Umbau des ehemaligen Ursulinenklosters in die St. Franziskus Grundschule - Leistungen der Technischen Ausrüstung, AG 4 und 5 gem. §§ 53 ff. HOAI, LP 5-9

Studienseminar Neuburg a. d. Donau

Leistungen der Technischen Ausrüstung, AG 4 und 5 gem. §§53 ff. HOAI, LP 5-9.
Die ehemalige Klosteranlage diente bereits in ihren Anfängen als Seminar- und Internatsschule. Erst im späten 20. Jahrhundert, zum Zeitpunkt von 1970 – 1980 wurden die Gebäude als Wohnräume umfunktioniert und umgebaut. Durch die Neugründung der Grundschule wird es ermöglicht den ursprünglichen Gedanken der klösterlichen Bildungswerkstätten wieder aufzugreifen. Als Fazit hieraus kann ohne größere Umbaumaßnahmen trotz des erhöhten Aufwandes einer denkmalgerechten Sanierung die Schule in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen saniert und umgebaut werden.
Das ehemalige Ursulinenkloster wird vom Studienseminar Neuburg an der Donau in die St. Franziskus Grundschule umgebaut und saniert sowie mit einem Anbau für eine Pausenhalle erweitert. Der Umbau zu einer Grundschule umfasst den Ost- und Südteil des ursprünglichen Klosterkarrees. Den sog. „Kirchenflügel“ und „Verwaltungsflügel“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-06 Auftragsbekanntmachung
2018-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, AG 4 und 5 gem. §§53 ff. HOAI, LP 5-9. Die ehemalige Klosteranlage diente bereits in ihren Anfängen als Seminar- und Internatsschule. Erst im späten 20. Jahrhundert, zum Zeitpunkt von 1970 – 1980 wurden die Gebäude als Wohnräume umfunktioniert und umgebaut. Durch die Neugründung der Grundschule wird es ermöglicht den ursprünglichen Gedanken der klösterlichen Bildungswerkstätten wieder aufzugreifen. Als Fazit hieraus kann ohne größere Umbaumaßnahmen trotz des erhöhten Aufwandes einer denkmalgerechten Sanierung die Schule in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen saniert und umgebaut werden. Das ehemalige Ursulinenkloster wird vom Studienseminar Neuburg an der Donau in die St. Franziskus Grundschule umgebaut und saniert sowie mit einem Anbau für eine Pausenhalle erweitert. Der Umbau zu einer Grundschule umfasst den Ost- und Südteil des ursprünglichen Klosterkarrees. Den sog. „Kirchenflügel“ und „Verwaltungsflügel“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studienseminar Neuburg a. d. Donau
Postanschrift: Wolfgang-Wilhelm Platz B,90
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg a. d. Donau
Kontakt
Internetadresse: https://www.studienseminar-neuburg.de/kontakt 🌏
E-Mail: info@studienseminar-neuburg.de 📧
URL der Dokumente: https://1drv.ms/f/s!Ams8vypooQe2gzX_l7jzEEsaBU_3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-10 📅
Datum des Beginns: 2018-09-24 📅
Datum des Endes: 2020-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 130-296912
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen die nach dem 15.05.2018, 12:00, eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gekennzeichnet mit dem übermittelten Rücksendeaufkleber abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen) oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht im Verfahren bzw. der Bewertung berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer ObjektivenAuswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaftgemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, AG 4 und 5 gem. §§53 ff. HOAI, LP 5-9.
Die ehemalige Klosteranlage diente bereits in ihren Anfängen als Seminar- und Internatsschule. Erst im späten 20. Jahrhundert, zum Zeitpunkt von 1970 – 1980 wurden die Gebäude als Wohnräume umfunktioniert und umgebaut. Durch die Neugründung der Grundschule wird es ermöglicht den ursprünglichen Gedanken der klösterlichen Bildungswerkstätten wieder aufzugreifen. Als Fazit hieraus kann ohne größere Umbaumaßnahmen trotz des erhöhten Aufwandes einer denkmalgerechten Sanierung die Schule in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen saniert und umgebaut werden.
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Das ehemalige Ursulinenkloster wird vom Studienseminar Neuburg an der Donau in die St. Franziskus Grundschule umgebaut und saniert sowie mit einem Anbau für eine Pausenhalle erweitert. Der Umbau zu einer Grundschule umfasst den Ost- und Südteil des ursprünglichen Klosterkarrees. Den sog. „Kirchenflügel“ und „Verwaltungsflügel“.
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Die ehemalige Klosteranlage diente bereits in ihren Anfängen als Seminar- und Internatsschule. Erst im späten 20. Jahrhundert, zum Zeitpunkt von 1970 – 1980 wurden die Gebäude als Wohnräume umfunktioniert und umgebaut. Durch die Neugründung der Grundschule wird es ermöglicht den ursprünglichen Gedanken der klösterlichen Bildungswerkstätten wieder aufzugreifen. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlage zu einem Neubau auf „freiem Feld“, wurden die vorhandenen Räumlichkeiten untersucht, ob diese auch als Klassenzimmer neu genutzt werden können.
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Als Fazit hieraus kann ohne größere Umbaumaßnahmen trotz des erhöhten Aufwandes einer denkmalgerechten Sanierung die Schule in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen saniert und umgebaut werden.
Die förderfähigen Kosten liegen im Bereich des Kostenrichtwertes. Somit kann die wirtschaftliche Betrachtung auch in Bezug auf den erhöhten Aufwand einer denkmalgerechten Sanierung und Umbau eines Bestandsgebäudes diesem gerecht werden. Das ehemalige Ursulinenkloster wird vom Studienseminar Neuburg an der Donau in die St. Franziskus Grundschule umgebaut und saniert sowie mit einem Anbau für eine Pausenhalle erweitert. Das Gebäude ist in der Denkmalschutzliste unter der Akten-Nr. D-1-85-149-203, Wolfgang-Wilhelm-Platz B90 geführt.
