Wir als Studierendenwerk Bonn AöR, sehen uns verpflichtet, Ausschreibungen im elektronischen Vergabeverfahren durchzuführen, mit Verweis auf die in der Richtlinie 2014-24-EU beschlossene nationale Einführung der eVergabe. Um die Vorteile der eVergabe als Bieter nutzen zu können, ist eine einmalige und kostenfreie Registrierung auf der Internet-Plattform Subreport ELViS unter dem folgenden Link erforderlich:
www.subreport.de. Nach erfolgter Registrierung haben Sie dann Zugriff zum gebührenfreien Herunterladen der Vergabeunterlagen inklusive der GAEB-Schnittstellen-Dateien für AVA-Programme. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform nach § 126b BGB und § 10 VgV. Weitere Bearbeitungshinweise entnehmen Sie bitte der Bieterinfo zu den Vergabeunterlagen über Subreport Elvis. Zu berücksichtigende Formblätter und Formulare:
1) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind – FB212EU Teilnahmebedingungen EU (Stand April 2016), FB 227 Zuschlagskriterien, Bieterinfo;
2) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden – Teile der Leistungsbeschreibung / Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen, FB 214 Besondere Vertragsbedingungen, FB 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen(Stand April 2016), FB 513 EU Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW 2018), 312a/322a EU Information DSGVO ;
3) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind – FB 213 Angebotsschreiben, Teile der Leistungsbeschreibung-Leistungsverzeichnis-Leistungsprogramm, FB 124 Eigenerklärung zur Eignung, FB 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222, FB 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, FB 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten;
4) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind – FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Unterlagen / Verpflichtungen laut Ziffer 1. BVB TVgG NRW 2018 – (siehe FB 513 EU). Kommunikation nur schriftlich als Nachricht über Subreport Elvis zugelassen.
Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 1 500 EUR (ohne Umsatzsteuer).
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Sicherheit für die Vertragserfüllung 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt (weitere Angaben hierzu in den Vergabeunterlagen). Für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit 3,0 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B), nach gültiger VOB.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen – Eine Bauleistungsversicherung ist abgeschlossen, Umlage 0,2 %. Dieser Betrag wird von der Abrechnungssumme abgezogen. Baustrom & Bauwasser werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer 0,5 % der Abrechnungssumme abgezogen. Die Baustelle ist dauerhaft mit mind. 7 Mann zu besetzen.