Die Stadt Kempten (Allgäu) plant den Umbau und die Erweiterung des Carl-von-Linde-Gymnasiums in Kempten. Für die Erweiterung ist derzeit eine Nutzfläche von ca. 800-900 m vorgesehen. Der Erweiterungsneubau könnte beispielsweise auch durch Umbauten oder Aufstockungen des Gebäudes realisert werden. Die verschiedenen Möglichkeiten sind bei der Untersuchung alternativer Lösungsansätze einschließlich Kostenbewertung zu prüfen. Beim Umbau des Gymnasiums sind außerdem die Bodenbeläge der Klassenräume und der Aula zu erneuern. Desweiteren sind im gesamten Schulgebäude Malerarbeiten notwendig. Überdies soll durch den Einbau eines Aufzugs die Barrierefreiheit hergestellt werden. Darüberhinaus soll eine Substanzerkundung zur statischen und brandschutztechnischen Überprüfung durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Kempten (Allgäu)
Postanschrift: Kronenstr. 8
Postort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vgv@meixner-partner.de📧
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.kempten.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium – Objektplanung LPH 1-9
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Kempten (Allgäu) plant den Umbau und die Erweiterung des Carl-von-Linde-Gymnasiums in Kempten. Für die Erweiterung ist derzeit eine Nutzfläche von...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant den Umbau und die Erweiterung des Carl-von-Linde-Gymnasiums in Kempten. Für die Erweiterung ist derzeit eine Nutzfläche von ca. 800-900 m vorgesehen. Der Erweiterungsneubau könnte beispielsweise auch durch Umbauten oder Aufstockungen des Gebäudes realisert werden. Die verschiedenen Möglichkeiten sind bei der Untersuchung alternativer Lösungsansätze einschließlich Kostenbewertung zu prüfen. Beim Umbau des Gymnasiums sind außerdem die Bodenbeläge der Klassenräume und der Aula zu erneuern. Desweiteren sind im gesamten Schulgebäude Malerarbeiten notwendig. Überdies soll durch den Einbau eines Aufzugs die Barrierefreiheit hergestellt werden. Darüberhinaus soll eine Substanzerkundung zur statischen und brandschutztechnischen Überprüfung durchgeführt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 376 790 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kempten (Allgäu)
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für den Umbau und die Erweiterung des Carl-von-Linde-Gymnasiums in...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für den Umbau und die Erweiterung des Carl-von-Linde-Gymnasiums in Kempten (Allgäu) und ggf. Besondere Leistungen.
In den letzten 15 Jahren wurden am Carl-von-Linde-Gymnasium (Baujahr 1956) bereits mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Unter anderem wurde das Schulgebäude weitgehend energetisch saniert, es wurden neue Alu-Fenster eingebaut und die Fassaden mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet. Außerdem wurden eine neue Beleuchtung installiert und in fast allen Klassenzimmern neue Akustikdecken eingebaut. Überdies wurde in den Klassenzimmern eine dezentrale Belüftung installiert und Brandschutztüren in den Treppenhäusern und Fluren eingebaut. Teilweise wurden auch bereits einige Toilettenanlagen saniert. Darüberhinaus wurde für die ca. 600 Schüler ein Schüler-Café eingerichtet. Nur der südliche Kopfbau des Gymnasiums wurde bei diesen Sanierungsmaßnahmen nicht ertüchtigt und soll jetzt im Rahmen der oben genannten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen saniert werden.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Juni 2018 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juli 2018. Nach Auftragserteilung ist sofort mit der Planung zu beginnen. Die Vorentwurfsplanung muss zum Februar 2019 abgeschlossen sein und die Werkplanung zum Januar 2020. Baubeginn ist zum August 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im August 2022 erfolgen. In der Bauausführungsphase erwartet der Auftraggeber mindestens 3 Mal pro Woche die örtliche Präsenz auf der Baustelle.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 071-157601
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Umbau und Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium – Objektplanung LPH 1-9
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HeilerGeiger Architekten
Postort: Kempten (Allgäu)
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Heid + Heid Architekten
Postort: Fürth
Region: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 376 790 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzung zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 010-018959 (2021-01-11)