Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Erzgebirgskreis beabsichtigt, die Übernahme, den Abtransport und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung der im Erzgebirgskreis anfallenden Elektro(nik)altgeräte aus Privathaushalten der Sammelgruppen SG1 bzw. ab dem 1.12.2018 SG4 und der Sammelgruppe SG5 im Rahmen der Eigenvermarktung ab dem 1.10.2018 für einen Zeitraum bis zum 30.9.2020 zu vergeben. Die Leistung wird in zwei Lose (Los 1: SG 1/ SG4 und Los 2: SG 5) unterteilt, wobei keine losweise Vergabe erfolgt. Die Abgabe für nur ein Los ist möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: BE/01/2018
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Erzgebirgskreis beabsichtigt, die Übernahme, den Abtransport und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung der im Erzgebirgskreis anfallenden Elektro(nik)altgeräte aus Privathaushalten der Sammelgruppen SG1 bzw. ab dem 1.12.2018 SG4 und der Sammelgruppe SG5 im Rahmen der Eigenvermarktung ab dem 1.10.2018 für einen Zeitraum bis zum 30.9.2020 zu vergeben.
Die Leistung wird in zwei Lose (Los 1: SG 1/ SG4 und Los 2: SG 5) unterteilt, wobei keine losweise Vergabe erfolgt. Die Abgabe für nur ein Los ist möglich.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Erzgebirgskreis beabsichtigt, die Übernahme, den Abtransport und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung der im Erzgebirgskreis anfallenden Elektro(nik)altgeräte aus Privathaushalten der Sammelgruppen SG1 bzw. ab dem 1.12.2018 SG4 und der Sammelgruppe SG5 im Rahmen der Eigenvermarktung ab dem 1.10.2018 für einen Zeitraum bis zum 30.9.2020 zu vergeben.
Die Leistung wird in zwei Lose (Los 1: SG 1/ SG4 und Los 2: SG 5) unterteilt, wobei keine losweise Vergabe erfolgt. Die Abgabe für nur ein Los ist möglich.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 09366
Postort: Stollberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de🌏
E-Mail: vergabestelle@za-sws.de📧
Fax: +49 3729666-125 📠
URL der Dokumente: http://www.za-sws.de/ausschreibungen_zas.cfm🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-048744
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Erzgebirgskreis beabsichtigt, die Übernahme, den Abtransport und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung der im Erzgebirgskreis anfallenden Elektro(nik)altgeräte aus Privathaushalten der Sammelgruppen SG1 bzw. ab dem 1.12.2018 SG4 und der Sammelgruppe SG5 im Rahmen der Eigenvermarktung ab dem 1.10.2018 für einen Zeitraum bis zum 30.9.2020 zu vergeben.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Erzgebirgskreis beabsichtigt, die Übernahme, den Abtransport und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung der im Erzgebirgskreis anfallenden Elektro(nik)altgeräte aus Privathaushalten der Sammelgruppen SG1 bzw. ab dem 1.12.2018 SG4 und der Sammelgruppe SG5 im Rahmen der Eigenvermarktung ab dem 1.10.2018 für einen Zeitraum bis zum 30.9.2020 zu vergeben.
Die Leistung wird in zwei Lose (Los 1: SG 1/ SG4 und Los 2: SG 5) unterteilt, wobei keine losweise Vergabe erfolgt. Die Abgabe für nur ein Los ist möglich.
Bezeichnung des Loses: Altgeräte der SG 1 /SG 4
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das gesamte Mengenaufkommen der Elektro(nik)altgeräte von den Wertstoffhöfen des Erzgebirgskreises betrug 2017:
Sammelgruppe SG 1: 550 t.
Sammelgruppe SG 5: 961 t.
Davon wurden folgende Mengen Elektro(nik)altgeräte von den in den Vergabeunterlagen genannten Wertstoffhöfen vom Auftraggeber selbst transportiert:
Sammelgruppe SG 1: 101 t.
Sammelgruppe SG 5: 182 t.
2016 sind Elektro(nik)altgeräte in vergleichbarer Größenordnung angefallen.
