Umbau und Modernisierung von vorhandenen Gebäuden hinsichtlich der „Schlossrandbebauung Saarbrücken“. Hier: Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant: 1. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10; 2. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais); 3. Bauabschnitt: Machbarkeitsstudie: Sanierung Modernisierung und Reorganisation Schlossplatz 1-2 (Altes Rathaus). Die Durchführung der geplanten Maßnahmen für die Bauabschnitte 1-3 wird wie folgt in zwei Losen vergeben: 1. Los = 1. und 2. Bauabschnitt; 2. Los = 3. Bauabschnitt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant:
1. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10;
2. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais);
3. Bauabschnitt: Machbarkeitsstudie: Sanierung Modernisierung und Reorganisation Schlossplatz 1-2 (Altes Rathaus).
Die Durchführung der geplanten Maßnahmen für die Bauabschnitte 1-3 wird wie folgt in zwei Losen vergeben:
1. Los = 1. und 2. Bauabschnitt;
2. Los = 3. Bauabschnitt.
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant:
1. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10;
2. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais);
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-05 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 066-147211
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich als Download auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse erhältlich. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post;
VI.3.2) Für die Bewerbung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Bewerbungsbogen zu verwenden;
VI.3.3) Für jedes Los gibt es einen entsprechenden Bewerbungsbogen;
VI.3.4) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt;
VI.3.5) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens zum 30.4.2018 bei der Vergabestelle einzureichen;
VI.3.6) Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der in Ziffer I.3) genannten Homepage, geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten;
VI.3.7) Die Kosten für Bewerbung/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet;
VI.3.8) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle) bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für das VgV-Verfahren: Technische Ausrüstung für Umbau und Modernisierung von vorhandenen Gebäuden hinsichtlich Schlossrandbebauung Saarbrücken; erst am 07.5.2018 öffnen!“ tragen;
VI.3.9) Die in Ziffer II.2.7) (Los 1) genannte Vertragslaufzeit (einschließlich Leistungsphase 9) stellt eine voraussichtliche Frist dar;
VI.3.10) Die in Ziffer II.2.7) (Los 2) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich als Download auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse erhältlich. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post;
VI.3.2) Für die Bewerbung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Bewerbungsbogen zu verwenden;
VI.3.3) Für jedes Los gibt es einen entsprechenden Bewerbungsbogen;
VI.3.4) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt;
VI.3.5) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens zum 30.4.2018 bei der Vergabestelle einzureichen;
VI.3.6) Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der in Ziffer I.3) genannten Homepage, geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten;
VI.3.7) Die Kosten für Bewerbung/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet;
VI.3.8) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle) bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für das VgV-Verfahren: Technische Ausrüstung für Umbau und Modernisierung von vorhandenen Gebäuden hinsichtlich Schlossrandbebauung Saarbrücken; erst am 07.5.2018 öffnen!“ tragen;
VI.3.9) Die in Ziffer II.2.7) (Los 1) genannte Vertragslaufzeit (einschließlich Leistungsphase 9) stellt eine voraussichtliche Frist dar;
VI.3.10) Die in Ziffer II.2.7) (Los 2) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant:
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant:
1. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10;
2. Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais);
Die Durchführung der geplanten Maßnahmen für die Bauabschnitte 1-3 wird wie folgt in zwei Losen vergeben:
1. Los = 1. und 2. Bauabschnitt;
2. Los = 3. Bauabschnitt.
Informationen über Lose: Los 1 und Los 2
Bezeichnung des Loses: Umbau und Modernisierung der Gebäude Schlossplatz 6-7, Talstraße 2-6, 8-10 und des Gebäudes Schlossplatz 2b, 3-5. Hier: Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für Bauabschnitt 1:
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll eine grundlegende Modernisierung des Verwaltungsgebäudes für eine künftige zeitgemäße Nutzung als öffentlich zugängliches Gebäude erreicht werden. Die Durchführung soll unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Gegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ziel ist eine energetische Sanierung im Rahmen der konservatorischen Möglichkeiten sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im gesetzlichen Rahmen. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI.
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll eine grundlegende Modernisierung des Verwaltungsgebäudes für eine künftige zeitgemäße Nutzung als öffentlich zugängliches Gebäude erreicht werden. Die Durchführung soll unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Gegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ziel ist eine energetische Sanierung im Rahmen der konservatorischen Möglichkeiten sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im gesetzlichen Rahmen. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI.
Für Bauabschnitt 2:
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll eine grundlegende Modernisierung des Verwaltungsgebäudes für eine künftige zeitgemäße Nutzung als öffentlich zugängliches Gebäude erreicht werden. Das Gebäude hat seit der Sanierung 1974/1976 verschiedenste bauliche Nutzungen erfahren. Die heutigen Grundrisslösungen sind weitgehend einer Zwischennutzung zu Wohnzwecken, mit entsprechend kleinteiligen Strukturen geschuldet. Die dezentrale Anordnung von Sanitäreinheiten, unstrukturiert über die Grundrissfläche verteilt, ist Folge dieser Nutzung. Im Zeitraum 2008/2009 wurde eine Sanierung und statische Ertüchtigung der vorhandenen Dachkonstruktion sowie eine Wärmedämmung der Dachflächenbereich und eine Neueindeckung mit Naturschiefer durchgeführt. Im gleichen Zeitraum wurde auch eine brandschutztechnische „Primärinstandsetzung“ der Nutzungsbereiche umgesetzt. Weitere zusammenhängende Sanierungsmaßnahmen wurden an dem Gebäude nicht ausgeführt. Die Durchführung der Sanierung soll unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Grundgegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ziel ist neben einer energetischen Verbesserung im Rahmen der konservatorischen Möglichkeiten sowie der Herstellung der Barrierefreiheit im gesetzlichen Rahmen eine Grundrissüberarbeitung mit entsprechend klaren Strukturen.
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll eine grundlegende Modernisierung des Verwaltungsgebäudes für eine künftige zeitgemäße Nutzung als öffentlich zugängliches Gebäude erreicht werden. Das Gebäude hat seit der Sanierung 1974/1976 verschiedenste bauliche Nutzungen erfahren. Die heutigen Grundrisslösungen sind weitgehend einer Zwischennutzung zu Wohnzwecken, mit entsprechend kleinteiligen Strukturen geschuldet. Die dezentrale Anordnung von Sanitäreinheiten, unstrukturiert über die Grundrissfläche verteilt, ist Folge dieser Nutzung. Im Zeitraum 2008/2009 wurde eine Sanierung und statische Ertüchtigung der vorhandenen Dachkonstruktion sowie eine Wärmedämmung der Dachflächenbereich und eine Neueindeckung mit Naturschiefer durchgeführt. Im gleichen Zeitraum wurde auch eine brandschutztechnische „Primärinstandsetzung“ der Nutzungsbereiche umgesetzt. Weitere zusammenhängende Sanierungsmaßnahmen wurden an dem Gebäude nicht ausgeführt. Die Durchführung der Sanierung soll unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Grundgegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ziel ist neben einer energetischen Verbesserung im Rahmen der konservatorischen Möglichkeiten sowie der Herstellung der Barrierefreiheit im gesetzlichen Rahmen eine Grundrissüberarbeitung mit entsprechend klaren Strukturen.
Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 HOAI.
Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 HOAI.
Weitere Informationen zu der Beschreibung der Beschaffung befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistung besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Umbau und Modernisierung des Gebäudes Schlossplatz 1-2 (Altes Rathaus). Hier: Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für Bauabschnitt 3:
Die Sanierungsplanung sieht aktuell eine spätere Nutzung durch die Volkshochschule in vergleichbarer Form wie die momentane Nutzung vor. Alternative Nutzungsvarianten der Flächen durch den Regionalverband Saarbrücken behält sich der Auftraggeber derzeit ausdrücklich vor.
Die Sanierungsplanung sieht aktuell eine spätere Nutzung durch die Volkshochschule in vergleichbarer Form wie die momentane Nutzung vor. Alternative Nutzungsvarianten der Flächen durch den Regionalverband Saarbrücken behält sich der Auftraggeber derzeit ausdrücklich vor.
Mit der durchzuführenden Machbarkeitsstudie soll der beschriebene Instandhaltungsstau in den Ausbaugewerken an dem Gebäude sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen ermittelt werden. Die in der Machbarkeitsstudie zu behandelnden Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die nachstehend bezeichneten Maßnahmen sowie die entsprechend erforderlichen Vor- und Nacharbeiten:
Mit der durchzuführenden Machbarkeitsstudie soll der beschriebene Instandhaltungsstau in den Ausbaugewerken an dem Gebäude sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen ermittelt werden. Die in der Machbarkeitsstudie zu behandelnden Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die nachstehend bezeichneten Maßnahmen sowie die entsprechend erforderlichen Vor- und Nacharbeiten:
— Herstellung der erforderlichen Barrierefreiheit (Erschließungen / Sanitäre Einrichtungen im gesetzlich geforderten Rahmen),
— Erneuerung der Elektroinstallation (im Wesentlichen) und weiterer haustechnischer Gewerke,
— Planung der raumakustischen Voraussetzungen für Schulungs-/ und Seminarräume.
