Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03. Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20 überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen. Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig üblicherweise von Oktober bis Januar dauert. Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison angenommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: OV-RV 2018.239
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03. Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20 überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig üblicherweise von Oktober bis Januar dauert.
Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison angenommen werden.
Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03. Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20 überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig üblicherweise von Oktober bis Januar dauert.
Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison angenommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-14 📅
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 177-401303
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Zum Pkt. I.3) Kommunikation Abs. 3: die Einreichung ist ausschließlich auf dem Postweg, Telefax oder direktzugelassen. Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Auftragsunterlagen erschließt, sind diese Fragen bis zum 12.8.2018, 13.00 ausschließlich über die Plattform der Deutschen e-Vergabe zu stellen. (Siehe hierzu Vergabeunterlagen Anlage Kommunikation mit der Vergabestelle).
Zum Pkt. I.3) Kommunikation Abs. 3: die Einreichung ist ausschließlich auf dem Postweg, Telefax oder direktzugelassen. Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Auftragsunterlagen erschließt, sind diese Fragen bis zum 12.8.2018, 13.00 ausschließlich über die Plattform der Deutschen e-Vergabe zu stellen. (Siehe hierzu Vergabeunterlagen Anlage Kommunikation mit der Vergabestelle).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03. Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20 überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03. Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20 überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig üblicherweise von Oktober bis Januar dauert.
Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison angenommen werden.
Die jährlich vom AN zu verwertende Straßenkehrichtmenge beträgt durchschnittlich 21.189 Mg. Aufgrund schwankender Winterwetterverläufe kann die Straßenkehrichtmenge schwanken. Sollte aufgrund eines starken Winters mehr Straßenkehricht anfallen, ist diese Menge ebenfalls zu den hier vereinbarten Konditionen vom AN zu übernehmen. In der Kalkulation ist vom AN jedoch ebenso ein eventuell schwacher Winter zu berücksichtigen, der die Straßenkehrichtmenge herabsenken kann. Die Anlieferungen beim AN erfolgen durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte mittels Zugmaschine, mit Mulden oder Schubbodenauflieger sowie Abrollkipper. Es muss möglich sein Kleinmengen direkt per Kehrmaschine anzuliefern.
Die jährlich vom AN zu verwertende Straßenkehrichtmenge beträgt durchschnittlich 21.189 Mg. Aufgrund schwankender Winterwetterverläufe kann die Straßenkehrichtmenge schwanken. Sollte aufgrund eines starken Winters mehr Straßenkehricht anfallen, ist diese Menge ebenfalls zu den hier vereinbarten Konditionen vom AN zu übernehmen. In der Kalkulation ist vom AN jedoch ebenso ein eventuell schwacher Winter zu berücksichtigen, der die Straßenkehrichtmenge herabsenken kann. Die Anlieferungen beim AN erfolgen durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte mittels Zugmaschine, mit Mulden oder Schubbodenauflieger sowie Abrollkipper. Es muss möglich sein Kleinmengen direkt per Kehrmaschine anzuliefern.
Der Straßenkehricht ist vom AN durch ein geeignetes Verfahren so aufzubereiten, dass die Prioritäten gemäß des § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, oder auf andere Weise seine erlaubte Berufsausübung, nachzuweisen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Referenzen vergleichbarer Leistungen mit dem Angebot einzureichen (Name, Sitz des Referenzgebers, Beschreibung des Leistungsumfanges). Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen, welche für diese Dienstleistung entsprechende Nachweise über die erforderlichen technischen und personellen Mittel mit dem Angebot einzureichen haben. Für den Nachweis über seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein gültiges EfbV-Zertifikat, (alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der EfbV), eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für Straßenkehricht und Darstellung der beim Aufbereitungsverfahren entstehenden Fraktionen sowie Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege der entstandenen Fraktionen mit seinem Angebot beizubringen.
Der Bieter hat Referenzen vergleichbarer Leistungen mit dem Angebot einzureichen (Name, Sitz des Referenzgebers, Beschreibung des Leistungsumfanges). Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen, welche für diese Dienstleistung entsprechende Nachweise über die erforderlichen technischen und personellen Mittel mit dem Angebot einzureichen haben. Für den Nachweis über seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter ein gültiges EfbV-Zertifikat, (alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der EfbV), eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für Straßenkehricht und Darstellung der beim Aufbereitungsverfahren entstehenden Fraktionen sowie Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege der entstandenen Fraktionen mit seinem Angebot beizubringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis für die Übernahme, Sortierung und Verwertung inkl. Analytik je Mg + SRH-Transportaufwand zur Übernahmestelle des Bieters (Details s. Vergabeunterlagen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 177-401303 (2018-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge