Das Zentralgebäude des Universitätsklinikum Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und zwei darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen. Die 62 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils zwei Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Diese beiden Turmkomplexe sollen um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt werden. Die Aufstockung besteht aus einer unteren Stahlkonstruktion, die mit Stahlbetonfertigteilen ausgelegt wird. Diese Stahlbetonfertigteile dienen als Unterkonstruktion für den weiteren Aufbau der Stützen und der oberen Stahlkonstruktion. Diese wird mit einer Trapezblecheindeckung versehen. Zusätzlich wird die Unterkonstruktion der Befahranlage auf dem Dach der Türme ausgeschrieben. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Kurze Beschreibung:
Das Zentralgebäude des Universitätsklinikum Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und zwei darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen. Die 62 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils zwei Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Diese beiden Turmkomplexe sollen um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt werden.
Die Aufstockung besteht aus einer unteren Stahlkonstruktion, die mit Stahlbetonfertigteilen ausgelegt wird. Diese Stahlbetonfertigteile dienen als Unterkonstruktion für den weiteren Aufbau der Stützen und der oberen Stahlkonstruktion. Diese wird mit einer Trapezblecheindeckung versehen. Zusätzlich wird die Unterkonstruktion der Befahranlage auf dem Dach der Türme ausgeschrieben.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage.
Das Zentralgebäude des Universitätsklinikum Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und zwei darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen. Die 62 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils zwei Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Diese beiden Turmkomplexe sollen um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt werden.
Die Aufstockung besteht aus einer unteren Stahlkonstruktion, die mit Stahlbetonfertigteilen ausgelegt wird. Diese Stahlbetonfertigteile dienen als Unterkonstruktion für den weiteren Aufbau der Stützen und der oberen Stahlkonstruktion. Diese wird mit einer Trapezblecheindeckung versehen. Zusätzlich wird die Unterkonstruktion der Befahranlage auf dem Dach der Türme ausgeschrieben.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fertigbauteile📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenster.de🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de📧
Fax: +49 2518346660 📠
URL der Dokumente: http://ukm-im.de/index.php?id=eu-weite-ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 056-123221
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelasse.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Zentralgebäude des Universitätsklinikum Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und zwei darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen. Die 62 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils zwei Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Diese beiden Turmkomplexe sollen um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt werden.
Das Zentralgebäude des Universitätsklinikum Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und zwei darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen. Die 62 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils zwei Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Diese beiden Turmkomplexe sollen um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt werden.
Die Aufstockung besteht aus einer unteren Stahlkonstruktion, die mit Stahlbetonfertigteilen ausgelegt wird. Diese Stahlbetonfertigteile dienen als Unterkonstruktion für den weiteren Aufbau der Stützen und der oberen Stahlkonstruktion. Diese wird mit einer Trapezblecheindeckung versehen. Zusätzlich wird die Unterkonstruktion der Befahranlage auf dem Dach der Türme ausgeschrieben.
Die Aufstockung besteht aus einer unteren Stahlkonstruktion, die mit Stahlbetonfertigteilen ausgelegt wird. Diese Stahlbetonfertigteile dienen als Unterkonstruktion für den weiteren Aufbau der Stützen und der oberen Stahlkonstruktion. Diese wird mit einer Trapezblecheindeckung versehen. Zusätzlich wird die Unterkonstruktion der Befahranlage auf dem Dach der Türme ausgeschrieben.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage.
Stahlträger und -stützen: 500 t
Trapezblech: 3 600 m
Glattblech: 3 600 m
Stahlbetonfertigteile: 2 000 m
Dauer: 10 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster / Westfalen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 1 VOB/A – EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 1 VOB/A – EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 3 VOB/A – EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mindeststandards:
Gefordert ist der Nachweis der Zertifizierung des Auftragnehmers nach DIN EN 1090 Ausführungsklasse EXC3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Unterschriebene Verpflichtungserklärungen, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) eingehalten wird.
Sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der Verpflichtungserklärung anzugeben, dass auch die Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden (vgl.§ 5 TVgG NRW).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt alle erforderlichen Erklärungen nach dem TVgG NRW gesondert einzuholen und abzufragen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: UKM Infrastruktur Management GmbH
Himmelreichallee 40 (LBS-Gebäude)
48149 Münster
Raum C 03.03 (3. OG)
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelasse.
Bitte verwenden Sie die in Ziffer I. 1) genannte E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer.
Bieterfragen:
Etwaige Rückfragen des Bieters sind schriftlich bis zum 8.4.2018 per E-Mail oder Fax zu stellen. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen" zur Verfügung gestellt.
Etwaige Rückfragen des Bieters sind schriftlich bis zum 8.4.2018 per E-Mail oder Fax zu stellen. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen" zur Verfügung gestellt.
Der Bieter ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen Internetseite bezüglich etwaiger Änderungen/Ergänzungen/Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Falls es Änderungen/Ergänzungen/Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren gibt ist eine von der Vergabestelle vorbereitete Bieterbestätigung mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
GAEB-Datei X.84:
Für eine schnellere und fehlerfreie Bearbeitung des Vergabeverfahrens bitten wir Sie, den Angebotsunterlagen eine GAEB-Datei X.84 beizulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 056-123221 (2018-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.