Gestellung von Behältnissen zur Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) auf den Annahmestellen im Landkreis Harz sowie deren Abholung und Transport zur Verwertungsanlage, die Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, die sachgerechte Aufbereitung des Elektroschrottes sowie die Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Bei der inhaltlichen Zuordnung der Sammelgruppen 4 und 5 wird sich auf die ab 1.12.2018 geltende Zusammensetzung gemäß ElektroG bezogen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Postanschrift: Braunschweiger Straße 87/88
Postort: Halberstadt
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Focke
Telefon: +49 3941-688046📞
E-Mail: info@enwi-hz.de📧
Fax: +49 3941-688022 📠
Region: Harz🏙️
URL: http://www.enwi-hz.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Anstalt des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi
enwi-SG4,5-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gestellung von Behältnissen zur Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte und kleine Geräte der...”
Kurze Beschreibung
Gestellung von Behältnissen zur Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) auf den Annahmestellen im Landkreis Harz sowie deren Abholung und Transport zur Verwertungsanlage, die Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, die sachgerechte Aufbereitung des Elektroschrottes sowie die Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Bei der inhaltlichen Zuordnung der Sammelgruppen 4 und 5 wird sich auf die ab 1.12.2018 geltende Zusammensetzung gemäß ElektroG bezogen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Harz
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen:
— Vorhaltung bzw. Gestellung von unterschiedlichen Behälterarten, -größen und -anzahlen für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen:
— Vorhaltung bzw. Gestellung von unterschiedlichen Behälterarten, -größen und -anzahlen für die vertragsgegenständlichen Sammelgruppen auf den jeweiligen Wertstoffhöfen (nachfolgend WSH genannt),
— Absicherung eines zeitnahen Wechsels/Tauschs der gefüllten Behälter werktags (Montag-Freitag) innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung (primär telefonischer aber auch per E-Mail oder Fax) durch den jeweiligen Verantwortlichen des WSH,
— Abholung bzw. Übernahme der angemeldeten und befüllten Behälter sowie Transport zu einer durch den Auftragnehmer in Eigenregie betriebenen und dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Erstbehandlungsanlage,
— Ordnungsgemäße Zerlegung, Schadstoffentfrachtung, sachgerechte Aufbereitung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte, Stoffe und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften,
— Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich des Wiegescheins über den Eingang bei der Verwertungsanlage. Der Wiegeschein muss alle gesetzlichen Vorgaben enthalten,
— Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektro-altgeräte register), monatliche Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und jährliche Mitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2-5 gemäß ElektroG per E-Mail (m.focke@enwi-hz.de).
Laufzeit vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 mit 2 Verlängerungsoptionen für jeweils 2 Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Unter Ziffer V 2.4 ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein fiktiver Wert angegeben (§ 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 091-206935
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: enwi-SG4,5-2018
Titel: Übernahme Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Electrocycling GmbH
Postanschrift: Landstr. 91
Postort: Goslar
Postleitzahl: 38644
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5321-33670📞
E-Mail: info@electrocycling.de📧
Fax: +49 5321-336721 📠
Region: Goslar🏙️
URL: http://www.electrocycling.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle”
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5140📞
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWG lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWG lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 207-473131 (2018-10-25)