Für das Jahr 2018 wird folgendes Mengenaufkommen angenommen:
Sammelgruppe SG 1 ohne Nachtspeicherheizgeräte: 534 t.
Sammelgruppe SG 1 Nachtspeicherheizgeräte: 16 t.
Sammelgruppe SG 5 ohne batteriebetriebene Altgeräte: 933 t.
Sammelgruppe SG 5 batteriebetriebene Altgeräte: 28 t.
Grundsätzlich sollen die Mengenangaben dem Bieter ausschließlich zur schnellen Orientierung und als Kalkulationshilfe bei der Angebotserstellung dienen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung. Mögliche, auch erhebliche Veränderungen der Menge und der Eigenschaften sind vom Bieter in seine Überlegung einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Vom Bieter sind ebenso eventuelle Veränderungen, die sich aus der am 1.12.2018 wirksam werdenden Umbenennung der Sammelgruppen ergeben, zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sollen die Mengenangaben dem Bieter ausschließlich zur schnellen Orientierung und als Kalkulationshilfe bei der Angebotserstellung dienen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung. Mögliche, auch erhebliche Veränderungen der Menge und der Eigenschaften sind vom Bieter in seine Überlegung einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Vom Bieter sind ebenso eventuelle Veränderungen, die sich aus der am 1.12.2018 wirksam werdenden Umbenennung der Sammelgruppen ergeben, zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie und keine Gewährleistung über die Menge, die Eigenschaften, die Zusammensetzung und den Wertstoffgehalt der während der Vertragslaufzeit anfallenden Elektro(nik)altgeräte.
Bezeichnung des Loses: Altgeräte der SG 5
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wertstoffhöfe des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen im Erzgebirgskreis.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Kopie des Zertifikats gemäß § 21 ElektroG für die zur Behandlung der ausgeschriebenen Mengen an Elektro(nik)altgeräte bestimmten Anlage und Ausweichanlage (Erstbehandlungsanlage des Bieters, ggf. eines beauftragten Dritten) mit Nachweis der Erfüllung der darin enthaltenen Auflagen (nicht älter als 12 Monate),
a) Kopie des Zertifikats gemäß § 21 ElektroG für die zur Behandlung der ausgeschriebenen Mengen an Elektro(nik)altgeräte bestimmten Anlage und Ausweichanlage (Erstbehandlungsanlage des Bieters, ggf. eines beauftragten Dritten) mit Nachweis der Erfüllung der darin enthaltenen Auflagen (nicht älter als 12 Monate),
b) Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung über die Deckungssummen von mindestens 5.000.000,00 € für Personal- und Sachschäden), ggf. eines Beauftragten Dritten,
c) Nachweis des Bieters über die erfolgte Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG,
d) Angaben zum Standort und zum Betrieb der gemäß § 21 ElektroG zertifizierten Erstbehandlungsanlage sowie einer Ausweichanlage (Kurzbeschreibung der Demontagetiefe sowie des Verbleibs der Fraktionen),
e) Kopie der Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle,
f) Benennung eingesetzter Nachauftragnehmer,
g) Kopie der Güterkraftverkehrserlaubnis, gemäß GüKG, des Bieters und aller anderen, zum Transport der Elektro(nik)altgeräte eingesetzter Unternehmen.
Formblatt 124.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Die Wertung der Angebote wird in den Vergabeunterlagen erläutert.
Es erfolgt keine losweise Vergabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose mit einer Wertungssumme kleiner als Null nicht zu beauftragen.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per Telefax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per Telefax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-3800📞
Fax: +49 341-977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017, BGBl. I S. 3618) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2018/S 023-048744 (2018-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro(nik)altgeräten gemäß § 14 Abs. 5 ElektroG
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Altgeräte der SG 1/SG 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung bildet die Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro(nik)altgeräten gemäß § 14 Abs. 5 ElektroG der Sammelgruppen 1 (4) und 5.
Die Leistung ist in 2 Lose unterteilt. Es erfolgte eine gemeinsame Vergabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wertstoffhöfe des ZAS
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-26 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle