Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (§ 44 (1) VgV, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 (1) 2. GWB, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
Gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
Gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der vorgenannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).