Bauarbeiten zur Erneuerung der Außenabdichtung am Tunnelbauwerk der U-Bahnlinie U7 in der Karl-Marx-Straße zwischen der Briesestraße im Süden und der Weichselstraße im Norden, unterteilt in 2 Verkehrsphasen mit 9 Bauphasen. Es ist beabsichtigt, die Oberflächen der Deckenkonstruktion des Tunnels instand zu setzen und mit einer neuen Abdichtung zu versehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-22.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15 – 17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Telefon: +49 3025620224📞
E-Mail: einkauf.se3@bvg.de📧
Fax: +49 3025620264 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.BVG.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: U7, Karl-Marx-Straße, 3. Bauabschnitt, Erneuerung der Tunnelabdichtung
Produkte/Dienstleistungen: U-Bahnhof📦
Kurze Beschreibung:
“Bauarbeiten zur Erneuerung der Außenabdichtung am Tunnelbauwerk der U-Bahnlinie U7 in der Karl-Marx-Straße zwischen der Briesestraße im Süden und der...”
Kurze Beschreibung
Bauarbeiten zur Erneuerung der Außenabdichtung am Tunnelbauwerk der U-Bahnlinie U7 in der Karl-Marx-Straße zwischen der Briesestraße im Süden und der Weichselstraße im Norden, unterteilt in 2 Verkehrsphasen mit 9 Bauphasen. Es ist beabsichtigt, die Oberflächen der Deckenkonstruktion des Tunnels instand zu setzen und mit einer neuen Abdichtung zu versehen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Karl-Marx-Straße im Bereich zwischen Briesestraße und Weichselstraße.
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 340 m Verbau,
— 8 990 m Abbau und Erneuerung der Tunnelabdichtung inkl. Schutzbeton von 10-12 cm,
— 8 500 m Ausbau und Wiedereinbau von Bodenmaterial.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 016-033469
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: U7, Karl-Marx-Straße, 3. Bauabschnitt, Erneuerung der Tunnelabdichtung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§135Absatz1Nummer2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.