Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von mindestens je einem vergleichbaren Referenzprojekt für die Übernahme und Transport von Bioabfall und eine Referenz für die Verwertung von Bioabfall (mindestens 6 000 Mg/a) in den letzten 5 Jahren (Vertragsdauer mind. 12 Monate), Angabe von Auftragszeitraum und Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (Formblatt F05, Teil E).
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Beschäftigte und Führungskräfte, Formblatt F05, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie Verwertung von Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (Formblatt F06, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Bioabfall ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Schadstoffklasse gemäß EURO 5 Norm und ab 1.1.2021 mindestens die Schadstoffklasse gemäß der EURO 6 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Transportentfernung (Formblatt F07, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters zum Verfahrenskonzept Bioabfallverwertung (Formblatt F07, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters zur stofflichen Verwertung von Frisch-/ Fertigkompost und festen Gärprodukten sowie zur Zertifizierung von Frisch-/ Fertigkompost bzw. festen Gärprodukten gemäß RAL-Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 245 oder vergleichbar) oder Frischkompost (RAL-GZ 251 oder vergleichbar) (Formblatt F07, Teil E).
Schriftliche Erklärung des Bieters zum Verfahrenskonzept Gärrestverwertung (Formblatt F08, Teil E).
Firmendarstellung (Konzernzugehörigkeit, Größe und zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung).
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Übernahme und Transport des Bioabfalls;
b) Kurzbeschreibung des Verfahrenskonzepts.
Vergärungsanlagen:
Annahme,
Aufbereitung (wenn vorhanden eingehauste Bereiche),
Fermentationsverfahren (kontinuierlich, diskontinuierlich, eingehauste Bereiche; Abluftreinigung),
Zwischenlagerstätte für festen und flüssigen Gärrest,
Verwertungsweg des festen und/oder flüssigen Gärrests bzw. falls vorhanden Überschusswasserverwertung und/oder -entsorgung.
Kompostieranlagen:
Annahme,
Aufbereitung (wenn vorhanden eingehauste Bereiche),
Haupt- bzw. Intensivrotte,
Nachrotte,
Verwertungsweg des erzeugten Kompostes.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.