— Übernahme des Altpapiers (ca. 8 800 t/a bzw. bei körperlicher Abholung durch die dualen Systeme um den Verpackungsanteil reduziert) an der Übergabe stelle des beauftragten Dritten (derzei: SMR Schrott-Metall-Recycling GmbH, Mühldorf a. Inn),
— Transport und ordnungsgemäße stoffliche Vermarktung, ggf. mit Vorbehandlung (z. B. Sortierung, Verpressung); ggf. Nachweisführung gegenüber den dualen Systemen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Mühldorf a. Inn – Kommunale Abfallwirtschaft
Postanschrift: Töginger Str. 18
Postort: Mühldorf am Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Nöbel
E-Mail: stanley.noebel@lra-mue.de📧
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
URL: www.lra-mue.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.lra-mue.de/buergerservice/ausschreibungen/VermarktungPPK.html🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Landratsamt Mühldorf a. Inn – Außenstelle
Postanschrift: Färberstraße 1
Postort: Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zimmer F/10
E-Mail: stanley.noebel@lra-mue.de📧
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
URL: www.lra-mue.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“— Übernahme des Altpapiers (ca. 8 800 t/a bzw. bei körperlicher Abholung durch die dualen Systeme um den Verpackungsanteil reduziert) an der Übergabe stelle...”
Kurze Beschreibung
— Übernahme des Altpapiers (ca. 8 800 t/a bzw. bei körperlicher Abholung durch die dualen Systeme um den Verpackungsanteil reduziert) an der Übergabe stelle des beauftragten Dritten (derzei: SMR Schrott-Metall-Recycling GmbH, Mühldorf a. Inn),
— Transport und ordnungsgemäße stoffliche Vermarktung, ggf. mit Vorbehandlung (z. B. Sortierung, Verpressung); ggf. Nachweisführung gegenüber den dualen Systemen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Mühldorf a. Inn
Beschreibung der Beschaffung:
“Altpapiersammelmengen
2013: 8 9106,48 t
2014: 8. 981,91 t
2015: 9 024,70 t
2016: 9 003,06 t
2017: 8 711,03 t” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
— Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier,
— Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-22
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mühldorf a. Inn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Zu I.3
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter stanley.noebel@lra-mue.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen...”
Zu I.3
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter stanley.noebel@lra-mue.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2487 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 131-298955 (2018-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Altpapiersammelmengen
2013: 8 9106,48 t
2014: 8 981,91 t
2015: 9 024,70 t
2016: 9 003,06 t
2017: 8 711,03 t”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 131-298955
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ammer Entsorgungs GmbH & Co. KG
Postort: Zorneding
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ebersberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4
Auf die Angaben wurden gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 227-519921 (2018-11-22)