Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück
Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort. Im Bestandsgebäude werden Raumfunktionen verändert, wie z. B. die Ausgabeküche im Westtrakt und die Fachräume im Fachraumtrakt.
Der Inhalt dieser Ausschreibung bezieht sich auf den Umbau des Westtrakts in 3 Räumen im Erdgeschoß (Bereich Ausgabeküche und Stuhlager/Technik). Dafür sind Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule – TO 4: Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten
GSOR.03.336.01.OV022.18”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück
Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Bei dem...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück
Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort. Im Bestandsgebäude werden Raumfunktionen verändert, wie z. B. die Ausgabeküche im Westtrakt und die Fachräume im Fachraumtrakt.
Der Inhalt dieser Ausschreibung bezieht sich auf den Umbau des Westtrakts in 3 Räumen im Erdgeschoß (Bereich Ausgabeküche und Stuhlager/Technik). Dafür sind Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten erforderlich.
Anstrich der Innenwandflächen, Deckenflächen in erforderlicher Qualität, Verlegen des Fußbodenbelags.
Maler-/Bodenbelagsarbeiten:
— ca. 350 m Alttapeten und Altanstriche entfernen,
— ca. 320 m Spachtelung von Wänden und Decken,
— ca. 480 m Beschichtung von Wänden und Decken incl. Malervlies,
— ca. 7 m Bodenbelag Linoleum incl. Vorarbeiten,
— ca. 25 m Holzsockelleisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-13 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Angaben zur Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn = spät. 20. KW 2019
Der Beginn wird durch den AG nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen...”
Zusätzliche Informationen
Angaben zur Ausführungsfrist:
Ausführungsbeginn = spät. 20. KW 2019
Der Beginn wird durch den AG nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn.
Ausführungsende = spät. bis 22. KW 2019
Ausführungsdauer gesamt ca. 3 Wochen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtmindestumsatz von 35 600 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft:
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 EstG vom zuständigen Finanzamt.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG):
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist die Bescheinigung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG):
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist die Bescheinigung der Sozialkasse gemäß § 5 Absatz 2 BbgVergG (nicht älter als 6 Monate), der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, vom Auftraggeber abzufordern.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben.
Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. Sofern erforderlich, fordert die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel den Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, zur Vorlage der zuvor benannten Bescheinigung/Eigenerklärung auf.
Geschäftsprache: deutsch
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
“Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 13.11.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine...”
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 13.11.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5D42F
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(...);
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 202-458084 (2018-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Oberhavel, Dezernat II - Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule - TO 4: Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten
GSOR.03.336.01.OV022.18”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 11289.68 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule
Walther-Bothe-Straße 30-32
16515 Oranienburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Anstrich der Innenwandflächen, Deckenflächen in erforderlicher Qualität, Verlegen des Fußbodenbelags.
Maler-/Bodenbelagsarbeiten:
— ca. 350 m Alttapeten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Anstrich der Innenwandflächen, Deckenflächen in erforderlicher Qualität, Verlegen des Fußbodenbelags.
Maler-/Bodenbelagsarbeiten:
— ca. 350 m Alttapeten und Altanstriche entfernen,
— ca. 320 m Spachtelung von Wänden und Decken,
— ca. 480 m Beschichtung von Wänden und Decken incl. Malervlies,
— ca. 7 m Bodenbelag Linoleum incl. Vorarbeiten,
— ca. 25 m Holzsockelleisten
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 202-458084
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Malermeister Voss GmbH
Postanschrift: Wartiner Straße 4
Postort: Schwedt
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Uckermark🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11289.68 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DCMT
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(…)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 006-008668 (2019-01-08)