Umbau und Sanierung einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule im Gebäude der Gerhart-Hauptmann-Schule einschließlich Brandschutzmaßnahmen – Technische Ausrüstung Elektro
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus 2 parallelen, linearen Baukörpern mit drei Treppengängen und zwei atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m Nutzfläche, davon 4 500 m Programmfläche ist in ein Bestandsgebäude mit ca. 4 180 m Nutzfläche einzuplanen. Die räumliche und strukturelle Situation wurde in Form einer Machbarkeit geprüft. Die Baumaßnahme ist teilweise im laufenden Schulbetrieb abzuwickeln. Eine Unterteilung in einzelne Bauabschnitte ist sinnvoll. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und die Barrierefreiheit sind ebenfalls umzusetzen. Die Schule soll den pädagogischen Maßstäben einer Gemeinschaftsschule entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: Vgv-hn-tae
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus 2 parallelen, linearen Baukörpern mit drei Treppengängen und zwei atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus 2 parallelen, linearen Baukörpern mit drei Treppengängen und zwei atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 630 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Fachplanung (Technische Ausrüstung) gemäß HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 Anlagengruppen 4, 5 und 6,§ 55 Leistungsphasen 1-3 und 5-9.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1 – 3, HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, § 55 beauftragt (Stufe 1).
Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Geschätzte Vertragsdauer: Bauzeit bis ca. II. Quartal 2021 + 4 Jahre Gewährleistung (Lph. 9).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 630 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können, optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber, einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können, optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber, einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5 kann unter folgendem link direkt eingesehen werden:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe III.2.1).
Der Nachweis der Qualifikation ist durch Eigenerklärung zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eignungskriterium: Vollständige Angabe zum Unternehmen des Bewerbers.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister(soweit eingetragen).
2) Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3) Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013 – 2015, sofern das Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen ist, für die Jahre 2014 – 2016).
— Testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards: Zu 1) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §…
… 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
… 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— Ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Aktueller BZR für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— Aktueller BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2) Deckungssumme je Schaden mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und Deckungssumme je Schaden mind. 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung;
Zu 3) Gesamtumsatz mindestens 0,3 Mio. EUR in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
III.1.3)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung (Technische Ausrüstung), Umbau und Modernisierung, Anlagengruppen 4 und 5.
Nachweis: Eigenerklärung;
2) Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung (Technische Ausrüstung),Bildungsbauten / Verwaltungsbauten, Anlagengruppen 4 und 5.
3) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers.
Vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung und Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit),
— Kopie der Studienabschlussurkunde / Ausbildungsurkunde.
4) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers.
— Kopie der Studienabschlussurkunde / Bescheinigung der Berufskammer.
5) Eignungskriterium: Benennung und Zertifizierung einer Verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
— Kopie der Studienabschlussurkunde / Ausbildungsurkunde,
— Zertifizierungsurkunde nach DIN 14675.
6) Eignungskriterium: Angabe der Software-Ausstattung.
Nachweis: Eigenerklärung.
7) Eignungskriterium: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
0) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
Siehe III.1.2.
Zu 1) und 2).
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 2-3 und 5-8, mindestens der Anlagengruppen 4 und 5 (HOAI §§ 53 ff.; bei Leistungsphase 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend);
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 2-3 und 5-8, mindestens der Anlagengruppen 4 und 5 (HOAI §§ 53 ff.; bei Leistungsphase 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend);
b) jede erbrachte Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2009 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen (bei Leistungsphase 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend);
b) jede erbrachte Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2009 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen (bei Leistungsphase 8 ist ein Abrechnungsstand von mind. 50 % des Bauvolumens ausreichend);
c) die Baukosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung (oder Kostenberechnung, wenn Kostenfeststellung nicht vorhanden) betrugen:
Für KG 440 >= 0,45 Mio. EUR netto.
Für KG 450 >= 0,10 Mio. EUR netto.
Zu 1).
d) die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen Umbau und Modernisierung.
Zu 2).
d) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Bildungsbauten / Verwaltungsbauten oder Bauten mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
Zu 3) Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“, sowie individuelles Mindestmaß an Erfahrung,
Zu 4) Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ oder „Techniker“ mit Berufserfahrung > 3 Jahre, sowie individuelles Mindestmaß an Erfahrung.
Zu 5) Zertifizierung mindestens eines Mitarbeiters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft als Verantwortliche Person für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Zu 6).
— mindestens GAEB 90 oder GAEB 2000 oder GAEB DA XML (.d81/.d83 oder .p81/.p83 oder .x81/.x83),
— Anwendung einer standardisierten Projektkostenverfolgung.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in denBewerbungsunterlagen aufgeführt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013 – 2015, sofern das Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen ist, für die Jahre 2014 – 2016).
Kriterium 2: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung (Technische Ausrüstung), Umbau und Modernisierung, Anlagengruppen 4 und 5.
Kriterium 3: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung (Technische Ausrüstung),Bildungsbauten / Verwaltungsbauten, Anlagengruppen 4 und 5.
Kriterium 4: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers.
Kriterium 5: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers.
Kriterium 6: Benennung und Qualifikation/Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und stellv.Projektleiter) aus dem Bereich des Bauwesens.
Kriterium 7: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten.
Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten und können unter folgendem link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/5QWDAFzf7yoHsGW
Sind die genannten und geforderten Angaben/Nachweise/Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht, nur unvollständig oder fehlerhaft enthalten, werden der Bewerber einmalig aufgefordert, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen oder Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern.Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind die genannten und geforderten Angaben/Nachweise/Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht, nur unvollständig oder fehlerhaft enthalten, werden der Bewerber einmalig aufgefordert, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen oder Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern.Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Der Teilnahmeantrag (inklusive der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§126b BGB) auf die Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen. Die Textform nach §126b BGB entspricht einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Alle Eintragungen im Teilnahmeantrag müssen elektronisch vorgenommen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://rp-Karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant;
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 082-184291 (2018-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus 2 parallelen, linearen Baukörpern mit 3 Treppengängen und 2 atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt die Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn umzubauen und zu sanieren. Das bestehende Schulgebäude, die Gerhart-Hauptmann-Schule, wurde 1965 nach einem sogenannten Schuster-Typ erbaut. Es besteht aus 2 parallelen, linearen Baukörpern mit 3 Treppengängen und 2 atriumartigen Innenhöfen. Das Raumprogramm einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule mit ca. 6 310 m
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1-3, HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, § 55 beauftragt (Stufe 1).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können, optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber, einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können, optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber, einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.