Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung
2018001855
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung im Verwaltungsgebäude „Haus am Festplatz“, Außenstelle des Landratsamts Emmendingen,
Jahresreinigungsfläche: ca. 735 000 m”
1️⃣
Ort der Leistung: Emmendingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79312 Emmendingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Wiederkehrende Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung von ca. 4 660 m Bürofläche) im Verwaltungsgebäude „Haus am Festplatz“” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung der Auftragsdauer optional.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bedingungen siehe Eignungskriterien unter III.1.2 und III.1.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen – Formular 124_LD“ ist vollständig auszufüllen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen – Formular 124_LD“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen – Formular 124_LD“ ist vollständig auszufüllen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen – Formular 124_LD“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmen sind diese zu benennen, ihre Eignung ist anhand der Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmen sind diese zu benennen, ihre Eignung ist anhand der Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstands ist dazulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-06
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Emmendingen
Weinold'sches Haus, Raum 059
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Entsprechend § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach der Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber und Bieter kommt es nicht an.
— § 135 Absatz 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit (des öffentlichen Auftrags) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Absatz 3 GWB: Einleitung, Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 208-475129 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung im Verwaltungsgebäude „Haus am Festplatz“, Außenstelle des Landratsamts Emmendingen, Jahresreinigungsfläche: ca. 735 000 m.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wiederkehrende Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung von ca. 4 660 m Bürofläche) im Verwaltungsgebäude „Haus am Festplatz“.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 208-475129
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Klüh Cleaning GmbH
Postanschrift: Benzstraße 25
Postort: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach der Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber und Bieter kommt es nicht an.
— § 135 Absatz 2 GWB: Unwirksamkeit.
Die Unwirksamkeit (des öffentlichen Auftrags) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Absatz 3 GWB: Einleitung, Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 110-269748 (2019-06-07)