Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für ein ECMO-Gerät (ECMO = Extrakorporale Membranoxygenierung) nebst dem zur Patientenversorgung notwendigen Verbrauchsmaterial. Dieses Gerät wird der BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (im Folgenden kurz: ukb) während der vereinbarten Vertragslaufzeit von drei Jahren am Erfüllungsort zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass zwei ECMO-Geräte gleichzeitig benötigt werden, wird im Bedarfsfall ein sogenanntes Back-Up Gerät gleichen Fabrikats kurzfristig zur Verfügung gestellt. Das ECMO-Gerät wird neben dem Einsatz am Standort des ukb auch zu Intensivtransporten mittels Intensivtransportwagen oder Intensivtransporthubschrauber genutzt. Eine entsprechende Zulassung des Gerätes hierfür ist obligatorisch. Gleiches gilt für das Back-Up Gerät.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
Postanschrift: Warener Straße 7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BG Kliniken – Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 305681-1850📞
E-Mail: christoph.harms@bg-kliniken.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.ukb.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Berufsgenossenschaftliche Klinik
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ukb ECMO
EU_18-03 (BvA)
Produkte/Dienstleistungen: Herz-Lungenmaschine📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für ein ECMO-Gerät (ECMO = Extrakorporale Membranoxygenierung) nebst dem zur...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für ein ECMO-Gerät (ECMO = Extrakorporale Membranoxygenierung) nebst dem zur Patientenversorgung notwendigen Verbrauchsmaterial. Dieses Gerät wird der BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (im Folgenden kurz: ukb) während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 3 Jahren am Erfüllungsort zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass 2 ECMO-Geräte gleichzeitig benötigt werden, wird im Bedarfsfall ein sogenanntes Back-Up Gerät gleichen Fabrikats kurzfristig zur Verfügung gestellt. Das ECMO-Gerät wird neben dem Einsatz am Standort des ukb auch zu Intensivtransporten mittels Intensivtransportwagen oder Intensivtransporthubschrauber genutzt. Eine entsprechende Zulassung des Gerätes hierfür ist obligatorisch. Gleiches gilt für das Back-Up Gerät.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 271 905 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funktionsunterstützung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Unfallkrankenhaus Berlin (im Folgendem kurz: ukb) ist eines der modernsten Krankenhäuser im europäischen Gesundheitswesen. Zur Aufrechterhaltung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Unfallkrankenhaus Berlin (im Folgendem kurz: ukb) ist eines der modernsten Krankenhäuser im europäischen Gesundheitswesen. Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Patientenversorgung in der Inneren Klinik und der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, im Besonderen zur Erstversorgung in unseren Herzkatheterlaboren sowie zur Weiterbehandlung auf den Intensivstationen, steht die Beschaffung einer Konsole für die Therapie mittels Extracorporaler Membranoxygenierung (ECMO) an. Mit diesem Gerät werden folgende therapeutische Ziele verfolgt:
— Lungenunterstützung durch CO2-Eleminierung und Oxygenierung (V-V-ECMO)
— Respiratorische und gleichzeitig kardiale Unterstützung (Herz-Lungen-Maschine, V-A-ECMO)
Für die Beschaffung wird eine Nutzungsvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Diese Nutzungsvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung eines ECMO-Gerätes am Standort des ukb sowie die Regelungen zum Abruf eines sogenannten Back-Up Gerätes gleichen Fabrikats im Bedarfsfall. Darüberhinaus werden Regelungen zur Belieferung mit dem zum Betrieb notwendigen Verbrauchsmaterialien Vertragsbestandteil.
Das ECMO-Gerät wird neben dem Einsatz am Standort des ukb auch zu Intensivtransporten mittels Intensivtransportwagen oder Intensivtransporthubschrauber genutzt. Eine entsprechende Zulassung des Gerätes hierfür ist obligatorisch. Gleiches gilt für das Back-Up Gerät.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 096-218386
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: EU_18-03
Titel: ECMO – Lieferung eines Herz – Lungen – Unterstützungssystems
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Getinge Deutschland GmbH
Postort: Rastatt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rastatt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 271 905 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYZTQ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 157-359801 (2018-08-14)