Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Verwertung der von Gelsendienste im Stadtgebiet Gelsenkirchen eingesammelten Altholzabfälle der Kategorie I-IV (nach Altholzverordnung).
Das Material wird teilweise unverdichtet über Großcontainer, teilweise verdichtet mittels Abfallpresscontainer angeliefert.
Im Rahmen der Entsorgung sind folgende weitere Leistungen zu erbringen:
d) Erstellung von Entsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle (AVV-Nr. 170204)
e) ggf. Annahmebearbeitung für gefährliche Abfälle (AVV-Nr. 170204)
f) NRW-Begleitscheingebühr für gefährliche Abfälle (AVV-Nr. 170204)
Übernahme und Verwertung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen getrennt eingesammelten Holzabfällen in verschiedener Zusammensetzung. Die Holzabfälle umfassen verschiede AVV-Nummern.
a) Altholz Kategorie I-III, AVV-Nr. 150103, 170201, 191207 und 200138
b) Altholz Kategorie I-III, AVV-Nr. 170201, Sägespäne
c) Altholz Kategorie IV, AVV-Nr. 170204
Sämtliches Altholz ist einer geordneten Entsorgung zuzuführen, dieses ist entsprechend nachzuweisen (Nachweispflicht des Auftragnehmers).
Altholz der Kategorien I-III ist zu verwerten, Altholz Kategorie IV (AVV-Nr. 170204) ist soweit möglich ebenfalls einer geordneten Verwertung zuzuführen
Die lichte Höhe der Entladestelle muss mindestens 7,5 m betragen, um eine problemlose Entleerung aller Gelsendienste-Fahrzeuge sicherzustellen.
Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein.
Die Verwiegung muss so erfolgen, dass sie dem Eichgesetz genügt. Die Mindestlast der Waage darf höchstens 0,4 Mg betragen.