a) Allgemeines Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-V in Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren.(weiter bei: II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungsplanung
Kurze Beschreibung:
a) Allgemeines
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-V in Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren.(weiter bei: II.2.4).
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-V in Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren.(weiter bei: II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizungsplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Sanitärinstallation📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nordwestmecklenburg
Postanschrift: Rostocker Straße 76
Postleitzahl: 23970
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de🌏
E-Mail: m.boelter@nordwestmecklenburg.de📧
Telefon: +49 384130406502📞
Fax: +49 3841304086502 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E13919873🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-06 📅
Datum des Beginns: 2018-05-15 📅
Datum des Endes: 2020-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 045-098793
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
1. Möglichkeit BIM-fähiger Planung (Bauwerksdatenmodellierung) Der Bewerber soll insbesondere in der Lage sein, 3-dimensionale Planungen von Leitung- und Lüftungsanlagen zu erstellten;
2. Zu Punkt II.2.7) der Bekanntmachung: Die angegebene Vertragslaufzeit ist die geschätzte Dauer und berücksichtigt die optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 3-9 nach § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI
1. Möglichkeit BIM-fähiger Planung (Bauwerksdatenmodellierung) Der Bewerber soll insbesondere in der Lage sein, 3-dimensionale Planungen von Leitung- und Lüftungsanlagen zu erstellten;
2. Zu Punkt II.2.7) der Bekanntmachung: Die angegebene Vertragslaufzeit ist die geschätzte Dauer und berücksichtigt die optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 3-9 nach § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Allgemeines
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-V in Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren.(weiter bei: II.2.4).
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ SEHEN M-V in Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ SEHEN M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren.(weiter bei: II.2.4).
Die Gesamtliegenschaft ist mit Ausnahme des Hauses B bereits bis 2011 saniert worden – hier die Häuser A, D, C und die KITA. Um 1993 wurde auch das Haus B im Inneren bereits instand gesetzt und modernisiert, wobei konstruktive Bauteile im Wesentlichen nicht saniert wurden. Es erfolgte zudem ein Anbau von 2 giebelseitigen Fluchttreppenhäusern in einer offenen verzinkten Stahlkonstruktion.
Die Gesamtliegenschaft ist mit Ausnahme des Hauses B bereits bis 2011 saniert worden – hier die Häuser A, D, C und die KITA. Um 1993 wurde auch das Haus B im Inneren bereits instand gesetzt und modernisiert, wobei konstruktive Bauteile im Wesentlichen nicht saniert wurden. Es erfolgte zudem ein Anbau von 2 giebelseitigen Fluchttreppenhäusern in einer offenen verzinkten Stahlkonstruktion.
Das Gebäude verfügt über einen störanfälligen und nicht anforderungsgerechten Aufzug. Das Dachgeschoss diente ehemals der Wohnnutzung und ist im Zuge von Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen etwa um das Jahr 2000 vollständig entkernt worden. Das Dachtragwerk und die Dachkonstruktion weisen zum Teil erhebliche Bauschäden auf. Nunmehr ist geplant, dass Haus B zu sanieren und mit ergänzenden Funktionen für die Häuser A, D, C auszustatten.
Das Gebäude verfügt über einen störanfälligen und nicht anforderungsgerechten Aufzug. Das Dachgeschoss diente ehemals der Wohnnutzung und ist im Zuge von Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen etwa um das Jahr 2000 vollständig entkernt worden. Das Dachtragwerk und die Dachkonstruktion weisen zum Teil erhebliche Bauschäden auf. Nunmehr ist geplant, dass Haus B zu sanieren und mit ergänzenden Funktionen für die Häuser A, D, C auszustatten.
Aufgrund geänderter Nutzungsanforderungen (Ablauf und Funktion) werden besonders die WC-Bereiche im Haus B umgestaltet und behindertengerecht ausgebildet. Zielstellung ist, eine klare Trennung der Funktionen Schule, Kita und Internat innerhalb der Gesamtliegenschaft zu erreichen.
