Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes

Stadt Husum

Die Stadt Husum schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens die Umsetzung und den Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-05 Auftragsbekanntmachung
2018-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierer
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Husum schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens die Umsetzung und den Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Laserdrucker 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Husum
Postanschrift: Zingel 10
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Kontakt
Internetadresse: http://www.husum.org 🌏
E-Mail: vergabestelle@husum.de 📧
Telefon: +49 4841666-621 📞
Fax: +49 4841666-600 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 005-006626
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um Weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1 bis III.1.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen. Fragen zum Vergabeverfahren sind spätestens am 19.1.2018 zu stellen, so dass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Husum schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens die Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes aus. Hierbei werden unterschiedliche Standorte mit Arbeitsplatz- und Multifunktionssystemen ausgestattet.
Gesamtumfang:
— 219 Arbeitsplatzsysteme 30-40 Seiten pro Minute,
— 25 Multifunktionssysteme 30-80 Seiten pro Minute,
— div. Applikationen und Softwarelösungen.
Es wird ein EVB-IT-Vertrag auf Basis von Grundmietentgelten sowie Serviceklickpreisen über 5 Jahre mit Effektivabrechnung und Vereinbarung eines Mindestabnahmevolumen geschlossen.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Husum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1.1) Bereitstellung der unterzeichneten Eigenerklärung für Bewerber. Es ist die Anlage 0.3 Eigenerklärung zu verwenden.
1.1.2) Unterzeichnung der unterzeichneten Erklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein –
TTG. Es ist die Anlage 0.4 zu verwenden.
1.1.3) Bereitstellung der unterzeichneten Datenschutzerklärung. Es ist die Anlage 0.5 Datenschutzerklärung zu verwenden.
1.1.4) Bereitstellung der ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung bei Bewerbung als Bietergemeinschaft (Option) ist zwingend mit der Anlage 0.6 Bietergemeinschaft zu erklären, insoweit diese vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.2.1) Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016 sowie der entsprechenden Umsätze in der Sparte Druck- und Kopiersysteme
1.2.2) Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) mit einem Creditreform-Bonitätsindex kleiner/gleich 282 (entspricht einer "befriedigenden Bonität" der Risikoklasse III). Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.3.1) Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen, Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen, deutschsprachigen Ansprechpartners (one Face to the customer).
Mehr anzeigen
Im Auftragsfall sind Servicestandorte vorzuhalten oder einzurichten, die in einem Umkreis von max. 200 km der Stadt Husum liegen.
1.3.2) Vorlage von Zertifikaten nach ISO14001 oder vergleichbarer Nachweise, vom Anbieter oder des jeweiligen Herstellers der angebotenen Systeme
1.3.3) Angabe der WEEE Reg.Nummer Herstellernachweis
1.3.4) Nachweis über die Erfüllung der EU-ROHS-Vorgaben, vom Anbieter oder des jeweiligen Herstellers der angebotenen Systeme
1.3.5) Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen mit der beigefügten Anlage "Referenzen" mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen:
— Auftraggeber, Standort, Branche des. Auftraggebers,
— Projektdauer, Inbetriebnahmezeitpunkt (nicht vor dem 31.12.2013, das Projekt kann jedoch vorher begonnen worden sein),
— Kurzbeschreibung des Projektes,
— Konzept,
— Ansprechpartner des Auftraggebers - Name, Firma, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Husum.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle - Herr Benjamin Nissen
Internetadresse: www.husum.org 🌏
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen des § 160 Abs. 3GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen Erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3GWB); Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 005-006626 (2018-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 005-006626
Gesamtwert des Auftrags: 374 052 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 049-107777
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 005-006626
ABl. S-Ausgabe: 49

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Husum schreibt im Rahmen des offenen Verfahrens die Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes aus. Hierbei werden unterschiedliche Standorte mit Arbeitsplatz- und Multifunktionssystemenausgestattet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Husum

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Herr Benjamin Nissen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie undTourismus
Internetadresse: www.wimi.landsh.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Mehr anzeigen
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 049-107777 (2018-03-09)