Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen (AVV-Nr. 200303)
AC180808GD01”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Übernahme und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303)
Übernahme und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303).
Der Straßenkehricht wird am Betriebshof Wickingstr. 25 a, mittels Presscontainer entwässert. Am Betriebshof Adenauerallee 115 erfolgt die Entwässerung lediglich im Schweb-Sinkverfahren durch kurzzeitige Lagerung. Die Anlieferung erfolgt daher sowohl mit Presscontainern als auch mit Abrollcontainern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden: 5 000 000 EUR,
— Sachschäden: 5 000 000 EUR,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden: 5 000 000 EUR,
— Sachschäden: 5 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: 5 000 000 EUR,
— Schlüsselschäden: 25 000 EUR,
— Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25 000 EUR,
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung Gewerbezentralregister,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mindestens drei Referenzen bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 50 % vom Gesamtvolumen) in Euro...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mindestens drei Referenzen bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 50 % vom Gesamtvolumen) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebsorganisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für den Übergabepunkt für die Verwertung von Abfallen mit den AVV-Nummern: 200303
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-12
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühling - Sommer 2022
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1YS8W
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-0📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 153-351246 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gelsendienste
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen (AVV-Nr. 200303)
AC180808GD01 - Vergebener Auftrag”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 550 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 153-351246
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4800009432
Titel: Entsorgung von Straßenkehricht
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Somplatzki Entsorgung GmbH
Postort: Marl
Postleitzahl: 45772
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 445 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 550 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1YJRW
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 219-502015 (2018-11-12)