Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr. Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden. Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 -2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 178_2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 -2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 -2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-285480
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die
Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die
Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 -2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst:
— Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz. Hierbei kann auch der Umschlagplatz der AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsgsbühl,
— Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz. Hierbei kann auch der Umschlagplatz der AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsgsbühl,
— Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers,
— Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers,
— Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu
Grunde liegen,
— Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer,
— Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung durch den AG im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer um bis zu weitere 12 Monate bis maximal 31.10.2021.
Die Auftragsverlängerung ist von beiden Vertragsparteien bis zum 31.5.2020 in Schriftform zu erklären.
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich die Option auf eine Beauftragung um bis zu weitere 12 Monate auf Grundlage dieses Ausschreibungsverfahrens vor.
Zusätzliche Informationen:
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die
Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl
Königsbühl 98
37079 Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 14.8.2018),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1 – 4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren,
— Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit für jeden Fall mindestens 5 Mio. Euro Deckungssumme.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine
Verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann
Der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12
Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindlicheDeckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer
Entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
— Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Angabe über die Beschäftigungsstruktur mit genauen Angaben über die Zusammensetzung des, für die Aufgabenstellung zuständigen, Projektteams,
— Nachweis der Zertifizierung gem. DIN ISO EN 9000ff und/oder Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gemäß § 56 KrWG),
— Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß §46 Abs. 3 Satze 1 VgV). Die vorgelegten Referenzen
Dürfen nicht älter als 3 Jahre zum Stichtag 3.7.2018 sein.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Angabe des Auftraggebers und des Ansprechpartners,
— Auftragssumme mit Währungsangabe (Netto),
— Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum.
—— Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter Benennung der Endverwertungsanlage(n) mit Anschrift und Ansprechpartner.
—— Transportgenehmigungen der eingesetzten Speditionsunternehmen (wenn vorhanden).
—— Sofern die Eignungsnachweise über eine Präqualifizierung erbracht werden sollen, ist die Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifikationsdatenbank für Liefer- und
Dienstleistungen (PQ-VOL) anzugeben.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
—— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung
Innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
—— Angabe der zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung beauftragten Unterauftragnehmer.
Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters, sowie Sortier- und Endverwertungsanlagen als Nachunternehmer gelten.
—— Bescheinigung über die Verfügbarkeit des vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagplatzes durch den Betreiber der Umschlaganlage. (Nur erforderlich, wenn betriebsfremder
Umschlagplatz genutzt wird)
—— Verbindliche Erklärung der Endverwertungsanlage(n) zur Annahme der im Rahmen dieser Ausschreibung anfallenden PPK-Mengen im Falle der Auftragserteilung an den Bieter.
(näheres entnehmen Sie dem Formblatt „Verpflichtungserklärung“ in den Vergabeunterlagen)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ein Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person kann verlangt werden, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.
Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Die Regelungen zur Tariftreue (Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung beschäftigten Personen ein Entgelt von derzeit mindestens 8,84 € brutto pro Stunde nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen.
Wurden Unteraufträge für Leistungen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland vergeben, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und der AG vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle –Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Eine Registrierung des Bewerbers wird nicht verlangt; ist jedoch jederzeit möglich (§ 41 VGV) und bietet den Vorteil, automatisch über relevante Änderungen an den Vergabeunterlagen sowie über
Angebotsrelevante Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert zu werden. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in
Der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen
(vgl. Sie VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 – Z3-3-3194-1-36-09/16).
Auf der Online-Plattform sind die Unterlagen bis zum 2.8.2018 abrufbar. Papierunterlagen können bis zum 18.7.2018 gegen ein Entgelt in Höhe von 25 € angefordert werden.
Eine GAEB-Datei steht bei elektronischer Angebotsabgabe zur Verfügung.
Die Angebote sind bei schriftlicher Angebotsabgabe mit der Kennung „178_2018 Altpapier GEB“ zu versehen und sind in einem verschlossenen Behältnis, nicht anonym, bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
1) Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden,sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des Letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden. Beteiligte an einemNachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB;
1) Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden,sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des Letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden. Beteiligte an einemNachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB;
2) Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowie jedekommerzielle Verwendung.
Ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Vergabestelle nicht erlaubt. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für dieAngebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelungeinverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 3.8.2018 -10.00 per Post, per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de), mittels Fax oder vorzugsweise über die Bieterkommunikation der Online-Plattform an die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog auf der Vergabeplattform eingestellt. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber/Bieter;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 3.8.2018 -10.00 per Post, per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de), mittels Fax oder vorzugsweise über die Bieterkommunikation der Online-Plattform an die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog auf der Vergabeplattform eingestellt. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber/Bieter;
5) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen,insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagenentsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB);
6) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 125-285480 (2018-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 – 2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der von der Auftraggeberin (AG) erfassten PPK-Fraktion aus dem Stadtgebiet Göttingen für die Dauer von 2 Jahren mit der optionalen Möglichkeit der Verlängerung von einem Jahr.
Die Schnittstelle zur kommunalen Tätigkeit liegt bei der Übernahme des eingesammelten Altpapiers auf einem von der AG bereitgestellten Umschlagplatz. Alternativ kann auch ein geeigneter genehmigter Umschlagplatz des zukünftigen Auftragnehmers genutzt werden.
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 – 2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Jahresgesamtmenge der erfassten PPK-Fraktion lag in den Jahren 2016 – 2017 im Mittel bei rund 9 200 Mg PPK.
— Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz. Hierbei kann auch der Umschlagplatz der AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsbühl,
— Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz. Hierbei kann auch der Umschlagplatz der AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsbühl,
— Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen,
Zusätzliche Informationen:
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 9 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Eingang zu erfolgen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-10 📅
Name: Palm Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neukochen 10
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73406
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73615770📞
E-Mail: anfrage@palmrecycling.de📧
Land: Ostalbkreis
🏙️
Internetadresse: www.palm.info🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Auf eine Veröffentlichung des Auftragswertes wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,