Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postort: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Andrea Nieländer
Telefon: +49 2591 / 926-203📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de📧
Fax: +49 2591 / 926-220 📠
Region: Coesfeld🏙️
URL: www.luedinghausen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umstrukturierung Sekundarschule – Erweiterung einer Mensa und einer Küche
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Realschule Lüdinghausen und die Gemeinschaftshauptschule Lüdinghausen werden umgewandelt in eine Sekundarschule.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 271946.55 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tüllinghofer Straße 25
59348 Lüdinghausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung für Rohbau, Erdarbeiten, und Abbruch, bestehend aus Erdarbeiten (ca. 250 m³) inkl. Grundleitungen und Fundamenterder, Stahlbetonarbeiten für...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung für Rohbau, Erdarbeiten, und Abbruch, bestehend aus Erdarbeiten (ca. 250 m³) inkl. Grundleitungen und Fundamenterder, Stahlbetonarbeiten für Gründung aus WU-Bodenplatte (ca. 210 m) mit Streifenfundamenten und Tragwerk aus StB-Stützen und Deckenplatten (ca. 210 m), Mauerwerkswände (ca. 140 m), Abbrucharbeiten im Bestand bestehend aus Bodenbelag (ca. 275 m) und Deckenbekleidung (ca. 235 m) abbrechen sowie Demontage von Fenster- und Türanlagen mit Mauerwerksbrüstungen (ca. 55 m).
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 126-287095
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Umstrukturierung Sekundarschule – Erweiterung einer Mensa und einer Küche – Rohbauarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bauuntrnehmung Austrup GmbH
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 12
Postort: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coesfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 271946.55 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahrens einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäße nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung zulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften von Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 232-529448 (2018-11-29)