Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 -2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Nationale Registrierungsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Telefon: +49 551400-2310📞
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de📧
Fax: +49 551400-3201 📠
Region: Göttingen🏙️
URL: https://www.geb-goettingen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.vergabe.rib.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet der Stadt Göttingen
178_2018”
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 – 2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl
Königsbühl 98
37079 Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst:
— Übernahme der von der AG erfassten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst:
— Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz. Hierbei kann auch der Umschlagplatz der AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsbühl,
— Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers,
— Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen,
— Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer,
— Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG behält sich die Option auf eine Beauftragung um bis zu weitere 12 Monate auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens vor.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20...”
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 125-285480
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet der Stadt Göttingen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Palm Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neukochen 10
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73406
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73615770📞
E-Mail: anfrage@palmrecycling.de📧
Fax: +49 7361577298 📠
Region: Ostalbkreis🏙️
URL: www.palm.info🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auf eine Veröffentlichung des Auftragswertes wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art....”
Auf eine Veröffentlichung des Auftragswertes wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.