Aufgrund geänderter Nutzungsanforderungen (Ablauf und Funktion) werden besonders die WC-Bereiche im Haus B umgestaltet und behindertengerecht ausgebildet. Zielstellung ist, eine klare Trennung der Funktionen Schule, Kita und Internat innerhalb der Gesamtliegenschaft zu erreichen.
c) Das Bestandsgebäude Haus B
Das Gebäude Haus B ist Bestandteil der Gesamtanlage ÜFZ SEHEN M-V.
Das Entstehungsjahr des Gebäudes B datiert auf ca. 1864 (Errichtung der Gesamtanlage als Großherzoglich- Mecklenburgische Landesblindenanstalt). Das Gebäude ist voll unterkellert und hat 4 Vollgeschosse – EG, 1. OG, 2. OG, DG. Das Dachgeschoss ist entkernt und wird zurzeit nicht genutzt. Die Decke über dem KG ist eine Massivdecke – alle übrigen Decken sind als Holzbalkendecken ausgebildet. Diese sind sanierungsbedürftig. Das Dachtragwerk ist eine Holzkonstruktion (Kehlbalkendach). Zu beachten ist, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die entsprechende denkmalpflegerische Zielstellung ist zu beachten.
Das Entstehungsjahr des Gebäudes B datiert auf ca. 1864 (Errichtung der Gesamtanlage als Großherzoglich- Mecklenburgische Landesblindenanstalt). Das Gebäude ist voll unterkellert und hat 4 Vollgeschosse – EG, 1. OG, 2. OG, DG. Das Dachgeschoss ist entkernt und wird zurzeit nicht genutzt. Die Decke über dem KG ist eine Massivdecke – alle übrigen Decken sind als Holzbalkendecken ausgebildet. Diese sind sanierungsbedürftig. Das Dachtragwerk ist eine Holzkonstruktion (Kehlbalkendach). Zu beachten ist, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die entsprechende denkmalpflegerische Zielstellung ist zu beachten.
d) Aufgabenstellung
Das Haus B soll umgebaut und saniert werden. Das Haus B bildet zusammen mit den Gebäuden A,
D und C ein städtebauliches Gesamtensemble und darf in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht umgedeutet werden. Alle Maßnahmen an der Fassade und am Dach haben sich am historischen.
Vorbild zu orientieren. Mauerwerksstrukturen, Fugenbilder, Fenstergesimse, Laibungen sind diesem nachzuempfinden. Wärmedämmverbundmaßnahmen sollen als Innendämmung erfolgen, um die schützenswerte Ansicht zu erhalten. Die Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung zu planen. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Energieträger „Fernwärme“.
Vorbild zu orientieren. Mauerwerksstrukturen, Fugenbilder, Fenstergesimse, Laibungen sind diesem nachzuempfinden. Wärmedämmverbundmaßnahmen sollen als Innendämmung erfolgen, um die schützenswerte Ansicht zu erhalten. Die Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung zu planen. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Energieträger „Fernwärme“.
Hinsichtlich des Instandsetzungsumfanges sind für den Bauherrn, insbesondere folgende Maßnahmen von Bedeutung:
— Instandsetzung außen: Sockel, Fassade, Dach,
— Umbau innen: alle Geschossebenen vom Keller bis zum Spitzboden inklusive Erneuerung Heizung, Sanitär, Elektro, Tischler,-/Maler-, Bodenbelags- und Trockenbauarbeiten,
— Feuchtigkeitssanierung Keller,
— Komplettausbau des Dachgeschosses,
— Fahrstuhlerneuerung inklusive Fahrstuhlschacht,
Während der Bauzeit wird das Haus B freigezogen (in Container).
f) Raumprogramm
Die Schülerkapazität für das Haus B beträgt maximal 50 Schülerinnen / Schüler (angemeldet für das Schuljahr 2016/2017 sind 39 Schülerinnen / Schüler). Die Klassenstärke soll maximal 9 Kinder bzw. Jugendliche (bis 21 Jahre) betragen.
