Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF und ELER) und regionalen Landesentwicklung in Niedersachsen basierend auf der aktuellen Designroute

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Für das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF und ELER) und regionalen Landesentwicklung in Niedersachsen basierend auf der aktuellen Designroute „Europa für Niedersachsen“ vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-16 Auftragsbekanntmachung
2018-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 0014-DLG/2018-03.22
Kurze Beschreibung:
Für das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF und ELER) und regionalen Landesentwicklung in Niedersachsen basierend auf der aktuellen Designroute „Europa für Niedersachsen“ vergeben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Marketing 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHYLJ6 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHYLJ6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-362517
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Für das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF und ELER) und regionalen Landesentwicklung in Niedersachsen basierend auf der aktuellen Designroute „Europa für Niedersachsen“ vergeben werden. Innerhalb von erteilten Einzelaufträgen soll die Dienstleistung dann konkret entwickelt und umgesetzt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Rahmenvereinbarung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Erteilung des Zuschlages.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Mittel der technischen Hilfe aus EFRE, ESF und ELER.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern,
eignungsrelevanten Dritten,
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit,
— Unterzeichneter Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung von in den letzten 3 Jahren inhaltlich vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. Als inhaltlich vergleichbar gelten Aufträge, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden und die möglichst viele der oben genannten fachlichen Voraussetzungen beinhalten. Als öffentliche Auftraggeber im Sinne der Referenzen gelten auch juristische Personen des Privatrechts, soweit sich deren Anteile überwiegend in öffentlicher Hand befinden.
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Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Referenzen“ enthalten.
— Ausführungen zu den Fachkenntnissen gem. Ziffer 1.14 b) der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)
— Studiennachweise bzw. Bescheinigung über die berufliche Befähigung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
— Eigenerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen,
— Konzeptdarstellungen gem. Ziffer 1.15 der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A); Es sind jeweils 2 Papier-Exemplare und ein Datenträger mit einer pdf-Version einzureichen.
a) „Kreativideen“
b) „Qualitätssicherung“

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHYLJ6 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN - Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
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Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYLJ6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Quelle: OJS 2018/S 158-362517 (2018-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sollte eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF und ELER) und regionalen Landesentwicklung in Niedersachsen basierend auf der aktuellen Designroute „Europa für Niedersachsen“ vergeben werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 245-561686
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 158-362517
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sollte eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-Förderung (EFRE, ESF und ELER) und regionalen Landesentwicklung in Niedersachsen basierend auf der aktuellen Designroute „Europa für Niedersachsen“ vergeben werden. Innerhalb von erteilten Einzelaufträgen soll die Dienstleistung dann konkret entwickelt und umgesetzt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Rahmenvereinbarung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und sollte die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge regeln.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreativität/Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 65

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Name: B&B. Markenagentur GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz –NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYA1S

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2018/S 245-561686 (2018-12-18)