Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Unterlagen und die sich aus den Ausschreibungsdokumenten ergebenen Unterlagen vollständig vorzulegen.
Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) wird der Auftraggeber die Bieter auffordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachreichung, Vervollständigung oder Erläuterung.
Das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis für ein, 2 oder 3 Lose sind ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert.
Bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen (z. B. Preisangaben) wird der Auftraggeber die Bieter auffordern, diese nachzureichen oder zu vervollständigen, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis und die Wertungsreihenfolge nicht verändern sowie den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerber/Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots:
a) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse benennen,
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen und c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen(Bietergemeinschaftserklärung),
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bedient sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3) anderer Unternehmen (Dritte), hat er diese in seinem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und /oder Fachkundeberuft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auchvon den benannten Dritten beizubringen. Darüber hinaus hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle mit einer Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen) nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Beabsichtigen Bewerber, Teile des Auftrages durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die Teilleistungen von den Unterauftragnehmern im Angebot zu benennen.
Ferner sind spätestens bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen).
Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
— Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung - Erklärung, das kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet
Wurde, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und nicht ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
— Erklärung, das sich das Unternehmen nicht in Liquidation befinden,
— Erklärung, das nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit
In Frage stellt,
— Erklärung, das keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und §124 Abs. 1 GWB vorliegen