Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die VU!
I) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]:
Der Bieter hat hierzu das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 6 „Erklärung zum Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genanntenAusschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. Kap. 1.16.3) hat der Bieter die entsprechenden Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB in Teil III der EEE vorzunehmen;
II) Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) auf einem gesonderten Dokument bzw. ggf. in der EEE - vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
1) Unternehmensdarstellung [EK-02]:
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmensdarstellung):
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Kontaktperson und -daten (Tel., E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das Leistungsspektrum des Bieters, sein Haupttätigkeitsgebiet, das Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische Gliederung des Unternehmens verlangt.
Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 7 „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. Kapitel 1.17.3) hat der Bieter die Angaben in Teil II Abschnitt A der EEE vorzunehmen und im Hinblick auf die weiteren Angaben das Formblatt gemäß Anlage 7 zu verwenden.
2) Berufs- und Handelsregisterauszug [EK-03]
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d. h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.)
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die entsprechende Angabe in Teil IV Abschnitt A „Befähigung zur Berufsausübung“ vorzunehmen.
Hinweis: Bei Verwendung der EEE ist der in Teil IV Abschnitt „Alpha“ der EEE enthaltene Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien NICHT zugelassen! Der Bieter kann sich daher im Hinblick auf die in Teil IV der EEE geforderten Angaben nicht auf das Ausfüllen des Abschnitt „Alpha“ beschränken, sondern muss gemäß den nachfolgend festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kap. 1.17.5 bis 1.17.7) die entspr. Angaben vollständig in den jeweils genannten Abschnitten und Feldern in der EEE vorzunehmen.