Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH beabsichtigt, — Umwälzthermostate zur Temperierung von Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten. Sowie. — Eintauchkühler zur Kühlung von Flüssigkeiten zu beschaffen. Diese Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert: — Los 1 „1 Umwälzthermostat für große (ca. 20 Liter-) Autoklaven“, — Los 2: „1 Umwälzthermostat für mittelgroße (ca. 5-10 Liter-) Autoklaven“, — Los 3: „2 Umwälzthermostate für mittelgroße (ca. 5-15 Liter-) Autoklaven“, — Los 4: „2 Eintauchkühler“. Verbindlich für die Leistungserbringung sind die vorliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere die jeweilige Bestellung pro Los einschließlich dieser Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: 10086964
Kurze Beschreibung:
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH beabsichtigt,
— Umwälzthermostate zur Temperierung von Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten.
Sowie.
— Eintauchkühler zur Kühlung von Flüssigkeiten zu beschaffen.
Diese Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert:
— Los 1 „1 Umwälzthermostat für große (ca. 20 Liter-) Autoklaven“,
— Los 2: „1 Umwälzthermostat für mittelgroße (ca. 5-10 Liter-) Autoklaven“,
— Los 3: „2 Umwälzthermostate für mittelgroße (ca. 5-15 Liter-) Autoklaven“,
— Los 4: „2 Eintauchkühler“.
Verbindlich für die Leistungserbringung sind die vorliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere die jeweilige Bestellung pro Los einschließlich dieser Leistungsbeschreibung.
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH beabsichtigt,
— Umwälzthermostate zur Temperierung von Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten.
Sowie.
— Eintauchkühler zur Kühlung von Flüssigkeiten zu beschaffen.
Diese Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert:
— Los 1 „1 Umwälzthermostat für große (ca. 20 Liter-) Autoklaven“,
— Los 2: „1 Umwälzthermostat für mittelgroße (ca. 5-10 Liter-) Autoklaven“,
— Los 3: „2 Umwälzthermostate für mittelgroße (ca. 5-15 Liter-) Autoklaven“,
— Los 4: „2 Eintauchkühler“.
Verbindlich für die Leistungserbringung sind die vorliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere die jeweilige Bestellung pro Los einschließlich dieser Leistungsbeschreibung.
Die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH beabsichtigt,
— Umwälzthermostate zur Temperierung von Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten.
Sowie.
— Eintauchkühler zur Kühlung von Flüssigkeiten zu beschaffen.
Diese Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert:
— Los 1 „1 Umwälzthermostat für große (ca. 20 Liter-) Autoklaven“,
— Los 2: „1 Umwälzthermostat für mittelgroße (ca. 5-10 Liter-) Autoklaven“,
— Los 3: „2 Umwälzthermostate für mittelgroße (ca. 5-15 Liter-) Autoklaven“,
— Los 4: „2 Eintauchkühler“.
Verbindlich für die Leistungserbringung sind die vorliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere die jeweilige Bestellung pro Los einschließlich dieser Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: 1 Umwälzthermostat für große (ca. 20 Liter-) Autoklaven
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Los 1 wird ein Umwälzthermostat ausgeschrieben, das zur Temperierung von großen (ca. 20 Liter-) Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten genutzt werden soll.
Mindestanforderungen.
Folgende Mindestanforderungen sind in jedem Fall zu erfüllen:
Funktionale Anforderungen und Leistungsrahmendaten
— Das Umwälzthermostat muss über Kühl- und Heizfunktionen verfügen. Vorgesehen ist eine Nutzung vorrangig zur Kühlung exotherm ablaufender Reaktionen in extern angeschlossenen Geräten (Autoklaven),
— Das Gerät muss für einen Einsatz in Temperaturbereichen von -90
— Es ist mindestens folgende Kühlleistung gefordert:
—— Von 0
—— Bei -80
— Es ist eine Heizleistung von mindestens 20 kW gefordert,
— Die Druckpumpe des Umwälzthermostats muss mindestens eine maximale Pumpleistung von 100 l/Minute bei möglichst niedrigem Druck aufweisen. Die-se Leistung muss im Dauerbetrieb zuverlässig erfüllt werden können,
— Das Umwälzthermostat muss über eine Temperaturanzeige und wesentliche Bedieneinheiten am Gerät verfügen,
— Es muss ein Regler vorhanden sein, der es ermöglicht, eine voreingestellte Zieltemperatur zu halten bzw. zu erreichen.
Anforderungen an die Bauart bzw. Ausführung.