g) Leistungsbestandteile/Auftragsumfang
Die Planung umfasst die Grundleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3, das sind im Wesentlichen: Heizung; Lüftung; Klima (vereinzelt); Sanitär; Wasser- und Abwasseranlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, optional zum Beispiel folgende weitere besonderen Leistungen zu vergeben: Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand sowie Erarbeitung der Wartungsplanung und -organisation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Anlagegruppen 1,2 und 3 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungstufen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Anlagegruppen 1,2 und 3 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungstufen besteht nicht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 0
Zusätzliche Informationen:
1. Möglichkeit BIM-fähiger Planung (Bauwerksdatenmodellierung) Der Bewerber soll insbesondere in der Lage sein, 3-dimensionale Planungen von Leitung- und Lüftungsanlagen zu erstellten;
2. Zu Punkt II.2.7) der Bekanntmachung: Die angegebene Vertragslaufzeit ist die geschätzte Dauer und berücksichtigt die optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 3-9 nach § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
August-Bebel-Allee 7
23992 Neukloster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung (und zur Leistungserbringung) der Fähigkeiten und Kapazitäten von Nachunternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Nachunternehmen die in III.1.1, III.1.2 und III.1.3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Zudem ist für den Fall der beabsichtigten Leistungserbringung durch Nachunternehmer eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen,
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung (und zur Leistungserbringung) der Fähigkeiten und Kapazitäten von Nachunternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Nachunternehmen die in III.1.1, III.1.2 und III.1.3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Zudem ist für den Fall der beabsichtigten Leistungserbringung durch Nachunternehmer eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen,
Wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Kapazitäten zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Im Falle der Eignungsleihe gilt Entsprechendes; dann ist jedoch in der Verpflichtungserklärung seitens des eignungsleihenden Unternehmens zu erklären, dass dieses im Auftragsfall die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt.
Wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Kapazitäten zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Im Falle der Eignungsleihe gilt Entsprechendes; dann ist jedoch in der Verpflichtungserklärung seitens des eignungsleihenden Unternehmens zu erklären, dass dieses im Auftragsfall die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt.
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1. Eine Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i. V. m.123,124 GWB;
2. Eine Erklärung, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist und wenn ja, eine Erklärung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung;
3. Ein Auszug aus dem Berufsregister oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens durch Vorlage einer entsprechenden Police oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die geforderte Haftpflichtversicherung besteht. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens durch Vorlage einer entsprechenden Police oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die geforderte Haftpflichtversicherung besteht. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der Nachweis kann auch durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erbracht werden, mit der dieses die Erbringung der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungssummen im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung zwischen Personenschäden und sonstigen Schäden) ist sicherzustellen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine schriftliche Erklärung des Versicherers abzugeben, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung zwischen Personenschäden und sonstigen Schäden) ist sicherzustellen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine schriftliche Erklärung des Versicherers abzugeben, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
2. Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
3. Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz für vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärungen über den Personalstand der fest angestellten Mitarbeiter (getrennt nach Ingenieuren und den Angestellten insgesamt) der letzten 3 Geschäftsjahren (2015,2016,2017).
2. Angaben zu Referenzobjekten innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahre (2010 bis 2017) mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes und der erbrachten Leistungsphasen nach der HOAI sowie einer Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers über die Beauftragung und Erbringung der entsprechenden Leistung.
2. Angaben zu Referenzobjekten innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahre (2010 bis 2017) mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes und der erbrachten Leistungsphasen nach der HOAI sowie einer Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers über die Beauftragung und Erbringung der entsprechenden Leistung.
Bei mindestens zwei Referenzen pro Anlagengruppe muss es sich um abgeschlossene Maßnahmen handeln, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 erbracht wurden:
a) Referenz 1: Referenz für vergleichbare Planungsleistung;
b) Referenz 2: Referenz für vergleichbare Planungsleistung;
c) Referenz 3: Referenz für vergleichbare Planungsleistung.
Folgende Mindestanforderungen werden an die Referenzen gestellt:
(1) Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphase 3 bis 6 des § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013 beziehen;
(2) 2 Referenzen pro Anlagengruppe müssen sich auf Bauvorhaben ab 2,0 Mio. € Bruttobaukosten beziehen;
(3) 1 Referenz pro Anlagengruppe muss sich auf einen Umbau oder eine Sanierung beziehen;
(4) 1 Referenz pro Anlagengruppe muss sich auf ein Schul- oder Universitätsgebäude o. ä. beziehen;
(5) 1 Referenz pro Anlagengruppe muss sich auf Gebäude für Menschen mit Behinderungen beziehen.
4. Angaben über das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam:
a) Darstellung der Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung als Organigramm. Dabei sollen Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Eventuelle Unteraufnehmer und ARGE- Parteien sind hierbei gesondert zu kennzeichnen;
a) Darstellung der Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung als Organigramm. Dabei sollen Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Eventuelle Unteraufnehmer und ARGE- Parteien sind hierbei gesondert zu kennzeichnen;
b) namentliche Benennung der vorgesehenen maßgeblichen Mitarbeiter (verantwortlicher Projektleiter und dessen Stellvertreter, Teammitglieder (Planer));
c) eine Erklärung über das Mitarbeiterprofil des verantwortlichen Projektleiters. Im Rahmen dieses Mitarbeiterprofils sind die folgenden Angaben zu tätigen: Name, Wohnort, berufliche Befähigung, Berufserfahrung in Jahren, Verfügbarkeit für den Auftrag, Lebenslauf mit Benennung von bearbeiteten Projekten.
c) eine Erklärung über das Mitarbeiterprofil des verantwortlichen Projektleiters. Im Rahmen dieses Mitarbeiterprofils sind die folgenden Angaben zu tätigen: Name, Wohnort, berufliche Befähigung, Berufserfahrung in Jahren, Verfügbarkeit für den Auftrag, Lebenslauf mit Benennung von bearbeiteten Projekten.
5. Erklärung des Bewerbers über Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung und Softwareausstattung, über die der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
6. Erklärung des Bewerbers, ob er sich zur Ausführung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Sofern der Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmen/Eignungsleihe) beabsichtigt ist, hat der Bewerber zu erklären, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistung(en) verantwortlich.
6. Erklärung des Bewerbers, ob er sich zur Ausführung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Sofern der Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmen/Eignungsleihe) beabsichtigt ist, hat der Bewerber zu erklären, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistung(en) verantwortlich.
Sein soll. Für diesen Fall ist seitens dieses Unternehmens eine Erklärung beizufügen, mit der es sich für den Fall der Auftragserteilung an den Bewerber zum Vertragsschluss mit diesem verpflichtet, bzw. mit der es die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt.
Sein soll. Für diesen Fall ist seitens dieses Unternehmens eine Erklärung beizufügen, mit der es sich für den Fall der Auftragserteilung an den Bewerber zum Vertragsschluss mit diesem verpflichtet, bzw. mit der es die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt.
7. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität (z. B. Fortbildungszertifikate).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
1. Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
2. Juristische Personen, die die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen, d. h. entweder selbst die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen berechtigt sind oder verantwortliche Angestellte benennen, die zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
2. Juristische Personen, die die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen, d. h. entweder selbst die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen berechtigt sind oder verantwortliche Angestellte benennen, die zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung berechtigt sind.
3. Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die die Voraussetzungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 erfüllen.
4. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach § 65 LBauO Mecklenburg-Vorpommern besteht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
4. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach § 65 LBauO Mecklenburg-Vorpommern besteht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 15 HOAI, sowie den Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
2. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es gelten für sie aber besondere Bedingungen, die in den Vergabeunterlagen erläutert sind.
3. Von den Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind folgende Mindestanforderungen ausgenommen: Die Kostenobergrenze, stufenweise Beauftragung sowie der festgelegte Leistungsinhalt.
Der Zuschlag wird anhand der Zuschlagskriterien erteilt. Kommt eine Einigung über den Vertragsinhalt nicht zustande, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche.
Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektiven Kriterien anwenden, wobei alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 600 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektiven Kriterien anwenden, wobei alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 600 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (150 Punkte):
a) Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (50 Punkte);
b) Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen (50 Punkte);
c) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (50 Punkte).
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (250 Punkte):
a) Berufserfahrung des Projektleiters (Berufserfahrung in Jahren) (50 Punkte);
b) jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure der letzten 3 Jahre (50 Punkte);
c) jährliches Mittel der Zahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (50 Punkte);
f) Einsatz der Planungsmethode BIM (50 Punkte);
g) Qualitätssicherung (50 Punkte).
3) Referenzen (900 Punkte):
Es sind Referenzen für Leistungen hinsichtlich vergleichbarer Objekte vorzulegen, die innerhalb der letzten 8 Jahre (2010-2017) erbracht wurden. Bei mindestens 2 Referenzen pro Anlagengruppe muss es sich um abgeschlossene Maßnahmen handeln, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 erbracht wurden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind Referenzen für Leistungen hinsichtlich vergleichbarer Objekte vorzulegen, die innerhalb der letzten 8 Jahre (2010-2017) erbracht wurden. Bei mindestens 2 Referenzen pro Anlagengruppe muss es sich um abgeschlossene Maßnahmen handeln, bei denen mindestens die Leistungsphasen 3-8 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 erbracht wurden.
a) Referenz 1 (3 X 100 Punkte): Referenz für vergleichbare Planungsleistung pro Anlagengruppe;
b) Referenz 2 (3 X 100 Punkte): Referenz für vergleichbare Planungsleistung pro Anlagengruppe;
c) Referenz 3 (3 X 100 Punkte): Referenz für vergleichbare Planungsleistung pro Anlagengruppe folgende Mindestanforderungen werden an die Referenzen gestellt:
1. Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphase 3 bis 8 des § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 beziehen:
2. 2 Referenzen pro Anlagengruppe müssen sich auf Bauvorhaben ab 2,0 Mio. € Bruttobaukosten beziehen;
3. 1 Referenz pro Anlagengruppe muss sich auf einen Umbau oder eine Sanierung beziehen;
4. 1 Referenz pro Anlagengruppe muss sich auf ein Schul- oder Universitätsgebäude o. ä. beziehen;
5. 1 Referenz pro Anlagegruppe muss sich auf Gebäude für Menschen mit Behinderungen beziehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3)genannten Internetadresse abgerufen werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen.
2. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen.
3. Bei ausländischen Bewerben genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten,die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4. Es erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Geprüft wird auch das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
5. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
6. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich von der unter Ziff. I.1 genannten Quelle zu beziehen, um die Authentizität und Unverfälschtheit der Unterlagen zu gewährleisten.
7. Die Registrierung als Teilnehmer ist möglich mittels der Eingabemaske unter der nachfolgenden Internetseite: http://www.subreport.de.
Eine Registrierung ist für das Abfragen der Teilnahmeanträge nicht notwendig (§ 9 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Registrierung erfolgt freiwillig und dient u.a. dazu, über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ohne eine Registrierung besteht die Gefahr, dass die Bewerber über zwingende Änderungen der Vergabeunterlagen in Bieterinformationen nicht unterrichtet werden, sofern sie sich nicht eigenständig und regelmäßig auf der o.g. Vergabeplattform über eventuelle Bieterinformationen Kenntnis verschaffen.
Eine Registrierung ist für das Abfragen der Teilnahmeanträge nicht notwendig (§ 9 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Registrierung erfolgt freiwillig und dient u.a. dazu, über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ohne eine Registrierung besteht die Gefahr, dass die Bewerber über zwingende Änderungen der Vergabeunterlagen in Bieterinformationen nicht unterrichtet werden, sofern sie sich nicht eigenständig und regelmäßig auf der o.g. Vergabeplattform über eventuelle Bieterinformationen Kenntnis verschaffen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber hat:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen der, nachdem er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 3 Nr.3 GWB).
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer gem. § 160Abs. 3 GWB unzulässig sein.
Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg
Postanschrift: Börzower Weg 3
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23970
Telefon: +49 38413040-6503📞
E-Mail: m.boelter@nordwestmecklenburg.de📧
Fax: +49 38413040-86503 📠
Internetadresse: www.nordwestmecklenburg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 045-098793 (2018-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Allgemeines
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ sehen M-Vin Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000,00 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ sehen M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren. (weiter bei: II.2.4)
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ sehen M-Vin Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000,00 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ sehen M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren. (weiter bei: II.2.4)
Gesamtwert des Auftrags: 126330.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nordwestmecklenburg, Die Landrätin
Postanschrift: Rostocker Str. 76
1. Möglichkeit BIM-fähiger Planung (Bauwerksdatenmodellierung). Der Bewerber soll insbesondere in der Lage sein, 3-dimensionale Planungen von Leitung- und Lüftungsanlagen zu erstellten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ sehen M-Vin Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000,00 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ sehen M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren. (weiter bei: II.2.4)
Der Landkreis NWM plant den Umbau und die umfassende Instandsetzung des Hauses B im ÜFZ sehen M-Vin Neukloster – ehemals Landesblindenschule. Schwerpunkt der Maßnahme sind die Fassaden, Haustechnik, Fahrstuhl, Dachausbau und Außenanlagen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden auf 6 440 000,00 EUR brutto geschätzt. Bei dem ÜfZ sehen M-V in Neukloster handelt es sich um eine offene Ganztagsschule mit Internat, die spezielle Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung und Blindheit, sowie mehrfachen, auch geistigen, Behinderungen bereit hält. Zum Personenkreis gem. LRV M-V gehören blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche von 3-21 Jahren. (weiter bei: II.2.4)
Die Gesamtliegenschaft ist mit Ausnahme des Hauses B bereits bis 2011 saniert worden – hier die Häuser A, D, C und die KITA. Um 1993 wurde auch das Haus B im Inneren bereits in Stand gesetzt und modernisiert, wobei konstruktive Bauteile im Wesentlichen nicht saniert wurden. Es erfolgte zudem ein Anbau von zweigiebelseitigen Fluchttreppenhäusern in einer offenen verzinkten Stahlkonstruktion. Das Gebäude verfügt über einen störanfälligen und nicht anforderungsgerechten Aufzug. Das Dachgeschossdiente ehemals der Wohnnutzung und ist im Zuge von Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen etwa um das Jahr 2000 vollständig entkernt worden. Das Dachtragwerk und die Dachkonstruktion weisen zum Teil erhebliche Bauschäden auf. Nunmehr ist geplant, dass Haus B zu sanieren und mit ergänzenden Funktionen für die Häuser A, D, C auszustatten. Auf Grund geänderter Nutzungsanforderungen (Ablauf und Funktion) werden besonders die WC-Bereiche im Haus B umgestaltet und behindertengerecht ausgebildet. Zielstellung ist, eine klare Trennung der Funktionen Schule, Kita und Internat innerhalb der Gesamtliegenschaft zu erreichen;
Die Gesamtliegenschaft ist mit Ausnahme des Hauses B bereits bis 2011 saniert worden – hier die Häuser A, D, C und die KITA. Um 1993 wurde auch das Haus B im Inneren bereits in Stand gesetzt und modernisiert, wobei konstruktive Bauteile im Wesentlichen nicht saniert wurden. Es erfolgte zudem ein Anbau von zweigiebelseitigen Fluchttreppenhäusern in einer offenen verzinkten Stahlkonstruktion. Das Gebäude verfügt über einen störanfälligen und nicht anforderungsgerechten Aufzug. Das Dachgeschossdiente ehemals der Wohnnutzung und ist im Zuge von Schadstoffbeseitigungsmaßnahmen etwa um das Jahr 2000 vollständig entkernt worden. Das Dachtragwerk und die Dachkonstruktion weisen zum Teil erhebliche Bauschäden auf. Nunmehr ist geplant, dass Haus B zu sanieren und mit ergänzenden Funktionen für die Häuser A, D, C auszustatten. Auf Grund geänderter Nutzungsanforderungen (Ablauf und Funktion) werden besonders die WC-Bereiche im Haus B umgestaltet und behindertengerecht ausgebildet. Zielstellung ist, eine klare Trennung der Funktionen Schule, Kita und Internat innerhalb der Gesamtliegenschaft zu erreichen;
