Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mit Hilfe der Bewertungsmatrix (siehe Internetseite Vergabeunterlagen / Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1) Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
0 – 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; 1,5 Personen = 2 Punkte; 2 Personen = 3 Punkte; 2,5 Personen = 4 Punkte; ab 3 Personen = 5 Punkte.
(Angabe in Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2) Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, gem. HOAI § 53 ff., Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Leistungsphasen 1 – 9.
0 – 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten.
Projektkosten KG 300 und 400 einschl. MwSt. in Euro:
Unter 0,5 Mio. = 0 Punkte; ca. 0,5 - 1,0 Mio. = 1 Punkt; ca. 1,0 - 1,5 Mio. = 2 Punkte; ca. 1,5 – 2,0 Mio. = 3 Punkte; ca. 2,0 - 2,5 Mio. = 4 Punkte; ab 2,5 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
(Siehe Referenzliste Anlage 2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5):
3) Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Planungs- und Beratungsanforderungen gem. HOAI § 53 ff., Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, Leistungsphasen 1
– 9 (u. a. Maßnahmen bei laufendem Betrieb).
Bewertung nach Erkundungen des Auftraggebers bei Referenzgebern bezüglich Fachkunde und Zuverlässigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen mit 0 – 5 Punkten x Gewichtung 60:
0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut (siehe spezielle Referenzen Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§75 (6) VgV).