1)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Offenes Verfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Ihr Angebot abgeben können.
2)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich elektronisch, per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) uind der Verfahrensnummer 140-2018-0025 an die E-Mail-Adresse
ausschreibung-eb@ssb-ag.de, über die Plattform
www.tender24.de zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29. August 2018, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen
Werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite Veröffentlichen:
https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot bei schriftlicher Einreichung unterzeichnet ist. Das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter uUnterzeichnet, sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
4)
Das Angebot und deren Anlagen sind entweder digital über die Vergabeplattform
http://www.tender24.de oder schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Die schriftliche Übermittlung hat unter expliziter Angabe der Verfahrensnummer 140-2018-0025 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem das Angebot eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Angebot zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Telefax oder in Elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5)
Bei einer schriftlichen Übermittlung sind dem Angebot zudem Elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Angebots versichert der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, dass die Inhalte der Elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6)
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung Des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen/Nachweise zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt und Verbleiben im Besitz des Auftraggebers.