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Das ehem. Ursulinenkloster wurde 1700 zusammen mit der baulich verbundenen Kirche errichtet. Die südlich und westlich an die Kirche stoßenden vier Flügel umschließen einen Kreuzhof. 1813 wurde das Kloster aufgelöst. 1816 wurden im ehem. Kloster das Studienseminar und das Gymnasium untergebracht. Die Klosterkirche wurde zur Studienkirche. An die Südwestecke wurde 1881 der Neubau mit den Studiensälen angebaut. Das Hauptportal auf der Ostseite erhielt 1933 seine jetzige Gestalt.
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Die Anlage bildet wie oben beschrieben ein Karree, das nach Süden und Westen über mehrere meist aneinandergebaute Erweiterungen und Nebengebäude verfügt. Die Gebäude verfügen in der Regel über drei oder vier Geschosse und Walmdächer.
Der Umbau zu einer Grundschule umfasst den Ost- und Südteil des ursprünglichen Klosterkarrees. Den sog. „Kirchenflügel“ und „Verwaltungsflügel“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wolfgang-WilhelmB 90
86633 Neuburg / Donau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
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a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung.Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV)
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b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen Nachzufordern; (§48 VgV)
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c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
2) Nachweis dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören;
3) Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a).), die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind;
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
2) Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
3) Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§45 VgV)
2.) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von - für Personen- und Sachschäden: EUR 5.000.000, - für Vermögensschäden: EUR 2.500.000 bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o.g.
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Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o.ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.1.) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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2.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten.
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Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Eignungskriterien, die dem Download beiliegen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
a) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur tragen
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Eignungskriterien sind Teil der Bewerbungsunterlagen und stehen für jeden Bewerber frei zum Download bereit. Siehe auch Abschnitt III.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-17 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://1drv.ms/f/s!Ams8vypooQe2gzX_l7jzEEsaBU_3 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: pm5 Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Josephspitalstr. 9
Postort: München
Postleitzahl: 80331
Kontaktperson: pm5 Projektmanagement GmbH
E-Mail: vgv@pm-5.de 📧
Fax: +49 892429375-29 📠
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.pm-5.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen die nach dem 15.05.2018, 12:00, eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt.
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Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gekennzeichnet mit dem übermittelten Rücksendeaufkleber abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen) oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht im Verfahren bzw. der Bewertung berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
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Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer ObjektivenAuswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
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Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaftgemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 (GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2018/S 130-296912 (2018-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 115297.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studienseminar Neuburg an der Donau
Postort: Neuburg an der Donau

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 186-420679
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 130-296912
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen die nach dem 15.05.2018, 12:00 Uhr, eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gekennzeichnet mit dem übermittelten Rücksendeaufkleber abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen) oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht im Verfahren bzw. der Bewertung berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer ObjektivenAuswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaftgemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Anlage bildet wie oben beschrieben ein Karree, das nach Süden und Westen über mehrere meist aneinandergebaute Erweiterungen und Nebengebäude verfügt. Die Gebäude verfügen in der Regel über 3 oder vier Geschosse und Walmdächer.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Büropräsentation /Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (Konzept/Projekteinschätzung) des vorgesehenen Schlüsselpersonals an die Projektaufgabe anhand einer verglb. Referenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Verantwortung für Kosten, Termine und Qualität
Kostenkriterium (Name): Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-22 📅
Name: Ingenieurbüro Brundobler GmbH
Postanschrift: Riedenburger Str. 20
Postort: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland 🇩🇪
Kelheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 115297.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen die nach dem 15.05.2018, 12:00 Uhr, eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2018/S 186-420679 (2018-09-26)