Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat laut Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 14.6.1994, geändert durch Verordnung vom 14.5.2010, das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen. Die Leistung beinhaltet. 1. die Annahme und Verwiegung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). 2. Sortierung, Verwertung und Beseitigung der Sortierreste sowie. 3. die Dokumentation der anfallenden Mengen. Für die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunnm, Haar sowie für den Zweckverband München-Südost zum 1.1.2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Im Jahr 2017 sind 6 886 Mg/a der zu verwertenden Papiere, Pappen und Kartonagen aus den Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn und Haar sowie dem Zweckverband München-Südost angefallen.Derzeit ist vom gleichen Mengenaufkommen auszugehen, wobei die Mengen nicht garantiert werden können. Eine Abweichung von ± 25 % ist im Preis einzurechnen.
Im Jahr 2017 sind 6 886 Mg/a der zu verwertenden Papiere, Pappen und Kartonagen aus den Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn und Haar sowie dem Zweckverband München-Südost angefallen.Derzeit ist vom gleichen Mengenaufkommen auszugehen, wobei die Mengen nicht garantiert werden können. Eine Abweichung von ± 25 % ist im Preis einzurechnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/ausschreibungen/,
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle.
Werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, spätestens 6 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse.
www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/ausschreibungen/ wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums notwendig ist, wird die Bindefrist des Angebots auf 27.7.2018 festgelegt.
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle.
Werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, spätestens 6 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse.
Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums notwendig ist, wird die Bindefrist des Angebots auf 27.7.2018 festgelegt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft.
Er hat laut Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 14.6.1994, geändert durch Verordnung vom 14.5.2010, das Einsammeln und Befördern auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, übertragen.
Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Die Leistung beinhaltet.
1. die Annahme und Verwiegung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
2. Sortierung, Verwertung und Beseitigung der Sortierreste sowie.
3. die Dokumentation der anfallenden Mengen.
Für die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunnm, Haar sowie für den Zweckverband München-Südost zum 1.1.2019.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Feldkirchen
Kurze Beschreibung:
Gemeinde Feldkirchen – Los 1Es werden nur Annahmestellen in die Wertung genommen, die max. 30 km vom Ausgangspunkt der jeweiligen Kommune liegen.
Gemeinde Feldkirchen – Los 1
Es werden nur Annahmestellen in die Wertung genommen, die max. 30 km vom Ausgangspunkt der jeweiligen Kommune liegen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Zweckverband München-Südost
Kurze Beschreibung:
Zweckverband München-Südost – Los 4Es werden nur Annahmestellen in die Wertung genommen, die max. 30 km vom Ausgangspunkt der jeweiligen Kommune liegen.
Im Jahr 2017 sind 6 886 Mg/a der zu verwertenden Papiere, Pappen und Kartonagen aus den Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn und Haar sowie dem Zweckverband München-Südost angefallen.
Derzeit ist vom gleichen Mengenaufkommen auszugehen, wobei die Mengen nicht garantiert werden können. Eine Abweichung von ± 25 % ist im Preis einzurechnen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 1.1.2019 mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren (bis 31.12.2021) geschlossen.
Er verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.5. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.5.2021) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Referenznummer: 3.3.2 Altpapier
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in das Handelsregister und Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. mein/unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
3. mir/uns keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit von mir/uns in Frage stellen.
4. ich/wir der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
5. ich/wir im Rahmen dieses Vergabeverfahrens keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
6. das Angebot ohne wettbewerbshemmende Absprachen mit potentiellen Bietern erstellt worden ist.
7. kein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung gegen mein/unser Unternehmen läuft oder ich/wir die letzten 5 Jahre rechtskräftig deswegen verurteilt wurde(n).
8. mein/unser Unternehmen nicht Teil von Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Aus- und Fortbildungsstätten oder ähnliche Einrichtungen ist, welche zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen
Gemäß VOL/A nicht zuzulassen sind.
9. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden sowie 3 Mio. € für Sachschäden.
10. Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der zu beschaffenden Leistungsart bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angabe von Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen auf diesem Gebiet
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig, wobei ein vertretungsberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft für die Rechtsgeschäfte mit der Gemeinde zu benennen ist. Diese Vertretungsberechtigung ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Der Bieter ist berechtigt Subunternehmer einzusetzen, wenn diese die geforderte Eignung und Leistungsfähigkeit wie der Auftragnehmer nachweisen können. Die Subunternehmer sind im Rahmen der Ausschreibung mit Name, Firmenanschrift und Ansprechpartner sowie Leistungsumfang zu nennen. Der Einsatz anderer als in der Ausschreibung genannter Subunternehmer ist dem Landkreis München zur Genehmigung vier Wochen vor Einsatz vorzulegen, wobei die Annahmestelle des geplanten Subunternehmers höchstens die im Angebot genannte maximale Entfernung haben darf.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter ist berechtigt Subunternehmer einzusetzen, wenn diese die geforderte Eignung und Leistungsfähigkeit wie der Auftragnehmer nachweisen können. Die Subunternehmer sind im Rahmen der Ausschreibung mit Name, Firmenanschrift und Ansprechpartner sowie Leistungsumfang zu nennen. Der Einsatz anderer als in der Ausschreibung genannter Subunternehmer ist dem Landkreis München zur Genehmigung vier Wochen vor Einsatz vorzulegen, wobei die Annahmestelle des geplanten Subunternehmers höchstens die im Angebot genannte maximale Entfernung haben darf.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-03 📅
Öffnungsort: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, Zimmer A 2.02
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, Zimmer A 2.02
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3.3.2 Altpapier
Zusätzliche Informationen
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle.
Werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, spätestens 6 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist, spätestens 6 Tage vor Ablauf derselben, unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse.
Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Da für die Zuschlagserteilung der Beschluss eines Gremiums notwendig ist, wird die Bindefrist des Angebots auf 27.7.2018 festgelegt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 059-131330 (2018-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung📦
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Name: ROHPROG GmbH
Postanschrift: Detmoldstraße 29
Postort: München
Postleitzahl: 80935
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
Quelle: OJS 2018/S 131-299508 (2018-07-10)