektteam, Gesamtgewichtung 39 %, davon:
D.1) Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters HLS + GA, Wichtung 14 %;
D.2) Persönliche Referenz Projektleiter HLS + GA (keine Mindestanforderung):, Wichtung 10 %;
D.3) Berufserfahrung vorgesehener stellv. Projektleiter HLS + GA, Wichtung 9 %,
D.4) Persönliche Referenz des stellv. Projektleiters HLS + GA (keine Mindestanforderung), Wichtung 8 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten kann aus der mit den Auftragsunterlagen (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) bereitgestellten Bewertungsmatrix I entnommen werden.