Planungsleistungen zur Neugestaltung des denkmalgeschützten Stadthallenumfelds im Zeitraum von 2018 bis II. Quartal 2019 für die Leistungsphasen 2 – 4, optional für die weiteren Leistungsphasen bis 2022.
Im Zuge der Modernisierung der Stadthalle Magdeburg, möchte die Landeshauptstadt Magdeburg das Umfeld der Stadthalle im Stadtpark Rotehorn neu gestalten. Die Stadthalle, die Hyparschale und der Stadtpark Rotehorn sind Baudenkmale gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Für die Aufgabenwahrnehmung wird ein ständiger Vertreter vor Ort erwartet. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder beauftragt. Die Beauftragung der LPH 5 bis 9 der Leistungsbilder nach §§ 39, 47 und 55 HOAI 2013 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheides und sobald die bewilligten Fördermittel verfügbar sind. Eine Vor-Ort-Begehung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Magdeburg
Postanschrift: Julius-Bremer-Straße 10
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
Telefon: +49 391-5402778📞
E-Mail: kristin.basting@ob.magdeburg.de📧
Fax: +49 391-5402619 📠
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.magdeburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umfeldgestaltung Stadthalle in der Landeshauptstadt Magdeburg
2018_III/2.2._SHL-U_PL”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen zur Neugestaltung des denkmalgeschützten Stadthallenumfelds im Zeitraum von 2018 bis II. Quartal 2019 für die Leistungsphasen 2-4,...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen zur Neugestaltung des denkmalgeschützten Stadthallenumfelds im Zeitraum von 2018 bis II. Quartal 2019 für die Leistungsphasen 2-4, optional für die weiteren Leistungsphasen bis 2022.
Im Zuge der Modernisierung der Stadthalle Magdeburg, möchte die Landeshauptstadt Magdeburg das Umfeld der Stadthalle im Stadtpark Rotehorn neugestalten. Die Stadthalle, die Hyparschale und der Stadtpark Rotehorn sind Baudenkmale gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Für die Aufgabenwahrnehmung wird ein ständiger Vertreter vor Ort erwartet. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder beauftragt. Die Beauftragung der LPH 5 bis 9 der Leistungsbilder nach §§ 39, 47 und 55 HOAI 2013 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheides und sobald die bewilligten Fördermittel verfügbar sind. Eine Vor-Ort-Begehung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 553991.52 💰
Es werden zur Beschaffung Planungsleistungen für eine Objektplanung (Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI 2013 und technische Ausrüstung gem. §§ 53-56 HOAI 2013) für die Umfeldgestaltung der Stadthalle (Stadthallenumfeld) ausgeschrieben. Der Bereich ist Bestandteil des Baudenkmals Stadtpark Rotehorn. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen (s. auch Vertragsentwurf u. Aufgabenbeschreibung).
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt für die Weiterentwicklung des Bearbeitungsgebietes im Rahmen der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Finanzinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt eine Gesamtfinanzierung sicherzustellen.
Die Fortschreibung Ideenwettbewerb/Studie Projektkonkretisierung zur Gestaltung der Freiräume des Umfeldes Stadthalle bildet die Grundlage der Planung.
Das Bearbeitungsgebiet umfasst mit dem Umfeld Stadthalle/Hyparschale (Stadthallenareal) den Kernbereich des denkmalgeschützten Stadtparks Rotehorn und befindet sich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorliegend und soll auch zukünftig nicht erstellt werden. Zudem liegt das Bearbeitungsgebiet in einem Überschwemmungsgebiet gemäß § 99 Absatz 1 Satz 3 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Die Beteiligung von Umwelt-, Naturschutz-, Denkmalschutz-, Immissionsschutz-, Wasserschutz- und Katastrophenschutzbehörden am Verfahren ist daher notwendig.
Die Planung einschließlich Bauüberwachung/Objektbetreuung/Bauoberleitung (Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI 2013) soll federführend und verantwortlich durch ein Landschaftsarchitekturbüro übernommen werden. Für die Planungen der Verkehrsanlagen und für die Technische Ausrüstung sind die entsprechenden Fachplaner als Subunternehmer zu binden bzw. ist der Nachweis über eine ARGE zu erbringen. Eine Bauvorlageberechtigung ist nachzuweisen.
Das Stadthallenareal gliedert sich in Teilbereiche, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung durch Veranstaltungen der Stadthalle stehen und eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten sollen.
Daneben sind die Erschließung, das Pflanzkonzept, das Beleuchtungskonzept sowie die Ausstattung und die Materialauswahl im Zusammenhang mit der Stadthalle und der Parkanlage von wesentlicher Bedeutung. Die ausführliche Beschreibung der Planungsaufgabe liegt in Form der Fortschreibung Ideenwettbewerb/Studie Projektkonkretisierung anbei.
Die in der Fortschreibung Ideenwettbewerb/Studie Projektkonkretisierung enthaltene Kostenschätzung bildet die vorläufige Berechnungsgrundlage der Vertragsgestaltung für die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI, die für das gesamte Bearbeitungsgebiet im Zusammenhang und mit dem Ziel einer Kostenoptimierung erarbeitet werden sollen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird die weitere Bearbeitung voraussichtlich im Rahmen von Bauabschnitten erfolgen. Deshalb ist es erforderlich, die Planung bereits ab Leistungsphase 3 HOAI in Bauabschnitten zu bearbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sonstige aufgenspezifische Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Preis (Gewichtung): 26
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag umfasst zunächst die LPH 2-4 HOAI. Es ist beabsichtigt, bei Fortsetzung der Maßnahme die LPH 5-9 HOAI stufenweise zu beauftragen.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt...”
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 080-179200
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018_III/2.2._SHL-U_PL
Titel: Umfeldgestaltung Stadthalle in der Landeshauptstadt Magdeburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Därr Landschaftsarchitekten
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 553991.52 💰
“Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. In der Teilnahmeantragszeit sind...”
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. In der Teilnahmeantragszeit sind ausschließlich Rückfragen per Email an die unter I.1) aufgeführte Kontaktadresse: Kristin.Basting@ob.magdeburg.de zu stellen. Spätester Termin für die Einsendung von Rückfragen ist der 28.5.2018.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden. Die Anträge sind von außen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag Vgv- Verhandlungsverfahren Umfeldgestaltung Stadthalle in der Landeshauptstadt Magdeburg- bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Eine Rücksendung der Anträge auf Teilnahme ist nicht vorgesehen.
Eine Erstattung von Auslagen für den Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
Nach bisherigen Verfahrensablaufplan ist zunächst vorgesehen, die Teilnehmer zu Verhandlungsgesprächen in der 32. KW einzuladen. Beim Verhandlungsgespräch ist ein 60-minütiger Vortrag zum Projekt durch den Bewerber vorgesehen. Der Inhalt des Projektdurchführungskonzeptes ist den Inhalten der Zuschlagskriterien zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt gemäß Zuschlagskriterien (2. Wertungsstufe).
Bestandteil der verbindlichen Vergabe- /Beschaffungsunterlage der Teilnehmerantragsphase (Bewerberphase) sind:
— Bekanntmachung,
— Anlage 1 Bewerbungsbogen,
— Anlage 2 Bewerbergemeinschaft,
— Anlage 3 Nachunternehmerleistung,
— Anlage 4 Aufgabenbeschreibung,
— Anlage 5 Fortschreibung Ideenwettbewerb Studie Projektkonkretisierung –
Lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh
Erläuterungen
Pläne (Lageplan und Details) 1-3
Kostenschätzung
Zeitplan
Besprechungsnotizen
Baugrundgutachten
— Anlage 6 Hochwassergefährdungskarte (Ausschnitt),
— Anlage 7 Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Rotehorninsel Magdeburg 2017 mit integriertem 1. Preis,
— Anlage 8 Unterlagen zum Freiraumplanerischen Ideenwettbewerb „Umfeld Hyparschale/Stadthalle“
Auslobungsunterlagen
Rückfragenkolloquium
Protokoll Preisgerichtssitzung
Bestandteil der verbindlichen Vergabe- /Beschaffungsunterlage der Angebotsphase sind:
— Anlage 9 Auswertungsmatrix Stufe 2,
— Anlage 10 Honorarverträge.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5140📞
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5140📞
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 205-468504 (2018-10-23)