Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von jeweils mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens 1 Jahr) für die Leistungen zu Übernahme und Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Beschäftigten und Führungskräften (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie von Behandeln (evtl. Verwerten) von Elektro- und Elektronikaltgeräten spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass die Zulassung(en) als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des § 21 (4) ElektroG (für deutsche Unternehmen) oder vergleichbaren Zertifizierungen (für ausländische Unternehmen) für die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 (zum 1.12.2018) vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten bei der Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
− Fristgerechte Gestellung der Sammelbehältnisse,
− Beschreibung der Sammelbehältnisse für batteriebetriebene Elektro- und Elektronik-Altgeräte,
− Durchführung der Übernahme und des Transports inkl. Verwiegung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Gruppen 2, 4 und 5,
− Durchführung der Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 2, 4 und 5 bzw. 4 und 5,
− Durchführung des Aussortierens inkl. Verwiegung und Übergabe der Gruppe 2 an die ear,
− Darstellung des Konzeptes zur Erstbehandlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Gruppen 2, 4 und 5 bzw. 4 und 5 sowie Vorbereitung zur Vermarktung und Vermarktung/Verwertung der in der Erstbehandlung erzeugten werthaltigen Fraktionen.
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