Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Altmetallen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 1 540 Mg/a.
Die auszuschreibende Leistung umfasst:
— die Containergestellung,
— die Übernahme,
— den Transport und,
— die Verwertung der Altmetalle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jens.roesler@dbs.bremen.de📧
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetallen aus der Stadtgemeinde Bremen
DBS-Altmetalle-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Altmetallen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde),...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Altmetallen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 1 540 Mg/a
Die auszuschreibende Leistung umfasst
— die Containergestellung,
— die Übernahme,
— den Transport und
— die Verwertung der Altmetalle
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts schreibt die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altmetallen aus.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Barwert der Entgelte und Vergütungen unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Indizes für die Preisgleitung über die gesamte Vertragslaufzeit”
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 063-140331
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: keine Losbildung - 100 % der Menge
Titel: 100 % der ausschreibungsgegenständlichen Menge
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nehlsen GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3KC
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 211-482834 (2018-10-30)