Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMUB im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6. Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMUB für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst. In dieser Phase umfasst der Aufgabenkreis der Koordinierungsstelle alle Aspekte der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes sowie die allgemeinen Aspekte der Kooperationsmechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Z I 3 - Vst. 1049/2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMUB im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMUB für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
In dieser Phase umfasst der Aufgabenkreis der Koordinierungsstelle alle Aspekte der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes sowie die allgemeinen Aspekte der Kooperationsmechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMUB im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMUB für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
In dieser Phase umfasst der Aufgabenkreis der Koordinierungsstelle alle Aspekte der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes sowie die allgemeinen Aspekte der Kooperationsmechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Natuschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmub.bund.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=190778🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-113749
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
1. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ohne weitere Registrierung. Bei freiwilliger Registrierung werden Unternehmen automatisch über Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, z.B. Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
2. Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) rechtzeitig, spätestens bis zum 9.4.2018 an die Vergabestelle zu richten.
3. Evtl. weitere Informationen, z.B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingestellt.
4. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
1. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ohne weitere Registrierung. Bei freiwilliger Registrierung werden Unternehmen automatisch über Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, z.B. Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
2. Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) rechtzeitig, spätestens bis zum 9.4.2018 an die Vergabestelle zu richten.
3. Evtl. weitere Informationen, z.B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingestellt.
4. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMUB im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMUB im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMUB für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMUB für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
In dieser Phase umfasst der Aufgabenkreis der Koordinierungsstelle alle Aspekte der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes sowie die allgemeinen Aspekte der Kooperationsmechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
Die Aufgaben der Koordinierungsstelle umfassen ein breites Tätigkeitsspektrum.
Im Einzelnen sind dies:
— grundlegende Aufgaben bei der Koordination und Weiterentwicklung der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes,
— Rahmensetzung für die Beteiligung deutscher öffentlicher und privater Akteure an der Nutzung der Marktmechanismen global und in den Partnerländern,
— Unterstützung des BMUB in der zwischenstaatlichen Kooperation auf dem Kohlenstoffmarkt inklusive der Unterstützung der internationalen Projekte des BMUB im Bereich des Kohlenstoffmarktes und der zugehörigen Sektoren,
— konzeptionelle Fragen der Kohlenstoffmarktmechanismen, die auch die Nutzung und Ausgestaltung der Marktmechanismen durch die Partnerländer beinhaltet,
— Unterstützung des BMUB in den europäischen und internationalen Verhandlungen,
— Information der Fach-Öffentlichkeit und der allgemeinen Öffentlichkeit sowie,
— Bereitstellung vertiefter Expertise.
Die Aufgaben der Koordinierungsstelle untergliedern sich in folgende Arbeitspakete (AP):
— AP 1: Aufgaben auf nationaler Ebene,
— AP 2: Internationale Aufgaben,
— AP 3: Analyse strategischer Handlungsfelder,
— AP 4: Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vom Bieter sind zum Nachweis der Eigung folgende Unterlagen gefordert (s. a. Nr. 2 der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen):
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt AG),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird von der AG angefordert),
— Eigenerklärung zur Neutralität (Freitext),
— Kurzdarstellung des Firmenprofils (Freitext),
— Persönliche Qualifikation der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen im Allgemeinen sowie speziell in der ad hoc Unterstützung der AG (Freitext),
— Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Formblatt AG),
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend (Formblatt AG),
— Eigenerklärungen zu Unteraufträgen und / oder Eignungsleihe, falls zutreffend (Formblatt AG),
— Verpflichtungs- und Eigenerklärung Unterauftragnehmer / andere Unternehmen, falls zutreffend (Formblatt AG)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind Personen mit der Aufgabe zu betrauen, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung den hohen Anforderungen an die Ergebnisse des Vorhabens gerecht werden.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Zuschlagskriterien und Gewichtung sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind folgende Unterlagen – neben preisrelevanten Angaben – vorzulegen:
Die Zuschlagskriterien und Gewichtung sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind folgende Unterlagen – neben preisrelevanten Angaben – vorzulegen:
Es ist ein bewertbares Konzept einzureichen, aus dem die Umsetzung der in der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung genannten Arbeitspakete hervorgeht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z I 3 – Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ohne weitere Registrierung. Bei freiwilliger Registrierung werden Unternehmen automatisch über Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, z.B. Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
1. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ohne weitere Registrierung. Bei freiwilliger Registrierung werden Unternehmen automatisch über Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, z.B. Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
2. Fragen über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) rechtzeitig, spätestens bis zum 9.4.2018 an die Vergabestelle zu richten.
3. Evtl. weitere Informationen, z.B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingestellt.
4. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 051-113749 (2018-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMU im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMU für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
In dieser Phase umfasst der Aufgabenkreis der Koordinierungsstelle alle Aspekte der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes sowie die allgemeinen Aspekte der Kooperationsmechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMU im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMU für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
In dieser Phase umfasst der Aufgabenkreis der Koordinierungsstelle alle Aspekte der Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes sowie die allgemeinen Aspekte der Kooperationsmechanismen nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bmu.bund.de📧
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMU im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Gegenstand der Beschaffung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Mechanismen des Kohlenstoffmarktes durch die „Koordinierungsstelle Marktmechanismen und Art. 6“ (Arbeitstitel, ehemals Joint Implementation Koordinierungsstelle) des BMU im Lichte der Ergebnisse der COP 21 in Paris und der Verhandlungen zu Art. 6.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMU für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
Die bisherige JIKO wurde als Koordinierungsstelle des BMU für die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls in der Folge der 1. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Berlin 1995) eingerichtet. Seitdem wurde sie jeweils entsprechend der Rahmenbedingungen für die Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes, die sich aus den Verhandlungen der internationalen Klimaschutzpolitik ergaben, in ihrer Aufgabenstellung angepasst.
— Unterstützung des BMU in der zwischenstaatlichen Kooperation auf dem Kohlenstoffmarkt inklusive der Unterstützung der internationalen Projekte des BMU im Bereich des Kohlenstoffmarktes und der zugehörigen Sektoren,
— Unterstützung des BMU in den europäischen und internationalen Verhandlungen,
— Information der Fach-Öffentlichkeit und der allgemeinen Öffentlichkeit sowie
— AP 4: Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung.
Zusätzliche Informationen:
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.