In seiner Machbarkeitsstudie hat der zukünftige AN insbesondere auch folgende Punkte auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen:
— organisatorische Umsetzung,
— wirtschaftliche Machbarkeit (z. B. Kostenrahmen, Finanzierung),
— technische Machbarkeit,
— Ressourcen und Verfügbarkeit,
— zeitliche Umsetzung,
— Realisierungsmöglichkeiten der barrierefreien Erschließung und Nutzung.
Die Planungen zur Machbarkeitsstudie sollen unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Grundgegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich neben der Machbarkeitsstudie auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 HOAI.
Die Planungen zur Machbarkeitsstudie sollen unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Grundgegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich neben der Machbarkeitsstudie auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66119, Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags:
— Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes,
— Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein;
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein;
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB;
5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013;
5. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013;
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 5. nachweisen;
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 5. nachweisen;
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. bis 6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen;
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. bis 6. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen;
8. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1. bis 7. geforderten Nachweise vorzulegen;
9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
9. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
— „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe.
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“;
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“;
10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen;
11. Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach – einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF- Format auf Datenträger) – abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Für Los 1:
1.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR. Der Betrag muss je Versicherungsjahr dreifach zur Verfügung stehen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR. Der Betrag muss je Versicherungsjahr dreifach zur Verfügung stehen;
1.2. Jahresnettoumsatzerlöse des Unternehmens im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 einschließlich des Jahresnettoumsatzes für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung.
2. Für Los 2:
2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR. Der Betrag muss je Versicherungsjahr dreifach zur Verfügung stehen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR. Der Betrag muss je Versicherungsjahr dreifach zur Verfügung stehen;
2.2. Jahresnettoumsatzerlöse des Unternehmens im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017, einschließlich des Jahresnettoumsatzes für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung. Mindestjahresumsatz 100 000 EUR (netto).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aus Gründen des Platzmangels wird auf die Vergabeunterlagen („Teilnahmebedingungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien“ für Los 1 und Los 2) hingewiesen. Diese sind durch Anklicken des in Ziffer I.3) angegebenen Links direkt einzusehen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
„Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder jeweils nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
„Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder jeweils nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Jahresnettoumsatzerlöse im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017: Erreichbare Höchstpunktzahl: 10, Gewichtungsfaktor: 10 %
— über 500 000 EUR – Punktzahl 10,
— über 300.000 EUR bis einschließlich 500 000 EUR – Punktzahl 6,
— von 150 000 EUR bis einschließlich 300.000 EUR – Punktzahl 2,
— Umbau im Bestand und Modernisierung – Punktzahl 10,
— Neubau – Punktzahl 6,
— Reiner Erweiterungsbau ohne Umbau im Bestand – Punktzahl 2.
2.2. Brutto-Grundfläche (BGF):
Die BGF ist gemäß Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie-SW-RL) vom 5. September 2012 die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.
Die Höhe der Bruttogrundfläche wird wie folgt in Punkte umgerechnet:
Wenn die Bruttogrundfläche des vorgelegten Referenzprojektes 2 500 m
Formel: y = 10 – (10 / (x3 – x1)) x (x2 – x1),
X1 = 2 500 m
X2 = angegebene Bruttogrundfläche,
X3 = < 500 m
Y = erreichte Punkte.
2.3. Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI:
— 8 Leistungsphasen – Punktzahl 10,
— 7 Leistungsphasen – Punktzahl 8,
— 6 Leistungsphasen – Punktzahl 6,
— 5 Leistungsphasen – Punktzahl 4,
— 4 Leistungsphasen – Punktzahl 2,
— < 4 Leistungsphasen – Punktzahl 0.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet.
Die BGF ist gemäß Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie-SW-RL) vom 5.9.2012 die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks.
Formel: y = 10 – (10 / (x3 – x1)) x (x2-x1).
