Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule – TO 2 und 3: Estricharbeiten

Landkreis Oberhavel, Dezernat II – Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle

Neubau eines 4-geschossigen Klassenraumtraktes, sowie einer 1-geschossigen Aula, jeweils als Stahlbetonkonstruktion als Anbauten an das Bestandsschulgebäude.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-06 Auftragsbekanntmachung
2018-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: GSOR.03.325.01.OV017.18
Kurze Beschreibung:
Neubau eines 4-geschossigen Klassenraumtraktes, sowie einer 1-geschossigen Aula, jeweils als Stahlbetonkonstruktion als Anbauten an das Bestandsschulgebäude.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel, Dezernat II – Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel.de 🌏
E-Mail: sandra.wilhelm@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601-374 📞
Fax: +49 3301601-370 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YB5D5HH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-09 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 152-348203
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Angaben zur Ausführungsfrist: Ausführungsbeginn = früh. am 7.1.19, spät. am 21.1.19 Der Beginn wird durch den AG nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn. Fertigstellung Aula bis 1.3.19, Fertigstellung Sichtestrich Aula bis 31.05.19, Fertigstellung Estrich Klassenraumtrakt bis 28.6.2019; Ausführungsende = spät. bis 20.12.19
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Estricharbeiten:
Ca. 1 500 m
Ca. 3 700 m
Ca. 2 000 m
Ca. 1 600 m
Ca. 2 000 m Profilschienen in verschiedenen Ausführungen
Zusätzliche Informationen:
Angaben zur Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn = früh. am 7.1.19, spät. am 21.1.19
Der Beginn wird durch den AG nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn.
Fertigstellung Aula bis 1.3.19, Fertigstellung Sichtestrich Aula bis 31.05.19, Fertigstellung Estrich Klassenraumtrakt bis 28.6.2019;
Ausführungsende = spät. bis 20.12.19
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule Walther-Bothe-Straße 30-32 16515 Oranienburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtmindestumsatz von 500 000 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr,
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
Mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die nach dem 01.01.2014 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens/Referenzobjekt einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
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Jede Referenz muss die Ausführung von mindestens 1 500 m
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG):
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist die Bescheinigung der Sozialkasse gemäß § 5 Absatz 2 BbgVergG (nicht älter als 6 Monate), der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, vom Auftraggeber abzufordern.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitz staates verstoßen zu haben.
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Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. Sofern erforderlich, fordert die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel den Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, zur Vorlage der zuvor benannten Bescheinigung/Eigenerklärung auf.
Geschäftsprache: deutsch

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Frau Wilhelm
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YB5D5HH 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 11.09.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5D5HH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2018/S 152-348203 (2018-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601-3500 📞
Fax: +49 3301601-3519 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-531731
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 152-348203
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DE9U

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 1 500 m
ca. 3 700 m
ca. 2 000 m
ca. 1 600 m
ca. 2 000 m Profilschienen in verschiedenen Ausführungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2018/S 233-531731 (2018-12-03)