a) Allgemeines
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-V in Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000,00 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren.(weiter bei: II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg, Die Landrätin
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle, Herr Boelter
Telefon: +49 384130406502📞
E-Mail: m.boelter@nordwestmecklenburg.de📧
Fax: +49 3841304086502 📠
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
URL: http://www.nordwestmecklenburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ÜFZ SEHEN M-V, Umbau und Instandsetzung „Haus B“ in Neukloster (Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (AG 4-6) n. § 55 Abs. 1 i. V. m. Anl 15 HOAI 2013,...”
Titel
ÜFZ SEHEN M-V, Umbau und Instandsetzung „Haus B“ in Neukloster (Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (AG 4-6) n. § 55 Abs. 1 i. V. m. Anl 15 HOAI 2013, Lph. 1-9; stufenweise Beauftragung)
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Produkte/Dienstleistungen: Planung von Stromversorgungssystemen📦
Kurze Beschreibung:
“a) Allgemeines
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-Vin Neukloster – ehemals Landesblindenschule....”
Kurze Beschreibung
a) Allgemeines
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-Vin Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000,00 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren. (weiter bei: II.2.4)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214073.44 💰
b) Anlass und Zielstellung des Projektes
Die Gesamtliegenschaft ist mit Ausnahme des Hauses B bereits bis 2011 saniert worden – hier die Häuser A, D, C und die KITA. Um 1993 wurde auch das Haus B im Inneren bereits in Stand gesetzt und modernisiert, wobei konstruktive Bauteile im Wesentlichen nicht saniert wurden. Es erfolgte zudem ein Anbau von zweigiebelseitigen Fluchttreppenhäusern in einer offenen verzinkten Stahlkonstruktion. Das Gebäude verfügt über einen störanfälligen und nicht anforderungsgerechten Aufzug. Das Dachgeschossdiente ehemals der Wohnnutzung und ist im Zuge von Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen etwa um das Jahr 2000 vollständig entkernt worden. Das Dachtragwerk und die Dachkonstruktion weisen zum Teil erhebliche Bauschäden auf. Nunmehr ist geplant, dass Haus B zu sanieren und mit ergänzenden Funktionen für die Häuser A, D, C auszustatten. Auf Grund geänderter Nutzungsanforderungen (Ablauf und Funktion) werden besonders die WC-Bereiche im Haus B umgestaltet und behindertengerecht ausgebildet. Zielstellung ist, eine klare Trennung der Funktionen Schule, Kita und Internat innerhalb der Gesamtliegenschaft zu erreichen.
c) Das Bestandsgebäude Haus B
Das Gebäude Haus B ist Bestandteil der Gesamtanlage ÜFZ SEHEN M-V. Das Entstehungsjahr des Gebäudes B datiert auf ca. 1864 (Errichtung der Gesamtanlage als Großherzoglich-Mecklenburgische Landesblindenanstalt). Das Gebäude ist voll unterkellert und hat 4 Vollgeschosse – EG, 1.OG, 2. OG, DG. Das Dachgeschoss ist entkernt und wird zurzeit nicht genutzt. Die Decke über dem KG ist eine Massivdecke – alle übrigen Decken sind als Holzbalkendecken ausgebildet. Diese sind sanierungsbedürftig. Das Dachtragwerk ist eine Holzkonstruktion (Kehlbalkendach). Zu beachten ist, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die entsprechende denkmalpflegerische Zielstellung ist zu beachten.
d) Aufgabenstellung
Das Haus B soll umgebaut und saniert werden. Das Haus B bildet zusammen mit den Gebäuden A, D und C ein städtebauliches Gesamtensemble und darf in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht umgedeutet werden. Alle Maßnahmen an der Fassade und am Dach haben sich am historischen Vorbild zu orientieren. Mauerwerksstrukturen, Fugenbilder, Fenstergesimse, Laibungen sind diesem nachzuempfinden. Wärmedämmverbundmaßnahmen sollen als Innendämmung erfolgen, um die schützenswerte Ansicht zu erhalten. Die Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung zu planen. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Energieträger „Fernwärme“. Hinsichtlich des Instandsetzungsumfanges sind für den Bauherrn insbesondere folgende Maßnahmen von Bedeutung:
— Instandsetzung außen: Sockel, Fassade, Dach
— Umbau innen: alle Geschossebenen vom Keller bis zum Spitzboden inklusive Erneuerung Heizung, Sanitär, Elektro, Tischler,-/Maler-, Bodenbelags- und Trockenbauarbeiten.
— Feuchtigkeitssanierung Keller.
— Komplettausbau des Dachgeschosses
— Fahrstuhlerneuerung inklusive Fahrstuhlschacht
Während der Bauzeit wird das Haus B freigezogen (in Container).
f) Raumprogramm
Die Schülerkapazität für das Haus B beträgt maximal 50 Schülerinnen / Schüler (angemeldet für das Schuljahr 2016/2017 sind 39 Schülerinnen / Schüler). Die Klassenstärke soll maximal 9 Kinder bzw. Jugendliche (bis 21Jahre) betragen.
g) Leistungsbestandteile/Auftragsumfang
Die Planung umfasst die Grundleistungen für die Anlagengruppen 4 bis 6, das sind im Wesentlichen: Elektro-,EDV- (IT), Sicherheits- und Brandmeldetechnik, Beleuchtung sowie Gebäudetechnik. Der Auftraggeber behält sich vor, optional zum Beispiel folgende weitere besonderen Leistungen zu vergeben: Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, Erarbeitung der Wartungsplanung und -Organisation.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektstruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenverständnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation
Kostenkriterium (Name): Honorarkriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung –...”
Beschreibung der Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung – Anlagegruppen 4 bis 6 – nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 0
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1) Eine Zertifizierung Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und ein Sachkundenachweis für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 sind für den...”
Zusätzliche Informationen
1) Eine Zertifizierung Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und ein Sachkundenachweis für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 sind für den Eignungsnachweis erforderlich
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 045-098804
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“ÜFZ Sehen M-V, Umbau und Instandsetzung „Haus B“ in Neukloster (Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (AG 4-6) n. § 55 Abs. 1 i. V. m. Anl 15 HOAI 2013,...”
Titel
ÜFZ Sehen M-V, Umbau und Instandsetzung „Haus B“ in Neukloster (Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (AG 4-6) n. § 55 Abs. 1 i. V. m. Anl 15 HOAI 2013, Lph. 1-9; stufenweise Beauftragung)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Hartmann, Gesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung mbH
Postanschrift: Wendentor 1
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214073.44 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Bewerber hat:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Bewerber hat:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagender, nachdem er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig sein.
Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg / Vergabestelle
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 384130406502📞
E-Mail: m.boelter@nordwestmecklenburg.de📧
Fax: +49 3841304086502 📠
Quelle: OJS 2018/S 186-420888 (2018-09-26)