X3 = <500 m
3.2. Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium: Honorarangebot
Gewichtung der Kosten: 30 %
50 %
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich als Download auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse erhältlich. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post;
VI.3.2) Für die Bewerbung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Bewerbungsbogen zu verwenden;
VI.3.3) Für jedes Los gibt es einen entsprechenden Bewerbungsbogen;
VI.3.4) Rückfragen von Bewerbern werden nur per E-Mail bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt;
VI.3.5) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens zum 30.4.2018 bei der Vergabestelle einzureichen;
VI.3.6) Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der in Ziffer I.3) genannten Homepage, geführt. Bewerber haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten;
VI.3.7) Die Kosten für Bewerbung/Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet;
VI.3.8) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle) bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für das VgV-Verfahren: Technische Ausrüstung für Umbau und Modernisierung von vorhandenen Gebäuden hinsichtlich Schlossrandbebauung Saarbrücken; erst am 07.5.2018 öffnen!“ tragen;
VI.3.8) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Abgabe ist nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle) bei der unter I.1) angegebenen Adresse im verschlossenen Umschlag vorliegen. Der Umschlag muss die Aufschrift „Teilnahmeantrag für das VgV-Verfahren: Technische Ausrüstung für Umbau und Modernisierung von vorhandenen Gebäuden hinsichtlich Schlossrandbebauung Saarbrücken; erst am 07.5.2018 öffnen!“ tragen;
VI.3.9) Die in Ziffer II.2.7) (Los 1) genannte Vertragslaufzeit (einschließlich Leistungsphase 9) stellt eine voraussichtliche Frist dar;
VI.3.10) Die in Ziffer II.2.7) (Los 2) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 066-147211 (2018-04-04)
Ergänzende Angaben (2018-04-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant:
1) Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10;
2) Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais);
3) Bauabschnitt: Machbarkeitsstudie: Sanierung Modernisierung und Reorganisation Schlossplatz 1-2 (Altes Rathaus).
Die Durchführung der geplanten Maßnahmen für die Bauabschnitte 1-3 wird wie folgt in zwei Losen vergeben:
1) Los = 1. und 2. Bauabschnitt;
2) Los = 3. Bauabschnitt.
Die Aufbaugesellschaft Saarbrücker Schloss mbH beabsichtigt die Sanierung bzw. Modernisierung von verschiedenen bestehenden Gebäuden im unmittelbaren Umfeld des Saarbrücker Schlosses. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist, wie folgt, in Bauabschnitten geplant:
1) Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10;
2) Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais);
Die Angaben über die Auftragswerte hinsichtlich der Ziffern II.1.7) und V.2.4) sowie über die Anzahl der Angebote hinsichtlich Ziffer V.2.2) sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Diese Informationen werden zur Vermeidung der Schädigung von Unternehmensinteressen nicht bekanntgegeben.
Die Angaben über die Auftragswerte hinsichtlich der Ziffern II.1.7) und V.2.4) sowie über die Anzahl der Angebote hinsichtlich Ziffer V.2.2) sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Diese Informationen werden zur Vermeidung der Schädigung von Unternehmensinteressen nicht bekanntgegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 6-7 und Talstraße 2-6 und 8-10;
2) Bauabschnitt: Sanierung Modernisierung und Reorganisation der Gebäude Schlossplatz 2b und 3-5 (Erbprinzenpalais);
Bezeichnung des Loses: Umbau und Modernisierung der Gebäude Schlossplatz 6-7, Talstraße 2-6, 8-10 und des Gebäudes Schlossplatz 2b, 3-5. Hier: Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung
Kurze Beschreibung:
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll eine grundlegende Modernisierung des Verwaltungsgebäudes für eine künftige zeitgemäße Nutzung als öffentlich zugängliches Gebäude erreicht werden. Die Durchführung soll unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Gegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ziel ist eine energetische Sanierung im Rahmen der konservatorischen Möglichkeiten sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im gesetzlichen Rahmen. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI.
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll eine grundlegende Modernisierung des Verwaltungsgebäudes für eine künftige zeitgemäße Nutzung als öffentlich zugängliches Gebäude erreicht werden. Die Durchführung soll unter Beibehaltung der vorhandenen konstruktiven Gegebenheiten gemäß denkmalrechtlichen Kriterien und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Ziel ist eine energetische Sanierung im Rahmen der konservatorischen Möglichkeiten sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im gesetzlichen Rahmen. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Vergabe der Fachplanungsleistungen bezieht sich auf die Grundleistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, aktuelle Ausgabe), Teil 4, Abschnitt 2 (technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI.
Bezeichnung des Loses: Umbau und Modernisierung des Gebäudes Schlossplatz 1-2 (Altes Rathaus). Hier: Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung
Kurze Beschreibung:
— Herstellung der erforderlichen Barrierefreiheit (Erschließungen/Sanitäre Einrichtungen im gesetzlich geforderten Rahmen),
— Planung der raumakustischen Voraussetzungen für Schulungs-/und Seminarräume.
In seiner Machbarkeitsstudie hat der AN insbesondere auch folgende Punkte auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen:
—— organisatorische Umsetzung,
—— wirtschaftliche Machbarkeit (z. B. Kostenrahmen, Finanzierung),
—— technische Machbarkeit,
—— Ressourcen und Verfügbarkeit,
—— zeitliche Umsetzung,
—— Realisierungsmöglichkeiten der barrierefreien Erschließung und Nutzung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-66119, Saarbrücken
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.