— Das Umwälzthermostat muss freistehend in einem Raum oder an einer Wand aufgestellt werden können, ohne dass außer einer ebenen Stellfläche mit den nachfolgenden Maximalmaßen weitere Anforderungen an die Aufstellung bestehen,
— Die benötigte Stellfläche darf eine Breite von 2000 mm sowie eine Tiefe von 1300 mm nicht überschreiten,
— Die Höhe des Gerätes darf 1900 m nicht überschreiten.
Anforderungen an die Qualität und Funktionalität sowie benutzerfreundliche Ausführung.
— Bei der Wertung der Anforderungen (5.2. der Angebotsaufforderung) muss ein Punktwert von mindestens 2 Punkten erreicht werden.
Weitere Anforderungen.
Der Auftraggeber hat ein besonderes Interesse an einer möglichst hohen Kühlleistung, gerade in sehr niedrigen Temperaturbereichen, um so eine schnelle und zuverlässige Temperierung insb. exotherm ablaufender Reaktionen zu ermöglichen.
Für die Zusicherung von über die Mindestanforderungen hinausgehenden Kühlfähigkeiten werden daher im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien Zusatzpunkte vergeben.
— Vergrößertes Temperaturintervall: Für einen Temperaturbereich, der unter-halb der Mindestanforderung von -90
— Stärkere Kühlleistung bei -80
Weiter legt der Auftraggeber großen Wert auf die Qualität und Funktionalität des Umwälzthermostats sowie die benutzerfreundliche Ausführung. Folgende Kriterien werden gewertet:
— Flexible Einsetzbarkeit für verschiedene Anwendungsfälle,
— Benutzerfreundliche Bedieneinheiten/Regler und Schnittstellen,
— Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit des verbauten Reglers,
— Beständigkeit und Pflegefreundlichkeit der eingesetzten Oberflächen- bzw. Verkleidungsmaterialien (z. B. Edelstahl),
— Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit von…
… Vorrichtungen zur Steuerung und Überwachung der Prozesse,
… Vorrichtungen zur Auswertung, Dokumentation und Darstellung von Prozessen,
… Sicherheitsvorrichtungen,
… Kontroll- und Wartungsvorrichtungen.
Je nach Erfüllung dieser Anforderungen vergibt der Auftraggeber im Rahmen der An-gebotsbewertung bis zu 5 Punkte (25 % der Gesamtbewertung).
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: 1 Umwälzthermostat für mittelgroße (ca. 5-10 Liter-) Autoklaven
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Los 2 wird ein Umwälzthermostat ausgeschrieben, das zur Temperierung von mittelgroßen (ca. 5-10 Liter-) Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten genutzt werden soll.
— Das Gerät muss für einen Einsatz in Temperaturbereichen von -70
—— Bei -60
— Es ist eine Heizleistung von mindestens 1,5 kW gefordert,
— Die Druckpumpe des Umwälzthermostats muss mindestens eine maximale Pumpleistung von 50 l/Minute bei möglichst geringem Druck aufweisen. Diese Leistung muss im Dauerbetrieb zuverlässig erfüllt werden können,
— Das Umwälzthermostat muss freistehend in einem Raum oder an einer Wand aufgestellt werden können, ohne dass außer einer ebenen Stellfläche mit den u.g. Maximalmaßen weitere Anforderungen an die Aufstellung bestehen,
— Die benötigte Stellfläche darf eine Breite von 500 mm sowie eine Tiefe von 650 mm nicht überschreiten,
— Die Höhe des Gerätes darf 1 500 mm nicht überschreiten.
Weitere Anforderungen
— Vergrößertes Temperaturintervall: Für einen Temperaturbereich, der unter-halb der Mindestanforderung von -70
— Stärkere Kühlleistung bei -60
Weiter legt der Auftraggeber großen Wert auf die Qualität und Funktionalität des Umwälzthermostats sowie die benutzerfreundliche Ausführung. Zentrale Aspekte sind:
Je nach Erfüllung dieser Anforderungen vergibt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsbewertung bis zu 5 Punkte (25 % der Gesamtbewertung).
Hinweis: Bezüglich der Bewertung der zusätzlich erfüllten Anforderungen im Rahmen der Angebotsauswertung wird verwiesen auf Ziffer 5 der Angebotsaufforderung.
