Neubau eines 4-geschossigen Klassenraumtraktes, sowie einer 1-geschossigen Aula, jeweils als Stahlbetonkonstruktion als Anbauten an das Bestandsschulgebäude
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Oberhavel, Dezernat II – Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3301601-3500📞
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de📧
Fax: +49 3301601-3519 📠
Region: Oberhavel🏙️
URL: http://www.oberhavel.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule – TO 2 und 3: Trockenbauarbeiten
GSOR.03.339.01.OV011.18”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau eines 4-geschossigen Klassenraumtraktes, sowie einer 1-geschossigen Aula, jeweils als Stahlbetonkonstruktion als Anbauten an das Bestandsschulgebäude.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 267593.10 💰
Trockenbauarbeiten:
ca. 300 m Metallständerwände
ca. 60 m Installationswände
ca. 250 m Vorsatzschalen
ca. 280 m Gipskartonabhangdecken
ca. 1 500 m Akustikdecken aus Holzwolle
ca. 960 m Metalldeckensegel in Einzelflächen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Angaben zur Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn: spätestens 17.12.2018
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12...”
Zusätzliche Informationen
Angaben zur Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn: spätestens 17.12.2018
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn bestimmt.
Einzelfrist: Fertigstellung Aula bis 10.5.2019
Ausführungsende: spätestens bis zum 18.10.2019
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 107-243094
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Trockenbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SPOMA Parkett und Ausbau GmbH
Postanschrift: Saalestr. 43/44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 267593.10 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5D41P
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 200-453665 (2018-10-15)