Malerarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles, der aus drei räumlich und zeitlich ineinandergreifenden Einzelbaumaßnahmen besteht (BT 1 – Neubau Foyer mit UG / BT 2 – Restaurierung und Umbau Südflügel Klosterkirche/BT 3 – Restaurierung der Klosterkirche).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau, Erweiterung und Sanierung Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche Traunstein; Malerarbeiten (Teilnahmeantrag zum nicht offenen Verfahren).”
Produkte/Dienstleistungen: Neuanstricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Malerarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles, der aus drei räumlich und zeitlich ineinandergreifenden Einzelbaumaßnahmen besteht...”
Kurze Beschreibung
Malerarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles, der aus drei räumlich und zeitlich ineinandergreifenden Einzelbaumaßnahmen besteht (BT 1 – Neubau Foyer mit UG / BT 2 – Restaurierung und Umbau Südflügel Klosterkirche/BT 3 – Restaurierung der Klosterkirche).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Neuanstricharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung📦
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83278 Traunstein
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauaufgabe ist der Neuanstrich der Außenputzflächen im Bereich der denkmalgeschützten Kirche und des denkmalgeschützten Südflügels. Neuanstrich außen ca. 2 200 m.”
Beschreibung der Beschaffung
Bauaufgabe ist der Neuanstrich der Außenputzflächen im Bereich der denkmalgeschützten Kirche und des denkmalgeschützten Südflügels. Neuanstrich außen ca. 2 200 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-05 📅
Datum des Endes: 2019-07-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-30
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Keine.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 211-481506 (2018-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau, Erweiterung und Sanierung Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche Traunstein; Malerarbeiten”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 885 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Keine.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 211-481506
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Denkmalpflege Mühlhausen Huschenbeth GmbH & Co. KG
Postanschrift: Thomas-Müntzer-Straße 15
Postort: Mühlhausen
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unstrut-Hainich-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 571 296 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Keine
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 040-089438 (2019-02-21)