Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Fuhr
Telefon: +49 361-6551282📞
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de📧
Fax: +49 361-6551289 📠
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.erfurt.de/🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltorientiertes Verkehrsmanagement Erfurt (UVE), LSA-Planung (Teilbereich Südwest)
FVF 368/18-66”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung/Erweiterung innerörtlicher Lichtsignalanlagen in Erfurt, Planung und örtliche Bauüberwachung”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 120 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LH Erfurt
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung zur Erneuerung und Erweiterung von 8 LSA (Lichtsignalanlagen) sowie 2 dynamischen Wegweisern im Teilbereich Südwest: Grundlagenermittlung...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung zur Erneuerung und Erweiterung von 8 LSA (Lichtsignalanlagen) sowie 2 dynamischen Wegweisern im Teilbereich Südwest: Grundlagenermittlung (Arbeitspaket 1), Verkehrstechnische Planung (AP 2), Vorbereitung der Ausschreibung (AP 3) und örtliche Bauüberwachung (AP 4). Die signalanlagenbezogenen Zielsetzungen ergeben sich aus dem Umweltorientierten Verkehrsmanagement Erfurt (UVE), Abschnitt Maßnahmen Feldebene.
Voraussichtliche Leistungszeit: September 2018 – August 2019
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 062-137607
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: FVF 368/18-66
Titel:
“Umweltorientiertes Verkehrsmanagement Erfurt (UVE), LSA-Planung (Teilbereich Südwest)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Arbeitsgemeinschaft verkehrplus Verkehrstechnik und Verkehrsmanagement GmbH/SIemens AG”
Postanschrift: Hirschlachufer 89
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 97111.04 💰
“(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen....”
(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt;
(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen;
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(f) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
(g) Dem schriftlichen Teilnahmeantrag ist eine CD/DVD mit sämtlichen Informationen der in Papierform eingereichten Unterlagen in PDF-Format (möglichst keine Scans) beizufügen. Mit der Unterschrift unter den Teilnahmeantrag wird bestätigt, dass die CD inhaltsgleich ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten –”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten –”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Quelle: OJS 2018/S 220-504156 (2018-11-14)