a. Auskünfte über die Teilnahme unterlagen müssen bis zum 12.03.2018, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail beider in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt, und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerber direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter Ziffer I.3)angegebener URL zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht,