Überlassung und Pflege von Paradatec-Lizenzen

Deutsches Patent- und Markenamt

Beschaffung von Lizenzen der Software PROSAR-AIDA der Firma Paradatec inklusive Pflegeleistungen. Des weiteren sind Pflegeleistungen für bereits bestehenden Lizenzen von Paradatec zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-17 Auftragsbekanntmachung
2018-10-26 Ergänzende Angaben
2019-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dokumentenerstellungssoftwarepaket
Referenznummer: BUL 63/18
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Lizenzen der Software PROSAR-AIDA der Firma Paradatec inklusive Pflegeleistungen. Des weiteren sind Pflegeleistungen für bereits bestehenden...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dokumentenerstellungssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Informationstechnologiesoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Patent- und Markenamt
Postanschrift: Zweibrückenstr. 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.dpma.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dpma.de 📧
Fax: +49 892195-4450 📠
URL der Dokumente: https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 180-407658
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Lizenzen der Software PROSAR-AIDA der Firma Paradatec inklusive Pflegeleistungen mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2022. Die Lizenzen sind am...”    Mehr anzeigen

“Die Pflegeleistungen sind ab dem Tag nach der Überlassung zu erbringen.”
Mehr anzeigen (1)
“Des Weiteren sind Pflegeleistungen für bereits bestehenden Lizenzen von Paradatec mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2022 umfasst. Die Pflegeleistungen für...”    Mehr anzeigen
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Anzugeben ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.”

“Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der Durchschnitt des Jahresumsatzes mindestens 1 160 200 EUR beträgt.”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/ausschreibungen/index.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”

“Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97...”    Mehr anzeigen
Mehr anzeigen (6)
“Der Antrag ist unzulässig, soweit:”

“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”

“Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 180-407658 (2018-09-17)
Ergänzende Angaben (2018-10-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Informationstechnologiesoftware 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 209-477422
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 180-407658
ABl. S-Ausgabe: 209
Quelle: OJS 2018/S 209-477422 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 636935.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 014-028573
ABl. S-Ausgabe: 14

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Name: Paradatec GmbH
Postort: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪
Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 636935.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit”

“Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 014-028573 (2019-01-18)