Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau ZOB – Haus B, Klima- und Lüftungsinstallationsarbeiten
FEM3-0010-2018
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung: Los 9 – Haus B, Klima- und Lüftungsinstallationsarbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeine Beschreibung
Gemäß aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Fernbusverkehrs sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes...”
Beschreibung der Beschaffung
Allgemeine Beschreibung
Gemäß aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Fernbusverkehrs sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (fortführend ZOB genannt) nicht ausreichend. Der Abfertigungsbetrieb arbeitet bereits jetzt schon oberhalb der Auslastungsgrenze, wobei die Nachfrage weiterhin steigend ist. In der Konsequenz soll der ZOB aus dem Status der 60er Jahre in eine zukunftsweisende Position gebracht werden. Hierzu sind durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich.
Gemäß Aufgabenstellung soll der Umbau unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden. Dies erfordert die Aufteilung der Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte.
Bauabschnitt 02
Der Bauteil B wird im Gebäude komplett saniert und teilweise erweitert. Im Bauteil B wird die neue Leitstelle mit dem Fahrgastservice eingerichtet. Die Leitstellentechnik wird im UG eingebaut.
Dieses Leistungsverzeichnis enthält die Leistungen der 430 für den Umbau des Hauses B. Alle technischen Beschreibungen sind dem Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung zu entnehmen.
Allgemeine Beschreibung der Leistungen
Es werden eine Lüftungsanlage mit ca. 2 000 m/h Zu- und Abluft, sowie 3 Kälteanlagen vorgesehen. Alle Anlagen sind inkl. der erforderlichen Regelungstechnik zu liefern und zu montieren.
1) Ein Zu- und Abluftgerät mit WRG (ca. 2 000 m/h), inkl. Schaltschrank, Rohrleitungen, Kondensat- und Elektroanschlüssen, Verkabelung MSR und Zubehör;
2) Ca. 80 m Luftkanal, inkl. Formstücken, Dämmung, Befestigung und Zubehör;
3) Ca. 80 m Lüftungsrohr, inkl. Formstücken, Dämmung, Befestigung und Zubehör;
4) 3 Kälteanlagen (Multisplit und Wärmepumpe) mit ca. 15 kW Kälteleistung, inkl. Rohrleitungen, Kondensat- und Elektroanschlüssen, Verkabelung, MSR und Zubehör.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-11 📅
Datum des Endes: 2019-08-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.V-IF angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index abrufbar.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf)veranlassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ziff. III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ziff. III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-17
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Submissionsstelle FEM-OE2
Raum D0258
Holzmarktstraße15-17
10179 Berlin”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
“Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Abt. Verkehr durch und vertritt...”
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Abt. Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin. Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU – Ausgabe 2016) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der "Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)", die zu Informationszwecken vorab unterfolgendem Link eingesehen werden können:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. Da die verwendete Vergabemanagement-Software im Workflow und Dokumentenmanagement auf die Sektorentätigkeit der Vergabestelle ausgelegt ist, wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Verfahren die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU – Ausgabe 2016 zu Grunde liegt.
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagen müssen bis zum 30.12.2018 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
Die Einreichung von Angeboten kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 238-544681 (2018-12-07)