Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis München

Landkreis München

Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft.
Er hat laut Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 14.6.1994, geändert durch Verordnung vom 14.5.2010, das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, übertragen.
Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Die Leistung beinhaltet.
1. die Annahme und Verwiegung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
2. Sortierung, Verwertung und Beseitigung der Sortierreste sowie.
3. die Dokumentation der anfallenden Mengen.
Für die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunnm, Haar sowie für den Zweckverband München-Südost zum 1.1.2019.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-21 Auftragsbekanntmachung
2018-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge