Die Stadt Bielefeld plant die Umgestaltung des Jahnplatzes, eines zentralen innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes mit einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen. Die wesentlichen Ziele der Neugestaltung des Jahnplatzes sind, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren (Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf 10 000 Kfz/24h als Ziel einer Fördermaßnahme durch das Land NRW), den Öffentlichen Personennahverkehr (OPNV) zu stärken, die Attraktivität und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen sowie die Aufenthaltsqualität unter Beachtung vorhandener Wegebeziehungen und der Barrierefreiheit zu steigern. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 110.41 - 4078
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bielefeld plant die Umgestaltung des Jahnplatzes, eines zentralen innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes mit einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen. Die wesentlichen Ziele der Neugestaltung des Jahnplatzes sind, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren (Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf 10 000 Kfz/24h als Ziel einer Fördermaßnahme durch das Land NRW), den Öffentlichen Personennahverkehr (OPNV) zu stärken, die Attraktivität und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen sowie die Aufenthaltsqualität unter Beachtung vorhandener Wegebeziehungen und der Barrierefreiheit zu steigern. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI.
Die Stadt Bielefeld plant die Umgestaltung des Jahnplatzes, eines zentralen innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes mit einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen. Die wesentlichen Ziele der Neugestaltung des Jahnplatzes sind, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren (Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf 10 000 Kfz/24h als Ziel einer Fördermaßnahme durch das Land NRW), den Öffentlichen Personennahverkehr (OPNV) zu stärken, die Attraktivität und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen sowie die Aufenthaltsqualität unter Beachtung vorhandener Wegebeziehungen und der Barrierefreiheit zu steigern. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Freianlagen nach § 39 HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Umgestaltung des Jahnplatzes. Der Jahnplatz mit seinem angrenzenden Straßennetz hat für alle Verkehrsarten im innerstädtischen Verkehr der Stadt Bielefeld zentrale Bedeutung. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastung besteht akuter Handlungsbedarf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an dieser SteIle zu ergreifen. Hierfür ist vorgesehen, die vorhandenen Fahrstreifen für den motorisierten lndividualverkehr (MIV) auf jeweils einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf dem Abschnitt zwischen Herforder Straße und Oberntorwall/Alfred-Bozi-Straße zu reduzieren und den Niederwall im südlichen Knotenbereich abzubinden. Durch diese Maßnahmen wird eine Reduzierung des MIV auf bis zu 35 % gemessen am heutigen Verkehrsaufkommen erwartet. Aufgrund der Flächenreduzierung für den MIV ergeben sich unterschiedliche Optionen, den Verkehr umzuorganisieren und die gewonnenen Flächen neu zu verteilen und entsprechend zu nutzen. Sowohl für den Bus- als auch für den Radverkehr herrscht derzeit dringender Handlungsbedarf, die bestehende Situation zu verbessern. Zudem kann durch die Abbindung des Niederwalls neue Fläche für die Fußgängerzone gewonnen und die fußläufige Verbindung zwischen Alt- und Neustadt nachhaltig verbessert werden.
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Umgestaltung des Jahnplatzes. Der Jahnplatz mit seinem angrenzenden Straßennetz hat für alle Verkehrsarten im innerstädtischen Verkehr der Stadt Bielefeld zentrale Bedeutung. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastung besteht akuter Handlungsbedarf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an dieser SteIle zu ergreifen. Hierfür ist vorgesehen, die vorhandenen Fahrstreifen für den motorisierten lndividualverkehr (MIV) auf jeweils einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf dem Abschnitt zwischen Herforder Straße und Oberntorwall/Alfred-Bozi-Straße zu reduzieren und den Niederwall im südlichen Knotenbereich abzubinden. Durch diese Maßnahmen wird eine Reduzierung des MIV auf bis zu 35 % gemessen am heutigen Verkehrsaufkommen erwartet. Aufgrund der Flächenreduzierung für den MIV ergeben sich unterschiedliche Optionen, den Verkehr umzuorganisieren und die gewonnenen Flächen neu zu verteilen und entsprechend zu nutzen. Sowohl für den Bus- als auch für den Radverkehr herrscht derzeit dringender Handlungsbedarf, die bestehende Situation zu verbessern. Zudem kann durch die Abbindung des Niederwalls neue Fläche für die Fußgängerzone gewonnen und die fußläufige Verbindung zwischen Alt- und Neustadt nachhaltig verbessert werden.
Der Jahnplatz ist der zentrale urbane Verkehrsknoten mit einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen in der Bielefelder Innenstadt. Der zunehmende motorisierte Verkehr führte in den 50er-Jahren zunächst dazu, den zwischen Alt- und Neustadt querenden Fußgängerverkehr unter die Erde zu verlegen, erst in den 90er Jahren wurde dann die oberirdische Querung des Verkehrsknotens fur den Fußgängerverkehr wieder ermöglicht. Im östlichen Knotenpunktbereich teilen sich viele Nutzungen relativ wenig Raum. Wegebeziehungen für den Fußgangerverkehr sind umwegig angelegt und mit hohen Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen verbunden. Diese Situation soll durch Umgestaltung verbessert werden. Die Fußgängerquerungen im westlichen Knotenast hingegen sind komfortabel ausgeführt und stark nachgefragt. Durch die Reduzierung der Fahrspuren am Jahnplatz werden die Radwege aus den Nebenanlagen verlegt und die Aufenthaltsqualität für die Fußgänger verbessert. Zudem werden durch die Abbindung des Niederwalls neue Flächen für die Fußgängerzone gewonnen und die fußläufige Verbindung zwischen Alt- und Neustadt nachhaltig verbessert. Die Stadt Bielefeld hat zum Zweck der Prüfung der Machbarkeit ein Ingenieurbüro mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die Planungsergebnisse sind unter der unter Ziffer 1.3 genannten Vergabeplattform abrufbar. Das Ergebnis der bereits vorliegenden Planungsleistungen soll von dem künftigen Auftragnehmer den weiteren Planungsleistungen zugrunde gelegt, auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Optimierungsmöglichkeiten geprüft und weiterentwickelt werden.
Der Jahnplatz ist der zentrale urbane Verkehrsknoten mit einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen in der Bielefelder Innenstadt. Der zunehmende motorisierte Verkehr führte in den 50er-Jahren zunächst dazu, den zwischen Alt- und Neustadt querenden Fußgängerverkehr unter die Erde zu verlegen, erst in den 90er Jahren wurde dann die oberirdische Querung des Verkehrsknotens fur den Fußgängerverkehr wieder ermöglicht. Im östlichen Knotenpunktbereich teilen sich viele Nutzungen relativ wenig Raum. Wegebeziehungen für den Fußgangerverkehr sind umwegig angelegt und mit hohen Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen verbunden. Diese Situation soll durch Umgestaltung verbessert werden. Die Fußgängerquerungen im westlichen Knotenast hingegen sind komfortabel ausgeführt und stark nachgefragt. Durch die Reduzierung der Fahrspuren am Jahnplatz werden die Radwege aus den Nebenanlagen verlegt und die Aufenthaltsqualität für die Fußgänger verbessert. Zudem werden durch die Abbindung des Niederwalls neue Flächen für die Fußgängerzone gewonnen und die fußläufige Verbindung zwischen Alt- und Neustadt nachhaltig verbessert. Die Stadt Bielefeld hat zum Zweck der Prüfung der Machbarkeit ein Ingenieurbüro mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen beauftragt. Die Planungsergebnisse sind unter der unter Ziffer 1.3 genannten Vergabeplattform abrufbar. Das Ergebnis der bereits vorliegenden Planungsleistungen soll von dem künftigen Auftragnehmer den weiteren Planungsleistungen zugrunde gelegt, auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Optimierungsmöglichkeiten geprüft und weiterentwickelt werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 3 bis 9 und Besondere Leistungen). Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen, die Planungsziele, Planungsvorgaben und Randbedingungen ergeben sich aus den unter Ziffer 1.3. genannten Vergabeplattform abrufbaren Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 3 bis 9 und Besondere Leistungen). Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen, die Planungsziele, Planungsvorgaben und Randbedingungen ergeben sich aus den unter Ziffer 1.3. genannten Vergabeplattform abrufbaren Vergabeunterlagen.
Dauer: 37 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es ist beabsichtigt, zunächst die LPH 2, 3 und 5 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen zu beauftragen.
Die weiteren Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbildes sollen Gegenstand weiterer Leistungsstufen des Architektenvertrages sein, jedoch ohne dass ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung dieser weiteren Leistungsstufen besteht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Kommunaler Klimaschutz im Operationellen Programm NRW 2014-2020 für den Europ. Fonds "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (OP EFRE NRW) - Förderbereich "Emissionsfreie Innenstadt".
Zusätzliche Informationen:
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jahnplatz in Bielefeld 33602 Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers, nicht älter als 12 Monate.
2) Eigenerklärung zu:
— zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Verurteilungen oder Festsetzung von Geldbußen wegen bestimmter Straftaten) und zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zu Verstößen nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG), dem Gesetz zur Regelung eines
— zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zu Verstößen nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG), dem Gesetz zur Regelung eines
Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
3) Auf Verlangen: Nachweise zu den Eigenerklärungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger).
4) Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und/oder Lieferinteressen bestehen.
5) Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§§ 36, 47 VgV).
5) Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§§ 36, 47 VgV).
6) Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (§§ 36, 47 VgV). Der Nachweis der Verfügbarkeit der dazu erforderlichen Mittel (Verpflichtungserklärung) ist spätestens vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom AG genannten Frist vorzulegen.
6) Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (§§ 36, 47 VgV). Der Nachweis der Verfügbarkeit der dazu erforderlichen Mittel (Verpflichtungserklärung) ist spätestens vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom AG genannten Frist vorzulegen.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der unter der unter Ziffer I. 3. genannten Vergabeplattform abrufbaren Vordrucke vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen (elektronisch einzureichen).
Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der unter der unter Ziffer I. 3. genannten Vergabeplattform abrufbaren Vordrucke vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen (elektronisch einzureichen).
Die Vergabestelle kann angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die angeforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen;
Die Vergabestelle kann angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die angeforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen;
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
— Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Architektenleistungen (Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Architektenleistungen (Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Mindeststandards:
1) Bewerber haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 250 000 EUR und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mindestens 3 Mio. EUR für Personenschaden und mindestens 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag können Bewerber zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen,
1) Bewerber haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 250 000 EUR und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mindestens 3 Mio. EUR für Personenschaden und mindestens 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag können Bewerber zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen,
2) Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz mit Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen von im Durchschnitt mindestens 300 000,00 EUR netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr gemacht haben. Für Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch mindestens ein Mitglied zu erbringen. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer Eigenerklärung.
2) Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz mit Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen von im Durchschnitt mindestens 300 000,00 EUR netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr gemacht haben. Für Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch mindestens ein Mitglied zu erbringen. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie zur Anzahl der im Bereich Objektplanung Freiananlagen tätigen Berufsträger einschließlich Führungskräfte (Landschaftarchitekten, Bachelor/Master of Science/Engineering) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) für den Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
1) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie zur Anzahl der im Bereich Objektplanung Freiananlagen tätigen Berufsträger einschließlich Führungskräfte (Landschaftarchitekten, Bachelor/Master of Science/Engineering) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) für den Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft,
2) Erklärung über Referenzen bezüglich der Um- bzw. Neugestaltung von zentralen barrierearmen innerstädtischen Plätzen oder Fußgängerzonen mit hoher Ausstattungsqualität, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, Baukosten lt. Kostenfeststellung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto, Bauvorhaben fertiggestellt nach dem 1.1.2013, Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht.
2) Erklärung über Referenzen bezüglich der Um- bzw. Neugestaltung von zentralen barrierearmen innerstädtischen Plätzen oder Fußgängerzonen mit hoher Ausstattungsqualität, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, Baukosten lt. Kostenfeststellung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto, Bauvorhaben fertiggestellt nach dem 1.1.2013, Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht.
Den Teilnahmeanträgen sind für alle Referenzen kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die erbrachten Architektenleistungen, eine Beschreibung der Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Honorarvolumen (netto) sowie Name und Ansprechpartner (nebst Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Den Teilnahmeanträgen sind für alle Referenzen kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die erbrachten Architektenleistungen, eine Beschreibung der Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Honorarvolumen (netto) sowie Name und Ansprechpartner (nebst Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Mindeststandards:
1) Bewerber haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich der Führungskräfte jeweils mindestens 3 Berufsträger (Landschaftsarchitekten, Bachelor/Master of Science/Engineering) im Bereich Objektplanung Freianlagen als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass der Nachweis für mindestens ein Mitglied zu erbringen ist. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer Eigenerklärung.
1) Bewerber haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich der Führungskräfte jeweils mindestens 3 Berufsträger (Landschaftsarchitekten, Bachelor/Master of Science/Engineering) im Bereich Objektplanung Freianlagen als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren. Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass der Nachweis für mindestens ein Mitglied zu erbringen ist. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer Eigenerklärung.
2) Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren (fertiggestellt nach dem 1.1.2013) mindestens ein Referenzprojekt bezüglich der Um- bzw. Neugestaltung von zentralen barrierearmen innerstädtischen Plätzen oder Fußgängerzonen mit hoher Ausstattungsqualität, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, Baukosten lt. Kostenfeststellung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto. Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht.
2) Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren (fertiggestellt nach dem 1.1.2013) mindestens ein Referenzprojekt bezüglich der Um- bzw. Neugestaltung von zentralen barrierearmen innerstädtischen Plätzen oder Fußgängerzonen mit hoher Ausstattungsqualität, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, Baukosten lt. Kostenfeststellung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto. Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass der Nachweis für jedes Mitglied zu erbringen ist.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 Ober die Anerkennung von Berufsqualifikationen(ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgernäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 Ober die Anerkennung von Berufsqualifikationen(ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgernäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag kann an einzelne Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt,
— es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt,
— der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) Höhe des durchschn. Umsatzes mit Architektenleistungen des Leistungsbildes Freianlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung: 300 T EUR, max 3 Punkte bei 1 Mio. EUR, jeweils netto ausschließlich Umsatzsteuer), Gewichtung 30 %;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Höhe des durchschn. Umsatzes mit Architektenleistungen des Leistungsbildes Freianlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung: 300 T EUR, max 3 Punkte bei 1 Mio. EUR, jeweils netto ausschließlich Umsatzsteuer), Gewichtung 30 %;
2) Anzahl beschäftigter Landschaftsarchitekten, Bachelor, Master of Science/Engineering im Bereich Objektplanung Freianlagen einschließlich Führungskräfte (Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung: 3 Personen, max. 3 Punkte bei 8 Personen), Gewichtung 30 %;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Anzahl beschäftigter Landschaftsarchitekten, Bachelor, Master of Science/Engineering im Bereich Objektplanung Freianlagen einschließlich Führungskräfte (Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung: 3 Personen, max. 3 Punkte bei 8 Personen), Gewichtung 30 %;
3) Referenzen bezüglich der Um- bzw. Neugestaltung von zentralen barrierearmen innerstädtischen Plätzen oder Fußgängerzonen mit hoher Ausstattungsqualität, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, Baukosten lt. Kostenfeststellung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto, Bauvorhaben fertiggestellt nach dem 1.1.2013, Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3,5,6 und 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht. (Mindestanforderung: eine Referenz, max. 3 Punkte für 6 Referenzen). Gewichtung 30 %;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Referenzen bezüglich der Um- bzw. Neugestaltung von zentralen barrierearmen innerstädtischen Plätzen oder Fußgängerzonen mit hoher Ausstattungsqualität, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Verkehrsanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken, Baukosten lt. Kostenfeststellung von mindestens 1,5 Mio. EUR netto, Bauvorhaben fertiggestellt nach dem 1.1.2013, Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3,5,6 und 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht. (Mindestanforderung: eine Referenz, max. 3 Punkte für 6 Referenzen). Gewichtung 30 %;
4) Gewonnene freiraumplanerische Wettbewerbe nach RPW 2013 oder vergleichbare Verfahren in den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung, bei denen der Bewerber den 1., 2. oder 3. Platz oder eine Anerkennung erhalten hat. (Mindestanforderung: 1 gewonnener Wettbewerb, max. 3 Punkte für 6 gewonnene Wettbewerbe), Gewichtung 10 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4) Gewonnene freiraumplanerische Wettbewerbe nach RPW 2013 oder vergleichbare Verfahren in den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung, bei denen der Bewerber den 1., 2. oder 3. Platz oder eine Anerkennung erhalten hat. (Mindestanforderung: 1 gewonnener Wettbewerb, max. 3 Punkte für 6 gewonnene Wettbewerbe), Gewichtung 10 %.
Bewerber können im Rahmen der objektiven Auswahl unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 12 Punkte (= maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 3 Bewerber dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Sollten Bewerber, die aufgefordert worden sind, sich an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Angebotes teilzunehmen, kein Angebot abgeben, behält die Stadt Bielefeld sich vor, Bewerber, die entweder im Wege des Losverfahrens (§ 75 Abs. 6 VgV) ausgeschieden sind oder auf deren Teilnahmeantrag weniger Punkte entfallen sind, als auf diejenigen, der zunächst ausgewählten 3 Bewerber, nachrücken zu lassen. Für die Auswahl dieser Bewerber gelten die vorstehenden Kriterien entsprechend.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 3 Bewerber dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Sollten Bewerber, die aufgefordert worden sind, sich an dem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Angebotes teilzunehmen, kein Angebot abgeben, behält die Stadt Bielefeld sich vor, Bewerber, die entweder im Wege des Losverfahrens (§ 75 Abs. 6 VgV) ausgeschieden sind oder auf deren Teilnahmeantrag weniger Punkte entfallen sind, als auf diejenigen, der zunächst ausgewählten 3 Bewerber, nachrücken zu lassen. Für die Auswahl dieser Bewerber gelten die vorstehenden Kriterien entsprechend.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
1) Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „Vergabe.NRW“ nach den Bestimmungen der VgV durch. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Die Unterlagen können ausschließlich elektronisch abgefordert und bis zum Schlusstermin eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.)
1) Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „Vergabe.NRW“ nach den Bestimmungen der VgV durch. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Die Unterlagen können ausschließlich elektronisch abgefordert und bis zum Schlusstermin eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.)
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das unter Ziffer 1.3 genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich kostenfrei zu registrieren und die eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das unter Ziffer 1.3 genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich kostenfrei zu registrieren und die eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen
Der Vergabestelle zu kontrollieren;
2) Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 14.12.2018 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden;
3) Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben (zur Person des Bewerbers, zur Bewerbergemeinschaft) Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123,124 GWB und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung;
3) Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben (zur Person des Bewerbers, zur Bewerbergemeinschaft) Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123,124 GWB und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung;
4) Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben (Teilnahmebedingungen) und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zum Schlusstermin ausschließlich elektronisch in Textform über das o. g. Vergabeportal einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
4) Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben (Teilnahmebedingungen) und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zum Schlusstermin ausschließlich elektronisch in Textform über das o. g. Vergabeportal einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
5) Über das unter Ziffer 1.3 genannte Vergabeportal ist neben dem Teilnahmeantrag (und den Vordrucken für Eigenerklärungen) auch ein Entwurf des Architektenvertrages (siehe Vergabeunterlagen) verfügbar.
Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt;
6) Der genaue Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ergibt sich aus der Beschreibung unter Ziffer II der „Bieterinformation zum Vergabeverfahren“, die unter dem unter Ziffer 1.3) genannten Vergabeportal abrufbar ist.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9C00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 233-532813 (2018-11-30)
Ergänzende Angaben (2018-12-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 110.41 - 4078 - EX
Gesamtwert des Auftrags: 496954.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Umgestaltung des Jahnplatzes. Der Jahnplatz mit seinem angrenzenden Straßennetz hat fur alle Verkehrsarten im innerstädtischen Verkehr der Stadt Bielefeld zentrale Bedeutung. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastung besteht akuter Handlungsbedarf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an dieser SteIle zu ergreifen. Hierfür ist vorgesehen, die vorhandenen Fahrstreifen für den motorisierten lndividualverkehr (MIV) auf jeweils einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf dem Abschnitt zwischen Herforder Straße und Oberntorwall/Alfred-Bozi-Straße zu reduzieren und den Niederwall im südlichen Knotenbereich abzubinden. Durch diese Maßnahmen wird eine Reduzierung des MIV auf bis zu 35 % gemessen am heutigen Verkehrsaufkommen erwartet. Aufgrund der Flächenreduzierung für den MIV ergeben sich unterschiedliche Optionen, den Verkehr umzuorganisieren und die gewonnenen Flächen neu zu verteilen und entsprechend zu nutzen. Sowohl für den Bus- als auch fur den Radverkehr herrscht derzeit dringender Handlungsbedarf, die bestehende Situation zu verbessern. Zudem kann durch die Abbindung des Niederwalls neue Fläche für die Fußgängerzone gewonnen und die fußläufige Verbindung zwischen Alt- und Neustadt nachhaltig verbessert werden.
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Umgestaltung des Jahnplatzes. Der Jahnplatz mit seinem angrenzenden Straßennetz hat fur alle Verkehrsarten im innerstädtischen Verkehr der Stadt Bielefeld zentrale Bedeutung. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxidbelastung besteht akuter Handlungsbedarf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität an dieser SteIle zu ergreifen. Hierfür ist vorgesehen, die vorhandenen Fahrstreifen für den motorisierten lndividualverkehr (MIV) auf jeweils einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf dem Abschnitt zwischen Herforder Straße und Oberntorwall/Alfred-Bozi-Straße zu reduzieren und den Niederwall im südlichen Knotenbereich abzubinden. Durch diese Maßnahmen wird eine Reduzierung des MIV auf bis zu 35 % gemessen am heutigen Verkehrsaufkommen erwartet. Aufgrund der Flächenreduzierung für den MIV ergeben sich unterschiedliche Optionen, den Verkehr umzuorganisieren und die gewonnenen Flächen neu zu verteilen und entsprechend zu nutzen. Sowohl für den Bus- als auch fur den Radverkehr herrscht derzeit dringender Handlungsbedarf, die bestehende Situation zu verbessern. Zudem kann durch die Abbindung des Niederwalls neue Fläche für die Fußgängerzone gewonnen und die fußläufige Verbindung zwischen Alt- und Neustadt nachhaltig verbessert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungs-antrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein Wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungs-antrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein Wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB: