Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen an drei Standorten im Stadtgebiet von Gelsenkirchen mittels Wechselbrücken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen
AC180705GD01”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen an drei Standorten im Stadtgebiet von Gelsenkirchen mittels Wechselbrücken.”
1️⃣
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsenkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen an drei Standorten im Stadtgebiet von Gelsenkirchen mittels Wechselbrücken.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftragnehmer räumt zum Ende des Leistungszeitraumes GELSENDIENSTE die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Ohne Verlängerung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftragnehmer räumt zum Ende des Leistungszeitraumes GELSENDIENSTE die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Ohne Verlängerung endet der Auftrag automatisch zum Vertragsende.
Die Option zur Vertragsverlängerung beinhaltet eine durch den Auftraggeber einseitige schriftliche Information an den Auftragnehmer.
Die Verlängerung des Vertrages muss spätestens drei Monate vor Bee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2017-08-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtwerke Gelsenkirchen
Ebertstr. 30
Abteilung K-E (Einkauf/Raum 302, Herrn Cyrus)
45879 Gelsenkirchen”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: April / Mai 2019 oder 2020
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1YSMF
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-0📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 129-294358 (2018-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gelsendienste
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen – Vergebener Auftrag
AC180705GD01”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 369697.79 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsendienste Gelsenkirchen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 129-294358
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4800009359
Titel: Verwertung von Alttextilien
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TopTex Textilverwertungs GmbH
Postort: Salzgitter
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 369967.79 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1YZJ1
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 201-457095 (2018-10-15)