Übernahme und Verwertung von ca. 8 200 t /a an Grünabfällen (AVV-Nr. 200201 und 200138) aus der Landeshauptstadt Mainz in der Zeit vom 1.6.2019 bis 31.5.2021
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55028
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Markus Kanduth
Telefon: +49 6131/12-3395📞
E-Mail: markus.kanduth@stadt.mainz.de📧
Fax: +49 6131/122071 📠
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.mainz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen vom 1.6.2019 bis 31.5.2021
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und Verwertung von ca. 8 200 t /a an Grünabfällen (AVV-Nr. 200201 und 200138) aus der Landeshauptstadt Mainz in der Zeit vom 1.6.2019 bis 31.5.2021”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 123-279726
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben an das zuständige Finanzamt nachgekommen...”
Text
Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben an das zuständige Finanzamt nachgekommen ist, sowie aktuell und in der Vergangenheit alle fälligen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet hat.
Eigenerklärung des Bieters zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eigenerklärung des Bieters zu Tariftreue / Mindestentgelt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung des Bieters, ob dieser gegenwärtig bereits als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Eine Kopie der gültigen, vollständigen...”
Text
Eigenerklärung des Bieters, ob dieser gegenwärtig bereits als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Eine Kopie der gültigen, vollständigen Zertifizierungsurkunde als Nachweis der bestehenden Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 2 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) des Auftragnehmer, ggf. auch der Verwertungsanlage ist spätestens 10 Kalendertage vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen. Endet die aktuelle Zertifizierung mit Beginn der Vertragslaufzeit, so ist zusätzlich eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens über den Beginn der Rezertifizierung beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters, dass keine Voreintragungen im Gewerbezentralregister bestehen.
Angaben zum Standort (Anschrift) des Umschlagplatzes, alternativ der Endverwertungsanlage.
Verfahrenskurzbeschreibung.
Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage in Kopie.
Abnahmeerklärung des Betreibers der Verwertungsanlage, sofern dies nicht der Auftragnehmer ist.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-27 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2018-08-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-07-27 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2018-08-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote nach dem Signaturgesetz zugelassen (§ 53 Absatz 1VgV). Angebote per E-Mail oder Fax erfüllen nicht...”
Text
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote nach dem Signaturgesetz zugelassen (§ 53 Absatz 1VgV). Angebote per E-Mail oder Fax erfüllen nicht die Formanforderungen „elektronisch übermittelt im SinnedesSignaturgesetztes“und sind daher ebenfalls nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen, welche mit einerfortgeschrittenen oder einer qualifizierten...”
Text
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen, welche mit einerfortgeschrittenen oder einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Angebote die per E-Mail oderTelefax übermittelt werden, erfüllen mangels der vorgenannten elektronischen Signaturen nicht die gefordertenFormanforderungen und werden deshalb nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2018/S 144-330227 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 370237.56 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz, Eigenbetrieb
Zwerchallee 24
55124 Mainz
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme und Verwertung von ca. 8 200 t /a an Grünabfällen (AVV-Nr. 200201 und 200138) aus der Landeshauptstadt Mainz in der Zeit vom 1.6.2019 bis 31.5.2021” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-279726
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 28/2018-70
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus der Landeshauptstadt Mainz vom 1.6.2019 bis 31.5.2021”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reterra Südwest GmbH
Postanschrift: Antwerpener Straße 24
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 370237.56 💰
“Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote nach dem Signaturgesetz zugelassen (§ 53 Absatz 1 VgV). Angebote per E-Mail oder Fax erfüllen...”
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote nach dem Signaturgesetz zugelassen (§ 53 Absatz 1 VgV). Angebote per E-Mail oder Fax erfüllen nicht die Formanforderungen „elektronisch übermittelt im Sinnedes Signaturgesetztes“und sind daher ebenfalls nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: http://mwvlw.rlp.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 209-478405 (2018-10-29)