Bezeichnung des Loses: 2 Umwälzthermostate für mittelgroße (ca. 5-15 Liter-) Autoklaven
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Los 3 werden zwei baugleiche Umwälzthermostate ausgeschrieben, die zur Temperierung von mittelgroßen (ca. 5-15 Liter-) Autoklaven und ggf. anderen extern anzuschließenden Geräten genutzt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind in jedem Fall zu erfüllen und verstehen sich pro Umwälzthermostat:
Funktionale Anforderungen und Leistungsrahmendaten:
— Das Gerät muss für einen Einsatz in Temperaturbereichen von -80
— Es ist eine Heizleistung von mindestens 2 kW gefordert,
— Die Druckpumpe des Umwälzthermostats muss mindestens eine maximale Pumpleistung von 40 l/Minute bei möglichst geringem Druck aufweisen. Diese Leistung muss im Dauerbetrieb zuverlässig erfüllt werden können,
— Die Höhe des Gerätes darf 1500 mm nicht überschreiten.
— Vergrößertes Temperaturintervall: Für einen Temperaturbereich, der unter-halb der Mindestanforderung von -80
Je nach Erfüllung dieser Anforderungen vergibt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsbewertung bis zu 5 Punkte (25 %.
Bezeichnung des Loses: 2 Eintauchkühler
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Los 4 werden 2 baugleiche Eintauchkühler ausgeschrieben, die zur Temperierung von Anwendungen mit natürlichem Kältemittel genutzt werden sollen.
Folgende Mindestanforderungen sind in jedem Fall zu erfüllen und verstehen sich pro Eintauchkühler:
— Der Eintauchkühler muss über eine Kühl- bzw. Temperierfunktion verfügen. Vorgesehen ist eine Nutzung vorrangig zur Kühlung von Flüssigkeiten in offenen Anwendungen. Der Eintauchkühler muss in diese Behältnisse eingelegt o-der -gehängt werden können,
— Der Eintauchkühler muss über eine Kühl- bzw. Temperierfunktion verfügen. Vorgesehen ist eine Nutzung vorrangig zur Kühlung von Flüssigkeiten in offenen Anwendungen. Der Eintauchkühler muss in diese Behältnisse eingelegt o-der -gehängt werden können,
—— Bei -20
— Die Eintauchkühler müssen über eine Temperaturanzeige und wesentliche Bedieneinheiten am Gerät verfügen,
— Es muss ein Regler mit Thermometersonde am einzuhängenden Kühlelement vorhanden sein, der es ermöglicht, eine voreingestellte Zieltemperatur zu halten bzw. zu erreichen.
— Das Kühlelement muss in ein Gefäß hineingelegt oder eingehängt werden können,
— Das verbundene Aggregat muss auf einer ebenen Stellfläche (Fußboden oder Tisch) aufstellbar sein:
—— Im Hinblick auf die Stellfläche gilt, dass die Summe aus Breite und Tiefe 1 000 mm nicht überschreiten darf.
—— Die Höhe des Gerätes darf 600 mm nicht überschreiten.
— Stärkere Kühlleistung bei -20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung
Max-Planck-Straße 1
21502 Geesthacht
Max-Planck-Str. 1
21502 Geesthacht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister:
Den Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister führen wir über die folgenden Angaben.
Registerführendes Amtsgericht.
Handelsregisternummer.
Oder.
Vergleichbare Eintragung (EU).
2) Erklärungen folgenden Inhalts:
a) Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse.
Abgelehnt worden ist bzw. dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
b) Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen.
c) Wir erklären, dass wir Mitglied in der für uns zuständigen Berufsgenossenschaft sind.
d) Wir erklären, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (z.B. §§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) einzuhalten.
3) Eigenerklärung gemäß der „Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“:
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 8 / 19.
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß bzw. analog § 6.Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A bzw. § 4 Abs. 9 lit. c) VOF eine Eigenerklärung abzugeben. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird.
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß bzw. analog § 6.Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A bzw. § 4 Abs. 9 lit. c) VOF eine Eigenerklärung abzugeben. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird.
Oder unzutreffende Erklärungen abgegeben werden. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft.
Ich/Wir erklären, dass.
— ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind,
— ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind,
— keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten -:
— keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten -:
— Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder im Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, untreue Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung.
— das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten nahe stehen (Beste-chung/Vorteilsgewährung).
— das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten nahe stehen (Beste-chung/Vorteilsgewährung).
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs und Ausschreibungshilfen;
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs und Ausschreibungshilfen;
— andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße. Darüber hinaus zählen Verstöße gegen das SchwarzArbG.
Das AEntG und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu den schweren Verfehlungen.
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu fordern und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen.
Gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der.
Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101 a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101 a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 112-254623 (2018-06-13)