Das Gebäude Haus B ist Bestandteil der Gesamtanlage ÜFZ sehen M-V. Das Entstehungsjahr des Gebäudes B datiert auf ca. 1864 (Errichtung der Gesamtanlage als Großherzoglich-Mecklenburgische Landesblindenanstalt). Das Gebäude ist voll unterkellert und hat 4 Vollgeschosse – EG, 1. OG, 2. OG, DG. Das Dachgeschoss ist entkernt und wird zurzeit nicht genutzt. Die Decke über dem KG ist eine Massivdecke – alle übrigen Decken sind als Holzbalkendecken ausgebildet. Diese sind sanierungsbedürftig. Das Dachtragwerk ist eine Holzkonstruktion (Kehlbalkendach). Zu beachten ist, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die entsprechende denkmalpflegerische Zielstellung ist zu beachten;
Das Gebäude Haus B ist Bestandteil der Gesamtanlage ÜFZ sehen M-V. Das Entstehungsjahr des Gebäudes B datiert auf ca. 1864 (Errichtung der Gesamtanlage als Großherzoglich-Mecklenburgische Landesblindenanstalt). Das Gebäude ist voll unterkellert und hat 4 Vollgeschosse – EG, 1. OG, 2. OG, DG. Das Dachgeschoss ist entkernt und wird zurzeit nicht genutzt. Die Decke über dem KG ist eine Massivdecke – alle übrigen Decken sind als Holzbalkendecken ausgebildet. Diese sind sanierungsbedürftig. Das Dachtragwerk ist eine Holzkonstruktion (Kehlbalkendach). Zu beachten ist, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die entsprechende denkmalpflegerische Zielstellung ist zu beachten;
Das Haus B soll umgebaut und saniert werden. Das Haus B bildet zusammen mit den Gebäuden A, D und C ein städtebauliches Gesamtensemble und darf in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht umgedeutet werden. Alle Maßnahmen an der Fassade und am Dach haben sich am historischen Vorbild zu orientieren. Mauerwerksstrukturen, Fugenbilder, Fenstergesimse, Laibungen sind diesem nachzuempfinden. Wärmedämmverbundmaßnahmen sollen als Innendämmung erfolgen, um die schützenswerte Ansicht zu erhalten. Die Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung zu planen. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Energieträger „Fernwärme“. Hinsichtlich des Instandsetzungsumfanges sind für den Bauherrn insbesondere folgende Maßnahmen von Bedeutung:
Das Haus B soll umgebaut und saniert werden. Das Haus B bildet zusammen mit den Gebäuden A, D und C ein städtebauliches Gesamtensemble und darf in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht umgedeutet werden. Alle Maßnahmen an der Fassade und am Dach haben sich am historischen Vorbild zu orientieren. Mauerwerksstrukturen, Fugenbilder, Fenstergesimse, Laibungen sind diesem nachzuempfinden. Wärmedämmverbundmaßnahmen sollen als Innendämmung erfolgen, um die schützenswerte Ansicht zu erhalten. Die Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung zu planen. Die Wärmeversorgung erfolgt über den Energieträger „Fernwärme“. Hinsichtlich des Instandsetzungsumfanges sind für den Bauherrn insbesondere folgende Maßnahmen von Bedeutung:
Die Schülerkapazität für das Haus B beträgt maximal 50 Schülerinnen/Schüler (angemeldet für das Schuljahr 2016/2017 sind 39 Schülerinnen/Schüler). Die Klassenstärke soll maximal 9 Kinder bzw. Jugendliche (bis 21 Jahre) betragen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 des Leistungsbil des Technische Ausrüstung für die Anlagegruppen 1,2 und 3 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15HOAI 2013. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 des Leistungsbil des Technische Ausrüstung für die Anlagegruppen 1,2 und 3 nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Anlage 15HOAI 2013. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
1. Möglichkeit BIM-fähiger Planung (Bauwerksdatenmodellierung). Der Bewerber soll insbesondere in der Lage sein, 3-dimensionale Planungen von Leitung- und Lüftungsanlagen zu erstellten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Name: Ingenieurbüro Hartmann, Gesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung mbH
Postanschrift: Wendentor 1
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 126330.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, Herr Boelter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagender, nachdem er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 3Nr.3 GWB).
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer gem. §160Abs. 3 GWB unzulässig sein.
Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg/Vergabestelle
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Telefon: +49 384130406502📞
Fax: +49 3841304086502 📠
Quelle: OJS 2018/S 186-420876 (2018-09-26)